Die Neutralität gehört zur Schweiz wie die Berge und der Waschküchenplan. Gehört sie auch in die Verfassung? Und wie streng geregelt? Darüber stimmen wir am 27. September ab.
Hier gibt es nach und nach etwas Überblick mithilfe der Argumente der Befürworter der Neutralitätsinitiative.

Das an Absurdität kaum zu übertreffende Plakat des Komitees flüstert gleich zwei schwerwiegende Falschaussagen auf einmal ein:
• dass die Initiative Krieg verhindert,
• dass diese Abstimmung eine Frage von Neutralität ja oder nein ist.
Weder schützt Neutralität vor einem Angriff (in der Geschichte gibt es zahlreiche Beispiele neutraler Staaten, die trotz ihres Status überfallen wurden), noch verhindert ein Schweizer Sanktions- und Kooperationsverbot Kriege in anderen Ländern.
Im Gegenteil: Wirtschaftssanktionen wirken nur, wenn sie kollektiv getragen werden. Schert die Schweiz aus, untergräbt sie Massnahmen, welche Aggressoren abschrecken und deren Kapazität, Krieg zu führen, einschränken sollen.
Auch bei einem Nein bleibt die Schweiz neutral, das steht hier nicht zur Debatte. Zur Abstimmung steht, ob wir eine starre Auslegung der Neutralität für alle Zukunft in der Verfassung festschreiben wollen. Und das ausgerechnet in einer weltpolitischen Lage, die von Unvorhersehbarkeit geprägt ist wie selten zuvor. Die Initiative schränkt den Handlungsspielraum der Schweiz nachhaltig und fahrlässig ein und schadet dadurch unserer Sicherheit.


