Der Jour­na­list und Dozent für Poli­tik­wis­sen­schaft an der der Uni­ver­si­ty of Penn­syl­va­nia Damon Lin­ker hat sich auf dem Per­sua­si­on-Blog die Fra­ge gestellt, auf wel­che Wei­se die ame­ri­ka­ni­sche Demo­kra­tie in eine Auto­kra­tie umkip­pen könn­te, und illus­triert sei­ne Über­le­gun­gen dazu mit dem bekann­ten “Boi­ling Frog Syn­drom”:
Ver­sucht man einen Frosch in hei­ßes Was­ser zu set­zen, wird er sofort wie­der her­aus­sprin­gen. Obwohl Frö­sche Kalt­blü­ter sind und ihre Kör­per­tem­pe­ra­tur der Umge­bung anpas­sen, spü­ren sie unmit­tel­bar die Gefahr für Leib und Leben. Ganz anders, wenn man einen Frosch in einen Topf mit kal­tem Was­ser setzt und die­sen lang­sam erhitzt. Obwohl es für den Frosch dar­in immer unbe­que­mer wird, bleibt er sit­zen, passt sich an und harrt aus – so lan­ge, bis es für einen Absprung zu spät ist und er ver­brüht.

Hier ein Aus­zug aus sei­nem Arti­kel
Wie man erkennt, wann der Frosch gekocht ist!
Die Auto­kra­tie in Ame­ri­ka wird sich nicht so ent­wi­ckeln, wie Sie es erwar­ten.

(…) Wäh­rend der ers­ten Amts­zeit von Trump war ich skep­tisch gegen­über denen, die davor warn­ten, dass Trump die Demo­kra­tie stür­zen und durch eine Form der Auto­kra­tie erset­zen wür­de. (Damals mach­te ich mir mehr Sor­gen über die Aus­sicht auf einen Bür­ger­krieg, auch wenn ich das für ziem­lich unwahr­schein­lich hielt.) Aber die ers­ten Mona­te der zwei­ten Amts­zeit von Trump haben mei­ne Mei­nung geän­dert. Ich glau­be nun, dass sich die Ver­ei­nig­ten Staa­ten durch­aus zu einem wett­be­werbs­ori­en­tier­ten auto­ri­tä­ren Sys­tem ent­wi­ckeln könn­ten, in dem zwar wei­ter­hin freie Wah­len statt­fin­den, die­se jedoch bei wei­tem nicht fair sind.

Aber was soll man denen sagen, die dies in aller Auf­rich­tig­keit als über­trie­be­ne Hys­te­rie bezeich­nen? Was könn­te sie vom Gegen­teil über­zeu­gen? War­um sehen sie die sich häu­fen­den Bewei­se nicht? Wie kann ich sicher sein, dass ich nicht hal­lu­zi­nie­re – oder mei­ne Ängs­te auf die Welt pro­ji­zie­re, anstatt nüch­tern und empi­risch auf die Fak­ten und Trends zu reagie­ren?

Mit einem Wort: Wie wer­den wir wis­sen, ob wir einen Wan­del zu einer ande­ren Regie­rungs­form durch­lau­fen haben?

Kon­ti­nui­tä­ten und Dis­kon­ti­nui­tä­ten

Vie­le Men­schen auf bei­den Sei­ten die­ser Debat­te gehen von einer unaus­ge­spro­che­nen und unhin­ter­frag­ten Annah­me aus: Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten ste­hen der­zeit ein­deu­tig auf der Sei­te der Demo­kra­tie, und ein Über­gang zur Auto­kra­tie, soll­te er kom­men, wür­de mit einem dra­ma­ti­schen und eben­so ein­deu­ti­gen Bruch damit ein­her­ge­hen, wobei Donald Trump sich offen dem Obers­ten Gerichts­hof wider­set­zen, Wah­len absa­gen und sich zum Dik­ta­tor auf Lebens­zeit ernen­nen wür­de – oder so etwas in der Art.

