In diesem par­tizipa­tiv­en Konzept führt der Sou­veränitätsverzicht der Natio­nen — im Gegen­satz zum “Leviathan”, dem Schreck­ge­spenst ein­er allmächti­gen “Wel­tregierung” — nicht zu einem Ver­lust der poli­tis­chen Macht. Sie wird lediglich ein ein grösseres Ganzes einge­bun­den.
Durch den Zusam­men­schluss entste­ht ein gemein­samer und ein­heitlich­er Wille, durch den jede Nation “als untrennbar­er Teil des Ganzen” an der gemein­samen Sache teil­hat und am Gebrauch dieser Sache teil­nimmt.
(Sämtliche Auszüge aus Alexan­der von Pech­mann, Die Eigen­tums­frage im 21. Jahrhun­dert)

In diesem Falle ver­wan­deln sich die Vere­in­ten Natio­nen durch den Sou­veränitätsverzicht der Staat­en aus einem bloss formellen und macht­losen Eigen­tümer in den wirk­lichen Eigen­tümer der Erde, der von sein­er Sache, dem Wohl der leben­den und kün­fti­gen Gen­er­a­tio­nen, einen unbeschränk­ten Gebrauch machen kann, weil in ihm die Kräfte und Ressourcen der Natio­nen nun mehr zusam­menge­fasst sind. Durch diesen Zusam­men­schluss bilden die Vere­in­ten Natio­nen in der Tat den ein­heitlichen Willen der Welt­ge­sellschaft, die “volon­té générale”, der zugle­ich das Ver­mö­gen zukommt, die gemein­sam anerkan­nten Ziele tat­säch­lich zu ver­wirk­lichen.
Die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­wan­delt sich so aus einem Gremi­um der Res­o­lu­tio­nen in ein geset­zgeben­des Par­la­ment, die Räte der Vere­in­ten Natio­nen aus Anreger und Bittsteller in eine Wel­tex­eku­tive und die Inter­na­tionalen Gericht­shöfe in eine sank­tions­be­wehrte Judika­tive.

Angesichts der aktuellen Weltkon­flik­te, des völk­er­rechtswidri­gen Angriffs Rus­s­lands auf die Ukraine, des dro­hen­den, noch viel mas­siv­eren Kon­flik­ts zwis­chen den Super­mächt­en USA und Chi­na, der zunehmenden Angriffe auf das demokratis­che Mod­ell, der Gefahr des schle­ichen­den “umgekehrten Total­i­taris­mus”, wie ihn Shel­don S. Wolin skizziert, braucht es heute eine gehörige Por­tion Opti­mis­mus, um dieser Vision von Pech­manns eine Real­isierungschance einzuräu­men.

Und doch wird sie sich über kurz oder lang als die einzige Alter­na­tive her­ausstellen, die das Über­leben der “Spezies Men­sch” sich­ern kann. Wenn man bere­it ist, sie ern­sthaft und ohne poli­tis­che Scheuk­lap­pen zu prüfen, muss — wie von Pech­mann sagt — dieses Bild vom Welt­staat als den in dieser Weise vere­inigten Natio­nen der Ver­nun­ft sym­pa­thisch sein. Denn in ihm ist die läh­mende Block­ade des Sys­tem sou­verän­er Nation­al­staat­en über­wun­den, das die Lösung der Men­schheit­sprob­leme in eine ferne und unsichere Zukun­ft ver­schiebt, ohne dass an dessen Stelle die furchter­re­gende Vorstel­lung eines glob­alen Mon­sters tritt, dem alle Welt sich zu unter­w­er­fen und zu gehorchen hat.
Nach diesem Bild mün­det der Sou­veränitätsverzicht der Nation­al­staat­en vielmehr in eine Recht­sor­d­nung, in der die gemein­same  Sache, die Lösung der glob­alen und ökol­o­gis­chen Prob­leme, durch die tätige Par­tizipa­tion der Natio­nen wirk­sam bear­beit­et wer­den kann. In ihr sind die Natio­nen als Adres­sat­en der Geset­ze zugle­ich ihre Autoren. 

Und vor allem: Mit ein­er solchen — dur­chaus ®evo­lu­tionären — Lösung würde die stossende und let­ztlich absurde Tat­sache, dass die Vere­in­ten Natio­nen zwar formell als die eigen­ständi­ge Rechtsper­son anerkan­nt sind, deren Sache das Wohl der Men­schheit ist, dass sie aber in Tat und Wahrheit gelähmt sind und wenig bis nichts zu sagen haben, weil der Gebrauch dieser Sache … unter dem Vor­be­halt der Sou­veränität der Natio­nen ste­ht. 

Zusam­menge­fasst: Durch den Verzicht auf ihre Sou­veränität geben die Natio­nen nur schein­bar ihr kost­barstes Gut auf. Vielmehr wer­den die Natio­nen durch die Vere­ini­gung ihrer Kräfte rechtlich zu Miteigen­tümern der gemein­samen Sache - näm­lich unseres wun­der­vollen und kost­baren “blauen Plan­eten” Erde — um von ihr einen durch die Ver­fas­sung geregel­ten gemein­schaftlichen und effek­tiv­en Gebrauch zu machen. Dieser Welt­staat ist somit nichts anderes als die wirk­lich vere­in­ten Natio­nen.

Wie müsste ein solch­er Welt­staat nun poli­tisch konkret organ­isiert sein? Von Pech­mann zitiert als ein möglich­es Beispiel den Vorschlag des deutschen Philosophen Otfried Höffe in “Demokratie im Zeital­ter der Glob­al­isierung”, diesen “Welt­staat” als föderalen Bun­desstaat zu konzip­ieren, inner­halb dessen die Nation­al­staat­en nach dem Prinzip der Sub­sidiar­ität ihre rel­a­tive Selb­ständigkeit bewahren. Das ober­ste Organ, die Leg­isla­tive, beste­ht nach diesem Vorschlag aus zwei Kam­mern: dem Wel­trat als Vertre­tung der Staat­en und dem Welt­tag als Vertre­tung der Bürg­er.

Da drängt sich natür­lich sofort die Par­al­lele zum eid­genös­sis­chen Stän­der­at (Staat­en) und Nation­al­rat (Bürg­er) auf. Höffe sieht allerd­ings eine andere Auf­gabenaufteilung vor, denn in seinem Konzept “sollte die Staatenkam­mer für die völk­er­rechtlichen Auf­gaben, namentlich die zwis­chen­staatliche Sicher­heit und den zwis­chen­staatlichen Frieden, pri­or­itär zuständig sein, die Bürg­erkam­mer dage­gen für die welt­ge­sellschaftlichen Auf­gaben, namentlich den sozialen und ökol­o­gis­chen Welt­markt”.

Wie gross schätzt von Pech­mann die Chance ein, dass ein solch demokratisch konzip­iert­er “Welt­staat” keine Fata Mor­gana bleibt, son­dern in nicht allzu fern­er Zukun­ft real­isiert wird?

Dazu mehr in der näch­sten Folge am kom­menden Fre­itag, den 18. August.

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