Im let­zten Dezem­ber haben wir uns mit der etwas gewöh­nungs­bedürfti­gen Ansicht Hegels ver­traut gemacht, dass unser Kör­p­er erst wirk­lich zu unserem Kör­p­er wird, wenn wir ihn bewusst und wil­lentlich in Besitz nehmen. Noch gewöh­nungs­bedürftiger ist seine Behaup­tung, für Sklaven gelte das nicht, — denn sie wür­den über diese Ver­fü­gungs­ge­walt ja nicht ver­fü­gen.

Etwas ein­sichtiger sind seine Über­legun­gen zum Tausch oder Verkauf von Besitztümern.
Wir sind als Besitzer ja nicht allein, denn unser Dasein ist in ein soziales Umfeld einge­bet­tet. Damit muss unsere Besitz­nahme … für andere erkennbar sein, damit sie wirk­lich gel­ten kann. Der Gebrauch eines Gegen­standes hat nicht nur den Zweck, dass die Eigen­tümerin ihren Willen in der Sache ver­wirk­lichen kann, son­dern übern­immt auch die Funk­tion eines Zeichens, dass diese Sache der Eigen­tümerin gehört. (…)
Diese inter­sub­jek­tive Dimen­sion, die im deklar­a­tiv­en Charak­ter der Inbe­sitz­nahme und im Gebrauch der Sache schon gegeben ist, kommt in der Veräusserung nun voll zur Gel­tung. Im Ver­trag tritt ein freier Wille in eine Beziehung mit einem anderen freien Willen. Damit bei­de ihre Frei­heit als eigen­ständi­ge Per­so­n­en behal­ten kön­nen, ist es nötig, dass nicht der eine den anderen über­fällt und sich dessen Eigen­tum gewalt­sam aneignet, sie müssen sich gegen­seit­ig als “Per­so­n­en und Eigen­tümer anerken­nen”. Dass in der Pri­vateigen­tum­sor­d­nung Eigen­tum ver­traglich veräussert wird, ist dabei nicht option­al, son­dern notwendig.

Aber wie ste­ht es mit ein­er Schenkung? Wenn mir mein Gross­vater als Andenken seine wertvolle Blanc­pain-Uhr schenkt, muss das ver­traglich geregelt wer­den? Oder wie ste­ht es mit Picas­so, der dem Kun­st­mu­se­um ein Bild schenkt? Entschei­det die Natur der Beziehung zwis­chen den “Per­so­n­en” oder die Werthaltigkeit des Geschenkes darüber, ob ein Ver­trag für die Schenkung notwendig wird?

Doch ver­fol­gen wir die Gedanken Hegels weit­er: Es ist unmöglich, sich eine Eigen­tum­sor­d­nung vorzustellen, in der alles, was es auf der Welt gibt, ein für alle Mal verteilt ist und dann nie mehr die Besitzerin wech­selt. Dies liegt schon im Wesen des Eigen­tum­srechts selb­st, als unum­schränk­tes Recht schließt es das Recht auf Veräußerung immer schon mit ein. Die Möglichkeit der Veräußerung gehört daher eben­so essen­tiell zur Eigen­tum­sor­d­nung wie die Inbe­sitz­nahme und der Gebrauch. Entsprechend ist auch der Aspekt der Inter­sub­jek­tiv­ität dem Aspekt der Sub­jek­tiv­ität für Hegel nicht nach­ge­ord­net; die Eigen­tum­sor­d­nung stiftet, sobald sie ein Ver­hält­nis der Eigen­tümerin zu ihrem Eigen­tum stiftet, immer auch ein Ver­hält­nis von Eigen­tümerin­nen untere­inan­der.

Die ökonomis­che Transak­tion gener­iert eine spez­i­fis­che Inter­sub­jek­tiv­ität. Wenn ich etwas verkaufe, inter­essieren mich die Leben­sum­stände des Käufers nicht im ger­ing­sten. Mein Inter­esse beschränkt sich lediglich darauf, dass ich den entsprechen­den Gegen­wert für mein Besitz­tum erhalte.
Dies erzeugt ein instru­mentelles Ver­hält­nis zu den anderen: Solange ich die andere Seite nur als Eigen­tümerin anerkenne, inter­essiere ich mich nicht für ihre konkreten Bedürfnisse und Ansicht­en, son­dern auss­chliesslich für die ökonomis­che Transak­tion, die ich mit ihr poten­tiell einge­hen kann. Die durch das Eigen­tum erzeugte Rechtsper­son­al­ität ist, wie Hegel selb­st konzediert, eine “abstrak­te” Weise, in der Welt zu existieren.
(Alle Tex­tauszüge aus Daniel Loick, Der Miss­brauch des Eigen­tums)

Vielle­icht unter­schei­det sich eine Schenkung ger­ade dadurch, dass sich bei ihr nicht zwei “durch das Eigen­tum erzeugte Rechtsper­son­al­itäten” gegenüber­ste­hen, die auf “abstrak­te Weise in der Welt existieren”, son­dern dass die per­sön­liche Beziehung zwis­chen  sehr realen Men­schen ins Spiel kommt: Mein Gross­vater mag mich und ist stolz auf seinen Enkel. Picas­so pflegt eine gute Beziehung zu den Ver­ant­wortlichen, die Bilder von ihm erwor­ben haben, und macht aus Dankbarkeit eine Schenkung.
Inter­es­sant auch der Brauch bei eini­gen indi­ge­nen Völk­ern Nor­damerikas, mit grossen Schenkungsritualen durch die “Chiefs” den inneren Zusam­men­halt der “tribes” zu stärken. Hier kam eine völ­lig andere “spez­i­fis­che Inter­sub­jek­tiv­ität” ins Spiel, näm­lich eine sehr reale per­sön­liche Verbindung.

Hegel inter­essierte sich aber noch für einen weit­eren Aspekt in der Insti­tu­tion des Eigen­tums: ihre Rolle inner­halb der sit­tlichen Gesam­tord­nung ein­er men­schlichen Gesellschaft. Dazu mehr in der näch­sten Folge

am kom­menden Fre­itag, den 19. Jan­u­ar

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