Am 19. Mai 2019 stimmen wir über STAF ab. Schon alleine dass die Namen des Gesetzes immer wieder geändert werden, sollte eigentlich misstrauisch machen. Denn im grossen Ganzen könnte man sagen: Neuer Wein in alten Schläuchen.
Vielleicht erinnern Sie sich an das Titelbild? Wir haben im www.birsfälder.li dazu ausführlich geschrieben.
Heute: Der Kuhhandel
Ein Kuhhandel ist das kleinliche Aushandeln von Vorteilen, ein übles Tauschgeschäft. Oder wie Gerhard Schwarz (absolut nicht mein Typ!) in der NZZ schreibt:
»Das Prinzip der Einheit der Materie bei Abstimmungen ist nicht juristische Spielerei; es sorgt dafür, dass der Volkswille zum Ausdruck kommen kann. Wer gegen das Prinzip verstösst, will ein Abstimmungsresultat, das nicht den Volkswillen reflektiert.
Im vorliegenden Fall glauben die Anhänger der Reform, die Bürger seien wegen «falscher» Interessen, Dummheit, Desinformation oder Verführung (mehr Möglichkeiten gibt es kaum) mehrheitlich gegen eine Steuerreform. Um dennoch genügend Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Reform sind, dazu zu bringen, in einer Referendumsabstimmung Ja zu stimmen, versüsst man ihnen die Steuerreform mit zwei Milliarden für die AHV. Ginge das Spiel auf, hiesse es danach bald, eine Mehrheit sei für die Steuerreform gewesen. Das aber wäre falsch, denn diese Mehrheit würde auf plumpem Stimmenkauf statt auf Überzeugung beruhen.«
Oder ein bisschen sachlicher nach Wikipedia:
»Der Grundsatz der Einheit der Materie bezweckt, dass “die Stimmbürger ihren politischen Willen frei und unverfälscht bilden und äussern können”. Würden die Bürger gezwungen, zu mehreren Themen aufs Mal mit einem einzigen „Ja“ oder „Nein“ Stellung zu nehmen, würde dies eine Behinderung ihrer politischen Rechte darstellen. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall, wenn eine Änderung der Gesetzesmaterie per Salamitaktik durchgesetzt werden sollte.
Ausdrücklich geregelt ist der Grundsatz der Einheit der Materie für die Teilrevision der Bundesverfassung in dieser selbst.«
Die Steuervorlage STAF möchte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nun
2 Milliarden Steuerverlust durch STAF mit
2 Milliarden Gewinn für die AHV mundgerecht machen.
Wobei in den 2 Milliarden nur 800 Millionen Bundesgelder, aber auch 0,15% höhere AHV-Beiträge enthalten sind!
Das heisst: Erstmals seit über 40 Jahren werden die Beiträge für die AHV angehoben. Der Beitragssatz von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird um je 0,15 Prozentpunkte erhöht.
So kann man sich mit Fug und Recht fragen:
Was hat die AHV mit der Unternehmenssteuerreform STAF zu tun?
Das Volk hat am 24. September 2017 die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer mit etwa 50% und einem Stände-Nein, das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 mit 53% Nein abgelehnt.
Das heisst das Volk will eine umfassende Sanierung und Regelung der AHV und kein Flickwerk.
Und jetzt eben der Kuhhandel?
Zusatzinformationen:
Da die Abstimmungsbroschüre oft recht spät bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern landet, kann sie durch das Anklicken des Wortes Abstimmungsbroschüre heruntergeladen werden. Und da die Abstimmungsbroschüre sogar beim Bundesgericht in die Kritik geraten ist, hier die Kritik von Matthias Zehnder.