Über die vom Regie­rungs­rat abge­lehn­te vpod-Beschwer­de hat das birsfälder.li bereits berich­tet. Der zusam­men­ge­fass­ten Begrün­dung der offi­zi­el­len Medi­en­mit­tei­lung lie­fern wir nun die aus­führ­li­che Ant­wort der Lan­des­kanz­lei nach, die hier kom­plett als PDF her­un­ter­ge­la­den wer­den kann.

Im Gesamt­ar­gu­men­ta­ri­um wird das Vor­schie­ben der Gering­fü­gig­keit (“nur” 180 Stel­len­pro­zen­te sind von Kün­di­gun­gen betrof­fen) im Sin­ne der Schaf­fung eines Prä­ju­di­zes zwar etwas ver­ständ­li­cher. Gleich­zei­tig räumt der Bericht aber auch ein, dass das Vor­ge­hen eigent­lich nicht kor­rekt ist und bei einer «gros­sen Anzahl betrof­fe­ner Arbeit­neh­mer» tat­säch­lich ein poli­ti­sches Prä­ju­diz geschaf­fen wer­den könn­te, da «im Fal­le einer Nicht­ge­neh­mi­gung [Anm.: des Bud­gets] die bereits getrof­fe­nen Mass­nah­men nur schwer rück­gän­gig gemacht wer­den können.»

Zudem hält der Bericht noch fest, dass der Regie­rungs­rat im vor­lie­gen­den Fall kei­ne wirk­li­che Hand­ha­be hat, weil die Beschwer­de nicht von einer betrof­fe­nen Par­tei kommt. Der vpod ist — obwohl  Per­so­nal­ver­tre­ter — in die­ser Sache anschei­nend nicht betrof­fen. Ein sich ver­arscht füh­len­der Stimm­bür­ger oder ein raus­ge­schmis­se­ner Mit­ar­bei­ter hät­te dem­nach grös­se­re Chan­cen gehabt, wenn man den Aus­füh­run­gen im Schrei­ben über­haupt Glau­ben schen­ken will. An der Tat­sa­che, dass die Regle­men­te nicht sinn­ge­mäss ein­ge­hal­ten wur­den, ändert die­ser Umstand aber rein gar nichts.

Zum Schluss bleibt die Fra­ge, ob der Regie­rungs­rat tat­säch­lich die rich­ti­ge Auf­sichts­in­stanz für die Par­tei­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen im Gemein­de­rat ist. Als Regie­rungs­mit­glied möch­te man sich schliess­lich auch nicht unbe­dingt den all­fäl­li­gen Retour­kut­schen der im Land­rat täti­gen Freun­den stel­len müs­sen, son­dern lie­ber bei der nächs­ten Par­tei­ver­samm­lung ein Dan­ke­schön einheimsen…

Mattiello am Mittwoch 1/40
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