Am 30. November 2025 wird im Kanton Zureich über folgende Initiative abgestimmt:
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
»Kantonale Volksinitiative ‘Für ein Grundrecht auf digitale Integrität’
Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23 ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:
Wir fordern ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität und folgende davon abgeleitete Rechte:
• Ein Recht auf Vergessenwerden
• Ein Recht auf ein Offline-Leben
• Ein Recht auf Informationssicherheit
• Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
• Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
• Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen«
Ähnliche Initiativen wurden schon im Kanton Genf (im Juni 2023) und im Kanton Neuenburg (im November 2024) vom Stimmvolk mit überwältigenden Mehrheiten von über 90 Prozent angenommen.
Der Verfassungsartikel in Genf:
»Der Grosse Rat der Republik und des Kantons Genf beschließt Folgendes:
Die Verfassung der Republik und des Kantons Genf vom 14. Oktober 2012 (Cst-GE – A 2 00) wird wie folgt geändert:
Art. 21A Recht auf digitale Integrität (neu)
1. Jede Person hat das Recht auf den Schutz ihrer digitalen Integrität.
2. Digitale Integrität umfasst insbesondere das Recht auf Schutz vor dem Missbrauch von Daten, die das eigene digitale Leben betreffen, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Leben offline und das Recht auf Vergessenwerden.
3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Staat verantwortlich ist, darf nur insoweit im Ausland erfolgen, als ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist.
4. Der Staat fördert die digitale Inklusion und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die mit digitalen Technologien verbundenen Fragen. Er setzt sich für die Entwicklung der digitalen Souveränität der Schweiz ein und wirkt an deren Umsetzung mit.«
Und noch der Verfassungsartikel im Kanton Neuenburg:
»In der Kantonsverfassung wird ein neuer Art. 10a über die «Digitale Unversehrtheit» eingefügt:
1 Die digitale Unversehrtheit ist gewährleistet.
2 Sie umfasst insbesondere das Recht auf Schutz vor Missbrauch von Daten, die mit dem digitalen Leben in Verbindung stehen, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben und das Recht auf Vergessenwerden.
3 Der Staat fördert die digitale Integration und sensibilisiert die Bevölkerung für die Herausforderungen der digitalen Welt. Er setzt sich für die Entwicklung der digitalen Souveränität der Schweiz ein und arbeitet an ihrer Umsetzung mit.«
Stellt sich zum Beispiel die Frage: Was ist das Recht auf ein Offline-Leben?
Das könnte zum Beispiel beinhalten:
• Kein Zwang zur Nutzung eines Handys, weder für Erwachsene, noch für Kinder oder Seniorinnen und Senioren
• Bargeldannahme-Pflicht für öffentliche Institutionen wie etwa das Kunstmuseum in Basel oder die Badi Eglisee
• Erhalt wichtiger Dienstleistungen wie z. B. Behördenschalter oder Billetautomaten für den öffentlichen Verkehr
• Möglichkeit zum Einspruch bei der automatisierten Ablehnung von Bewerbungen durch
künstliche Intelligenz
Ein Kommentar auf swissinfo.ch:
»Florence Guillaume, Rechtsprofessorin an der Universität Neuenburg, erklärt, dass die Situation auf zwei Arten betrachtet werden kann.
Die erste besteht darin, die Online-Rechte einfach als Erweiterung des Grundrechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu betrachten. In diesem Fall kann die ‘digitale Integrität durch die Anwendung bestehender Gesetze geschützt werden’.
Die zweite Sichtweise bestehe darin, die digitale Welt als einen Ort mit ’spezifischen Herausforderungen’ und ‘eigenen Regeln und Dynamiken, insbesondere in Bezug auf Reputation, Identität und Datenschutz’ zu sehen – in diesem Fall sei ein neues Grundrecht erforderlich.«
In jedem Falle würden wohl erst später die Gerichte die speziellen Auslegungen festlegen …
Was halten Sie von diesen Bestrebungen?
Sollte der Kanton Basel-Landschaft etwas Ähnliches einführen?
Oder eigentlich die Schweiz?
Ich bin gespannt, ob auch ein Deutschschweizer Kanton zu so etwas fähig ist …

