Am 19. Mai 2019 stim­men wir über STAF ab. Schon allei­ne dass die Namen des Geset­zes immer wie­der geän­dert wer­den, soll­te eigent­lich miss­trau­isch machen. Denn im gros­sen Gan­zen könn­te man sagen: Neu­er Wein in alten Schläuchen.

Viel­leicht erin­nern Sie sich an das Titel­bild? Wir haben im www.birsfälder.li dazu aus­führ­lich geschrieben.

Heu­te: Der Kuhhandel

Ein Kuh­han­del ist das klein­li­che Aus­han­deln von Vor­tei­len, ein übles Tausch­ge­schäft. Oder wie Ger­hard Schwarz (abso­lut nicht mein Typ!) in der NZZ schreibt:
»Das Prin­zip der Ein­heit der Mate­rie bei Abstim­mun­gen ist nicht juris­ti­sche Spie­le­rei; es sorgt dafür, dass der Volks­wil­le zum Aus­druck kom­men kann. Wer gegen das Prin­zip ver­stösst, will ein Abstim­mungs­re­sul­tat, das nicht den Volks­wil­len reflektiert.
Im vor­lie­gen­den Fall glau­ben die Anhän­ger der Reform, die Bür­ger sei­en wegen «fal­scher» Inter­es­sen, Dumm­heit, Des­in­for­ma­ti­on oder Ver­füh­rung (mehr Mög­lich­kei­ten gibt es kaum) mehr­heit­lich gegen eine Steu­er­re­form. Um den­noch genü­gend Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die gegen die Reform sind, dazu zu brin­gen, in einer Refe­ren­dums­ab­stim­mung Ja zu stim­men, ver­süsst man ihnen die Steu­er­re­form mit zwei Mil­li­ar­den für die AHV. Gin­ge das Spiel auf, hies­se es danach bald, eine Mehr­heit sei für die Steu­er­re­form gewe­sen. Das aber wäre falsch, denn die­se Mehr­heit wür­de auf plum­pem Stim­men­kauf statt auf Über­zeu­gung beruhen.«

Oder ein biss­chen sach­li­cher nach Wikipedia:
»Der Grund­satz der Ein­heit der Mate­rie bezweckt, dass “die Stimm­bür­ger ihren poli­ti­schen Wil­len frei und unver­fälscht bil­den und äus­sern kön­nen”. Wür­den die Bür­ger gezwun­gen, zu meh­re­ren The­men aufs Mal mit einem ein­zi­gen „Ja“ oder „Nein“ Stel­lung zu neh­men, wür­de dies eine Behin­de­rung ihrer poli­ti­schen Rech­te dar­stel­len. Das­sel­be gilt für den umge­kehr­ten Fall, wenn eine Ände­rung der Geset­zes­ma­te­rie per Sala­mi­tak­tik durch­ge­setzt wer­den sollte.
Aus­drück­lich gere­gelt ist der Grund­satz der Ein­heit der Mate­rie für die Teil­re­vi­si­on der Bun­des­ver­fas­sung in die­ser selbst.«

Die Steu­er­vor­la­ge STAF möch­te den Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­gern nun
2 Mil­li­ar­den Steu­er­ver­lust durch STAF mit
2 Mil­li­ar­den Gewinn für die AHV mund­ge­recht machen.
Wobei in den 2 Mil­li­ar­den nur 800 Mil­lio­nen Bun­des­gel­der, aber auch 0,15% höhe­re AHV-Bei­trä­ge ent­hal­ten sind!
Das heisst: Erst­mals seit über 40 Jah­ren wer­den die Bei­trä­ge für die AHV ange­ho­ben. Der Bei­trags­satz von Arbeit­ge­bern sowie Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern wird um je 0,15 Pro­zent­punk­te erhöht.

So kann man sich mit Fug und Recht fragen:
Was hat die AHV mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form STAF zu tun?

Das Volk hat am 24. Sep­tem­ber 2017 die Zusatz­fi­nan­zie­rung der AHV durch eine Erhöhung
der Mehr­wert­steu­er mit etwa 50% und einem Stän­de-Nein, das Bun­des­ge­setz über die Reform der Alters­vor­sor­ge 2020 mit 53% Nein abgelehnt.
Das heisst das Volk will eine umfas­sen­de Sanie­rung und Rege­lung der AHV und kein Flickwerk.

Und jetzt eben der Kuhhandel?

 

Zusatz­in­for­ma­tio­nen:
Da die Abstim­mungs­bro­schü­re oft recht spät bei den Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­gern lan­det, kann sie durch das Ankli­cken des Wor­tes Abstim­mungs­bro­schü­re her­un­ter­ge­la­den wer­den. Und da die Abstim­mungs­bro­schü­re sogar beim Bun­des­ge­richt in die Kri­tik gera­ten ist, hier die Kri­tik von Mat­thi­as Zehnder.

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