Im Frühjar 2009 ging es um die Schweinegrippe H1N1, ein damals nicht bekanntes Influenza-A-Virus, welches vom Schwein auf den Mensch übertragen wurde und auch von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Damals empfahl das BAG, sich ein entsprechendes Händedesinfektionsmittel sowie Schutzmasken zu besorgen. Hygienemasken bieten eine sehr einfache Möglichkeit, sich vor einer Ansteckung zu schützen, wurden wir belehrt. Vom BAG wurden Hygienemasken vom Typ II bzw. Typ IIR empfohlen. Alle 2–3 Stunden sollten die Masken gewechselt werden, weil sie durch das Atmen feucht werden und dadurch weniger wirksam sind.
Diese Hygienemasken wurden im Frühjahr 2009 in Apotheken, Drogerien und sogar in Lebesmittelgrossverzeilern verkauft.
So gelesen in der REPUBLIK:
»Holt eure Hygienemasken aus dem Keller«, appellieren die Zentralschweizer Ärzte an die Bevölkerung. Tatsächlich lagern in vielen Schweizer Kellern und Estrichen Kisten mit Masken aus der Zeit der Vogelgrippe- und der Schweinegrippe-Pandemie von 2007 und 2009, als das BAG die Anschaffung noch offiziell empfahl und viele Arbeitgeber und Konsumenten pflichtbewusst der Aufforderung folgten. »Masken für die Bevölkerung im Pandemiefall gemäss Empfehlung BAG« steht darauf.
Und was fand ich in unserem »Medizinschrank« zuhindersthinten? Siehe oben.
Doch gibt es da nicht ein Ablaufdatum?
Auf Anfrage gab mir die Hard-Apotheke folgende Auskunft: »Das Verfalldatum wird sehr wahrscheinlich bereits überschritten sein, da die Zeit bis zum Verfall in der Regel 3–5 Jahre nach Produktion beträgt. Auf Nachfrage bei unterschiedlichen Maskenherstellern werden die Masken nach Verfalldatum nicht durchlässig, sondern die Gummibändchen zur Befestigung können spröde werden und dadurch reissen. Falls die Gummibändchen aber noch halten und dadurch das sichere Tragen der Masken möglich ist, können Sie die Masken gut noch verwenden.«
Das BAG sagt dazu: »Masken, die das Ablaufdatum bereits erreicht oder überschritten haben, können noch verwendet werden, sofern sie trocken gelagert wurden und das Elastikband bzw. die Bindevorrichtung in gutem Zustand ist.
Bitte bedenken Sie, dass die Hygienemasken das Einhalten der essenziellen Abstandsregel (2 Meter) und Hygienemassnahmen (regelmässiges Händewaschen und Händedesinfektion) nicht ersetzen.«
Also los, steigen Sie in den Keller hinab, in den Estrick hinauf, oder graben Sie in den Medizinschränken. Sie entlasten damit den Maskenmarkt …
Diese Masken schützen vor Tröpfchen und werden auch vom Gesundheitspersonal zur Pflege von Corona-Patienten verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass sie korrekt angewendet werden: Beim An- und Ausziehen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren, und während des Tragens gilt: Hände weg von der Maske.
Christoph Meury
Apr 20, 2020
Schutzmasken sind eine gute Sache. Vielleicht! Die ExpertInnen haben uns jetzt wochenlang erklärt, dass Schutzmasken bei Menschen, welche im direkten (hautnahen) Kontakt mit anderen Menschen stehen ein valabler Schutz darstellen. Für gesunde Menschen wäre die Schutzmaske nicht zwingend. So die ExpertInnen vor Tagen. Eine Maskenpflicht für alle wäre damals (vor wenigen Wochen) auch nicht möglich gewesen. Es hatte schlicht zu wenig Masken. Jetzt hat der Bund, die Kantone, alle Spitäler und haben einige clevere Geschäftsleute aufgerüstet. Ein paar Schweizer Firmen haben Masken sogar in die Produktion aufgenommen. Der Zeitpunkt für eine allgemeine Schutzmaskenpflicht ist also gekommen. Ergo brauchen wir neue ExpertInnen. ExpertInnen, welche die Schutzmaske zum Nonplusultra des Virenschutzes erklären. Damit kommen jetzt die Virologen & Epidemiologen aus dem zweiten Glied zum Zuge. Mit einer Online-Volksbefragung wird zusätzlich suggeriert, dass die potentiellen KundInnen nach Schutzmasken lechzen.
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Ergo ist das Feld jetzt frei für den freien Markt von Schutzmasken aller Art. Ein Eldorado für die Apotheken, Drogerien und alle anderen Anbieter von entsprechenden Masken. Es ist die Zeit der Krisengewinnler. Die Preise schiessen durch die Decke. Zwischenzeitlich kostet eine Maske rund 10.- Franken. Wenn wir jetzt noch ein paar Expertisen publizieren, welche die Halbwertszeit einer Maske auf knappe zwei Stunden drücken, schnellt der Absatz in schwindelerregende Höhen.
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Wenn ich Franz wäre, würde ich die alten Schutzmasken horten und dann auf den Einzelhandel-Markt werfen, wenn die Maske eine maximale Wertsteigerung erreicht hat. Sagen wir beim 10-fachen des damaligen Einkaufpreises. Das Maskengeschäftsmodell ist Kapitalismus pur. Anschauungsunterricht für SchülerInnen mit adäquaten Rechenbeispielen. Also: Zuerst den Mark verknappen, dann mit Expertensupport & Bundespropaganda den Markt ankurbeln, um danach die satten Gewinne einzufahren. Krisengewinnler & Trittbrettfahrer! Und wie immer: Gewinne privatisieren und Schulden sozialisieren.
PS.: Die Gesetzeslage müssen wir gelegentlich noch ändern: Bis dato gilt ein gesetzliches Vermummungsverbot. Die Polizei musste bei vermummten Demonstranten jeweils hart & konsequent durchgreifen. Jetzt, da wir die Vermummung durch Schutzmasken zur Pflicht erheben, müssten wir konsequenterweise umgekehrt vorgehen und alle unter Strafe stellen, welche sich Unvermummt in der Öffentlichkeit bewegen.
Franz Büchler
Apr 21, 2020
Also, jetzt los in den Keller oder auf den Estrich! Sie können diese alten Masken noch verwenden.
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Auch das BAG hat meine Frage beantwortet:
»Masken, die das Ablaufdatum bereits erreicht oder überschritten haben, können noch verwendet werden, sofern sie trocken gelagert wurden und das Elastikband bzw. die Bindevorrichtung in gutem Zustand ist.
Bitte bedenken Sie, dass die Hygienemasken das Einhalten der essenziellen Abstandsregel (2 Meter) und Hygienemassnahmen (regelmässiges Händewaschen und Händedesinfektion) nicht ersetzen.«