Selbst das schlimms­te Sze­na­rio, das ich schon lan­ge vor den Wah­len 2024 befürch­tet habe, wür­de sich ziem­lich ein­deu­tig abzeich­nen: Mas­sen­un­ru­hen, aus­ge­löst durch Raz­zi­en der Ein­wan­de­rungs­be­hör­de ICE, könn­ten Trump dazu ver­an­las­sen, das Auf­stands­ge­setz zu ver­hän­gen, mit dem er Mili­tär in zahl­rei­chen Städ­ten sta­tio­nie­ren kann. Wenn die Unru­hen anhal­ten, könn­ten sie sich so weit aus­brei­ten und so dras­tisch wer­den, dass meh­re­re Regio­nen der Ver­ei­nig­ten Staa­ten (fast alle stark demo­kra­tisch gepräg­te Städ­te) de fac­to unter Kriegs­recht ste­hen wür­den.

Sol­che Sze­na­ri­en beinhal­ten aus­nahms­los, dass der Prä­si­dent ein­sei­tig und unter aus­drück­li­cher oder still­schwei­gen­der Miss­ach­tung von Geset­zen, Nor­men, Gerichts­ur­tei­len und/oder der Ver­fas­sung han­delt. Die zen­tra­le Annah­me ist, dass Trump irgend­wann eine kla­re Gren­ze über­schrei­ten wird, die allen deut­lich macht, dass wir nicht mehr in einer frei­en Gesell­schaft leben. An einem Tag ist Ame­ri­ka eine Demo­kra­tie, am nächs­ten sind wir ein auto­ri­tä­res Regime. Das Vor­bild hier­für scheint der Reichs­tags­brand vom 27. Febru­ar 1933 zu sein, der dem neu ernann­ten deut­schen Reichs­kanz­ler Adolf Hit­ler als Vor­wand dien­te, sich inner­halb kür­zes­ter Zeit zum Dik­ta­tor zu ernen­nen.

Aber so wird es hier wahr­schein­lich nicht ablau­fen. Ein Grund dafür ist, dass dies nicht ein­mal eine ganz genaue Dar­stel­lung der Ereig­nis­se von 1933 ist. Zum einen ent­hielt die Wei­ma­rer Ver­fas­sung bereits eine Bestim­mung (Arti­kel 48), die es dem Reichs­prä­si­den­ten in Zei­ten natio­na­ler Not­stän­de ermög­lich­te, beson­de­re ein­sei­ti­ge Befug­nis­se aus­zu­üben. Nach dem Reichs­tags­brand bestand Hit­ler dar­auf, die­se Bestim­mung durch ver­schie­de­ne Maß­nah­men zu for­ma­li­sie­ren, dar­un­ter die Reichs­tags­brand­ver­ord­nung und das Ermäch­ti­gungs­ge­setz, das dem Reichs­kanz­ler die Befug­nis gab, Geset­ze ohne Betei­li­gung der Legis­la­ti­ve zu ver­ab­schie­den und durch­zu­set­zen.

Hit­ler beharr­te dar­auf, dass die­se Neue­run­gen mit Arti­kel 48 der Wei­ma­rer Ver­fas­sung ver­ein­bar sei­en – was ein wich­ti­ger Grund dafür ist, dass die Ver­fas­sung vom NS-Regime nie for­mell abge­schafft wur­de. Sie ent­wi­ckel­te sich ledig­lich zu einem dik­ta­to­ri­schen Sys­tem, wobei aus der frü­he­ren libe­ral-demo­kra­ti­schen Ord­nung der Tota­li­ta­ris­mus her­vor­ging. Die Kon­ti­nui­tä­ten ver­schlei­er­ten die Dis­kon­ti­nui­tä­ten.

Ver­schie­de­ne Wege zur auto­kra­ti­schen Regie­rung

Auch in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten dürf­ten die Kon­ti­nui­tä­ten die Dis­kon­ti­nui­tä­ten ver­schlei­ern.

