Unter dem Titel »Rechtfertigung und Drohung« konnten Sie am 4. Juli 2025 im Birsfälderpünggtli lesen:
»bz Basel: Herr Reber, wäre ein Nein eine Katastrophe?
Reber: Die Alternative ist, dass sich die Arbeiten über Jahre erstrecken werden und es ebenfalls teuer wird. Ein bisschen weniger teuer als jetzt – aber sämtliche Verbesserungen würden ebenfalls wegfallen: die Verkehrssteuerung, die Verflüssigung des Verkehrs, die Sicherheitsmassnahmen, die Aufenthaltsqualität. Was bleibt, wäre ein Wust an Arbeiten, die wir trotzdem machen müssten. Von Trasses über Haltestellen bis zur Strasse und den Werkleitungen.«
Wer sagt denn, dass im bestehenden Projekt nichts Brauchbares steht? Mit dem NEIN zur jetzigen »Neuen Ortsdurchfahrt« würde nur eine neue Planung ohne Kreisel, ohne vermischte ÖV-Trasses und ohne Haltestellenverschiebung im Zentrum notwendig und schon viel bewirken.
Das heisst: mit etwas gutem Willen wäre vieles in kurzer Zeit veränderbar und machbar.
Alles Schwatzen über jahrelange Rückschritte und jahrelange Bauzeiten grenzt an Arbeitsverweigerung, sogar an Nötigung. Das Bundesgericht [134 IV 216, Seite 216] sagt:
»Die weite Umschreibung des Nötigungstatbestands von Art. 181 StGB hat zur Folge, dass nicht jedes tatbestandsmässige Verhalten bei Fehlen von Rechtfertigungsgründen auch rechtswidrig ist. Vielmehr bedarf die Rechtswidrigkeit bei Art. 181 StGB einer zusätzlichen, besonderen Begründung. Eine Nötigung ist unrechtmässig, wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum angestrebten Zweck nicht im richtigen Verhältnis steht oder wenn die Verknüpfung zwischen einem an sich zulässigen Mittel und einem erlaubten Zweck rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist […] Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist den verfassungsmässigen Rechten der Beteiligten Rechnung zu tragen […].«
Wie schon am 2. Dezember 2025 im Birsfälderpünggtli zu lesen war, wäre wohl eine Tramhaltestelle im Zentrum möglich. Anstelle der Kreisel sind die von den Referendumsgegnern und den BVB so hochgelobten intelligenten Ampelanlagen ja schon geplant. Sie bräuchten dann einen neuen Algorithmus.
Freue mich auf neue, antizipative (QP PRISMA) Planer, Strassenplaner, etc.
Und zum Schluss noch dies:
»Antizipation bedeutet,
sich für Handlungen frei zu machen,
bevor ihre Unberechenbarkeit eintritt.«
(?)
Also Bitte:


