Wenn die ökologische Dimension zum konstitutiven Bestandteil eines künftigen Eigentums-rechts werden soll, wie es von Pechmann fordert, dann dürfen
.. die ökonomische Dimension der Zweckmässigkeit, nach der über die natürlichen Dinge verfügt wird, und die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit, nach der sie Bestandteile natürlicher Kreisläufe sind, … in normativer Hinsicht keine zwei getrennte Rechtssphären bilden, sondern gehören von vorneherein in die Definition der Sache des Eigentums. Ein Vorschlag für die Gesetzgebung lautet daher:
Sachen im Sinne des Gesetzes sind körperliche Gegenstände als Bestandteil des irdischen Systems.
Diese Definition der Sache schliesst aus, dass über sie frei und nach Belieben verfügt werden kann, da in ihr der Zwang zur Nachhaltigkeit des Gebrauchs implementiert ist.
(Sämtliche Auszüge aus Alexander von Pechmann, Die Eigentumsfrage im 21. Jahrhundert)
Um das zu illustrieren, bringt von Pechmann das Beispiel des “Erfinders” des Nachhaltigkeits-prinzips, Forstwirtschafter Hans Carl von Carlowitz. Dieser forderte schon im Jahre 1732, als der Rohstoff Holz dank massivem Kahlschlag im 17./18. Jahrhundert knapp wurde, man könne zwar einen einzelnen Baum als ein abgetrenntes und isoliertes Ding betrachten und als Rohstoff nutzen. Aber andererseits müsse man den Baum auch als integralen Bestandteil des Waldes betrachten,
sodass der “Nutzung” des einzelnen Baumes die “Conservation” des ganzen Waldes entsprechen müsse. Nur unter dieser, den beliebigen Gebrauch des Gegenstandes einschränkenden Bedingung gebe es “eine continuierliche beständige und nachhaltige Nutzung” des Holzes.
Leuchtet sehr ein. Deshalb folgert Pechmann, müsse
die Sache des Eigentums als ein äusseres begrenztes Ding zu seiner Nutzung und zugleich als integraler Bestandteil des Erdganzen begriffen werden. (…) Es ist … verantwortungslos, nach der bestehenden Eigentumsordnung vorauszusetzen, die rechtliche Sache des Eigentums existiere in Gestalt einzelner Dinge oder begrenzter Territorien, über die der jeweilige Eigentümer nach eigenem Ermessen verfügen könne.
Genau das aber verlangte z.B. der neoliberale Ökonom Michael A. Heilperin. Er anerkannte zwar, dass die Erde eine einzige Einheit sei, die man nicht in gleichwertige oder unabhängige Teile oder von einander unabhängige Teile zerlegen könne. Aber angesichts der Tatsache, dass die politische Teilung des Planeten mit seiner physikalischen Struktur nicht übereinstimme, gelte es den freien Welthandel zwischen den Nationen zu forcieren, — das heisst aber nichts anderes als die Ausplünderung des Planeten durch eine Vielzahl kapitalistischer Privateigentümer.
Eine andere mögliche — und gegenteilige — Schlussfolgerung wäre natürlich, dafür zu sorgen, dass eine den verschiedenen Nationen übergeordnete Instanz die überlebenswichtigen ökologischen Erkenntnisse in eine neue Eigentumsordnung implementiert.
Im mittelalterlichen Lehenssystem war diese übergeordnete Instanz Gott. Aber wer soll sie heute sein?
Ideen sind gefragt. Eine mögliche Antwort auf diese Gretchenfrage sparen wir uns auf die nächste Folge
am kommenden Freitag, den 5. Mai auf.
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