Beach­ten Sie, dass mein Worst-Case-Sze­na­rio, das dar­in gip­felt, dass Mil­lio­nen von Ame­ri­ka­nern unter Kriegs­recht leben, durch den Insur­rec­tion Act ermög­licht wür­de – ein Gesetz, das seit 1807 in Kraft ist und bereits mehr­fach ange­wen­det wur­de, ohne dass es zu einem Zusam­men­bruch der Selbst­ver­wal­tung in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten gekom­men wäre. Das liegt dar­an, dass frü­he­re Prä­si­den­ten es für begrenz­te Zeit und in guter Absicht ange­ru­fen haben, um Gewalt oder weit ver­brei­te­te Geset­zes­ver­stö­ße zu unter­drü­cken. Wür­de Trump das­sel­be tun? Das bleibt abzu­war­ten.

Aber wenn nicht – wenn er ver­su­chen wür­de, über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg unter Beru­fung auf den Insur­rec­tion Act zu regie­ren – könn­ten eini­ge Beob­ach­ter dann behaup­ten, dass er damit recht­mä­ßig han­delt? Auf jeden Fall. Obwohl eini­ge Mit­glie­der der Biden-Regie­rung sich für eine Reform des Insur­rec­tion Act aus­ge­spro­chen haben, um den Kon­gress in den Pro­zess sei­ner Anwen­dung und Auf­he­bung ein­zu­be­zie­hen, wur­den sol­che Refor­men nie umge­setzt. Das bedeu­tet, dass Trump das Gesetz im Fal­le von Gewalt anwen­den und sich wei­ter­hin dar­auf beru­fen könn­te, ohne den Kon­gress ein­zu­be­zie­hen und ohne jemals gegen das Gesetz oder die Ver­fas­sung zu ver­sto­ßen.

Aber wie sieht es mit ande­ren Wegen zu einer auto­kra­ti­schen Regie­rung aus?

Neh­men wir an, die Trump-Regie­rung folgt dem Vor­schlag des Abge­ord­ne­ten Andy Ogles aus Ten­nes­see und lässt den Kan­di­da­ten der Demo­kra­ti­schen Par­tei für das Amt des Bür­ger­meis­ters von New York City, Zohr­an Mamda­ni, ver­haf­ten, ihm die ame­ri­ka­ni­sche Staats­bür­ger­schaft ent­zie­hen und ihn aus dem Land depor­tie­ren. Wären sol­che Maß­nah­men legal und ver­fas­sungs­kon­form? Ja, das könn­ten sie durch­aus sein. Aber wür­de das bedeu­ten, dass es kein Pro­blem wäre, wenn ein ame­ri­ka­ni­scher Prä­si­dent so etwas tun wür­de? Wäre es mit dem Fort­be­stand der libe­ra­len Demo­kra­tie in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ver­ein­bar, wenn man so etwas nur ein­mal tun wür­de?

Was wäre, wenn Trump, nach­dem er es ein­mal getan hat, damit begin­nen wür­de, es mit ande­ren Men­schen der ideo­lo­gi­schen Lin­ken zu tun – Poli­ti­kern, Schrift­stel­lern, Akti­vis­ten? Neh­men wir an, dass die Regie­rung jedes Mal, wenn sie so etwas tut, ein Gesetz anfüh­ren kann, das dies erlaubt, auch wenn so etwas in der Ver­gan­gen­heit noch nie ver­sucht wur­de. In jedem Fall wür­de vor einem Bun­des­ge­richt Kla­ge ein­ge­reicht wer­den, mit der Begrün­dung, dass die Maß­nah­me rechts­wid­rig sei, Rich­ter wür­den ver­su­chen, die Maß­nah­men zu blo­ckie­ren, und der Obers­te Gerichts­hof wür­de vie­le der Urtei­le der Vor­in­stan­zen auf­he­ben und dabei auf bestehen­de, wenig genutz­te Geset­ze oder Klau­seln der Ver­fas­sung ver­wei­sen, die dem Prä­si­den­ten sol­che Befug­nis­se ein­räu­men.

