Am 30. Novem­ber 2025 wird im Kan­ton Zure­ich über fol­gende Ini­tia­tive abges­timmt:

Die Volksini­tia­tive hat fol­gen­den Wort­laut:
»Kan­tonale Volksini­tia­tive ‘Für ein Grun­drecht auf dig­i­tale Integrität’
Die unterze­ich­nen­den, im Kan­ton Zürich wohn­haften Stimm­berechtigten stellen gestützt auf Art. 23 ff. der Kan­tonsver­fas­sung vom 27. Feb­ru­ar 2005 sowie das Gesetz über die poli­tis­chen Rechte (GPR) und die zuge­hörige Verord­nung (VPR) in der Form der all­ge­meinen Anre­gung fol­gen­des Begehren:
Wir fordern ein Grun­drecht auf Wahrung der dig­i­tal­en Integrität und fol­gende davon abgeleit­ete Rechte:
• Ein Recht auf Vergessen­wer­den
• Ein Recht auf ein Offline-Leben
• Ein Recht auf Infor­ma­tion­ssicher­heit
• Ein Recht darauf, nicht von ein­er Mas­chine beurteilt zu wer­den
• Ein Recht darauf, nicht überwacht, ver­messen und analysiert zu wer­den
• Ein Recht auf Schutz vor Ver­wen­dung von Dat­en ohne Zus­tim­mung, welche das dig­i­tale Leben betr­e­f­fen«

Ähn­liche Ini­tia­tiv­en wur­den schon im Kan­ton Genf (im Juni 2023) und im Kan­ton Neuen­burg (im Novem­ber 2024) vom Stim­mvolk mit über­wälti­gen­den Mehrheit­en von über 90 Prozent angenom­men.

Der Ver­fas­sungsar­tikel in Genf:
»Der Grosse Rat der Repub­lik und des Kan­tons Genf beschließt Fol­gen­des:
Die Ver­fas­sung der Repub­lik und des Kan­tons Genf vom 14. Okto­ber 2012 (Cst-GE – A 2 00) wird wie fol­gt geän­dert:
Art. 21A Recht auf dig­i­tale Integrität (neu)
1. Jede Per­son hat das Recht auf den Schutz ihrer dig­i­tal­en Integrität.
2. Dig­i­tale Integrität umfasst ins­beson­dere das Recht auf Schutz vor dem Miss­brauch von Dat­en, die das eigene dig­i­tale Leben betr­e­f­fen, das Recht auf Sicher­heit im dig­i­tal­en Raum, das Recht auf ein Leben offline und das Recht auf Vergessen­wer­den.
3. Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, für die der Staat ver­ant­wortlich ist, darf nur insoweit im Aus­land erfol­gen, als ein angemessenes Schutzniveau gewährleis­tet ist.
4. Der Staat fördert die dig­i­tale Inklu­sion und sen­si­bil­isiert die Öffentlichkeit für die mit dig­i­tal­en Tech­nolo­gien ver­bun­de­nen Fra­gen. Er set­zt sich für die Entwick­lung der dig­i­tal­en Sou­veränität der Schweiz ein und wirkt an deren Umset­zung mit.«

Und noch der Ver­fas­sungsar­tikel im Kan­ton Neuen­burg:
»In der Kan­tonsver­fas­sung wird ein neuer Art. 10a über die «Dig­i­tale Unversehrtheit» einge­fügt:
1 Die dig­i­tale Unversehrtheit ist gewährleis­tet.
2 Sie umfasst ins­beson­dere das Recht auf Schutz vor Miss­brauch von Dat­en, die mit dem dig­i­tal­en Leben in Verbindung ste­hen, das Recht auf Sicher­heit im dig­i­tal­en Raum, das Recht auf ein Offline-Leben und das Recht auf Vergessen­wer­den.
3 Der Staat fördert die dig­i­tale Inte­gra­tion und sen­si­bil­isiert die Bevölkerung für die Her­aus­forderun­gen der dig­i­tal­en Welt. Er set­zt sich für die Entwick­lung der dig­i­tal­en Sou­veränität der Schweiz ein und arbeit­et an ihrer Umset­zung mit.«

Stellt sich zum Beispiel die Frage: Was ist das Recht auf ein Offline-Leben?
Das kön­nte zum Beispiel bein­hal­ten:
• Kein Zwang zur Nutzung eines Handys, wed­er für Erwach­sene, noch für Kinder oder Senior­in­nen und Senioren
• Bargel­dan­nahme-Pflicht für öffentliche Insti­tu­tio­nen wie etwa das Kun­st­mu­se­um in Basel oder die Badi Eglisee
• Erhalt wichtiger Dien­stleis­tun­gen wie z. B. Behör­den­schal­ter oder Bil­letau­to­mat­en für den öffentlichen Verkehr
• Möglichkeit zum Ein­spruch bei der automa­tisierten Ablehnung von Bewer­bun­gen durch
kün­stliche Intel­li­genz

Ein Kom­men­tar auf swissinfo.ch:
»Flo­rence Guil­laume, Recht­spro­fes­sorin an der Uni­ver­sität Neuen­burg, erk­lärt, dass die Sit­u­a­tion auf zwei Arten betra­chtet wer­den kann.
Die erste beste­ht darin, die Online-Rechte ein­fach als Erweiterung des Grun­drechts auf kör­per­liche und geistige Unversehrtheit zu betra­cht­en. In diesem Fall kann die ‘dig­i­tale Integrität durch die Anwen­dung beste­hen­der Geset­ze geschützt wer­den’.
Die zweite Sichtweise beste­he darin, die dig­i­tale Welt als einen Ort mit ’spez­i­fis­chen Her­aus­forderun­gen’ und ‘eige­nen Regeln und Dynamiken, ins­beson­dere in Bezug auf Rep­u­ta­tion, Iden­tität und Daten­schutz’ zu sehen – in diesem Fall sei ein neues Grun­drecht erforder­lich.«

In jedem Falle wür­den wohl erst später die Gerichte die speziellen Ausle­gun­gen fes­tle­gen …

Was hal­ten Sie von diesen Bestre­bun­gen?
Sollte der Kan­ton Basel-Land­schaft etwas Ähn­lich­es ein­führen?
Oder eigentlich die Schweiz?

Ich bin ges­pan­nt, ob auch ein Deutschschweiz­er Kan­ton zu so etwas fähig ist …

Advänt 2025 Tür.li 3
Alarm: Hilfe, lieber Bundesrat - Eingriff in die Grundrechte der Bürger!!

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