Tatsächlich!? — Alles halb so wild: Nach einem aufgebrachten TCS greift nun auch der Baslerbieter SVP-Nationalrat in die Trickkiste, um das neue Durchfahrtsregime, das diversen Birsfelder Quartieren echt hilft, zu diskreditieren:

Da ist zum einen das vorgeschobene Argument, dass Kamerasystem sei nicht vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) geprüft und genehmigt. Und dann der gravierende Vorwurf, es handle sich um einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger, weshalb der Bundesrat eingreifen müsse.
Kleine Überlegung. Was ist stärker zu gewichten: die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die tagtäglich unter dem massiven Ausweichverkehr in ihren Quartieren litten, oder das Recht der Autofahrerinnen und Autofahrer, alias “die Bürger”, auf Kosten der Quartierbewohner ein paar Minuten Zeit zu gewinnen, um Birsfelden hinter sich zu lassen?
Wenn unser SVP-Nationalrat schliesslich sogar noch von einem “Durchfahrtszoll” zu fabulieren beginnt, der mit dem “Grundsatz der Strassenfreiheit” nicht vereinbar sei, macht er sich einfach nur noch lächerlich …
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Franz Büchler
Dez. 4, 2025
Die Strassenfreiheit existiert in der Bundesverfassung nicht.
Für öffentliche Strassen dürfen (mit Ausnahmen) keine Gebühren erhoben werden!
Die Durchfahrtkontrolle ist keine Gebühr, sondern verhindert das versuchte Abkürzen bei Staulagen.
Die Freiheit sich in Birsfelden niederzulassen ist gewährleistet! Das darf man sogar für fünf Minuten ohne Busse, wenn man Birsfelden wieder dort verlässt, wo man eingefahren ist.
He, hallo Herr de Courten, sie scheinen ein Intelligenzproblem zu haben, bei dem nicht einmal der Bundesrat zuständig ist! Denn zuständig für diese Strassen sind die Kantone, nicht der Bund.
Hans
Dez. 7, 2025
Es handelt sich nicht um einen Durchfahrtszoll.
Es handelt sich nicht um eine Strassenbenützungsgebühr.
Es handelt sich schlicht und einfach um eine Busse für das nicht beachten eines Verkehrssignals. Das hat nichts mit Freiheit zu tun. Sollte eigentlich auch einem Nationalrat klar sein.