In die­ser hypo­the­ti­schen Abfol­ge von Ereig­nis­sen wür­de der Prä­si­dent recht­mä­ßig han­deln, und sei­ne Hand­lun­gen wür­den vom höchs­ten Gericht des Lan­des bestä­tigt wer­den. Soll­ten die­se Hand­lun­gen daher als mit der Selbst­ver­wal­tung ver­ein­bar ange­se­hen wer­den? Könn­te man die Ver­ei­nig­ten Staa­ten wirk­lich als libe­ra­le Demo­kra­tie bezeich­nen, wenn der Prä­si­dent einer Par­tei regel­mä­ßig Mit­glie­dern der Oppo­si­ti­ons­par­tei die Staats­bür­ger­schaft ent­zieht und sie depor­tiert?

Was wäre, wenn bewaff­ne­te Staats­be­am­te, mas­kiert und ohne Dienst­mar­ken, in Gemein­den im gan­zen Land ein­ge­setzt wür­den, um mut­maß­li­che Ein­wan­de­rer ohne Papie­re zusam­men­zu­trei­ben? Und was wäre, wenn eini­ge die­ser Ein­wan­de­rer, manch­mal ohne ordent­li­ches Gerichts­ver­fah­ren, in aus­län­di­sche Gefäng­nis­se außer­halb der Reich­wei­te des ame­ri­ka­ni­schen Rechts gebracht wür­den, wo sie geschla­gen und gefol­tert wür­den? Und ande­re wür­den mit Segen des Obers­ten Gerichts­hofs in kriegs­ge­schüt­tel­te Län­der geschickt, in denen sie kei­ner­lei Ver­bin­dun­gen haben?

Was wäre, wenn sol­che Din­ge nicht nur ein­mal oder in sel­te­nen Fäl­len gesche­hen wür­den, son­dern regel­mä­ßig, als Teil der nor­ma­len Ein­wan­de­rungs­po­li­tik? Dann, den­ke ich, wür­den wir sagen, dass Ame­ri­ka kein frei­es Land mehr ist.

Was einst undenk­bar war

Ich möch­te damit nur eines sagen: Wir nei­gen dazu anzu­neh­men, dass ein Bruch mit der libe­ra­len Demo­kra­tie durch einen offen­sicht­lich ille­ga­len oder ver­fas­sungs­wid­ri­gen Akt erfol­gen wird. Wenn dies geschieht, wird es offen­sicht­lich sein; wenn es nie geschieht, ist alles in Ord­nung.

Aber es ist auch mög­lich, dass ein Prä­si­dent tech­nisch legal han­delt, dass der Obers­te Gerichts­hof sol­che Hand­lun­gen für ver­fas­sungs­ge­mäß erklärt und dass der Kon­gress kei­ne Ein­wän­de dage­gen erhebt – wäh­rend die Hand­lun­gen selbst einen sub­stan­zi­el­len Bruch mit Prin­zi­pi­en dar­stel­len, die einst als selbst­ver­ständ­lich gal­ten und frei auf alle aus­ge­wei­tet und ange­wen­det wur­den. Das ist eine Situa­ti­on, in der sich das poli­ti­sche Sys­tem und die öffent­li­che Mei­nung so weit ent­wi­ckelt hät­ten, dass sie mit einer offen­sicht­lich illi­be­ra­len Regie­rungs­füh­rung ver­ein­bar wären (und die­se sogar vor­schrei­ben wür­den).

Für die­je­ni­gen, die dazu nei­gen, sich „der Rechts­staat­lich­keit” und dem libe­ra­len Pro­ze­du­ra­lis­mus zu unter­wer­fen, mag dies wie Busi­ness as usu­al erschei­nen. Aber das ist es nicht. Es ist ein Land, das gleich­zei­tig etwas Neu­es und etwas Schlim­me­res wird – des­sen äuße­re For­men intakt blei­ben, wäh­rend sei­ne See­le aus­ge­höhlt und degra­diert wird.

Wie wer­den wir wis­sen, wann wir an die­sem Punkt ange­langt sind? Viel­leicht erst, wenn wir erken­nen, in wel­chem Aus­maß unse­re Geset­ze – und die Ver­fas­sung – bereits neu inter­pre­tiert wur­den, um mit ehe­mals undenk­ba­ren Hand­lun­gen ver­ein­bar zu sein.

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