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Eine wich­ti­ge Mit­tei­lung der Staats­kanz­lei Basel­stadt: Die Abstim­mung­cou­verts und die Wahl­cou­verts für die Ersatz­wahl in den Regie­rungs­rat dür­fen nicht im glei­chen Cou­vert ein­ge­tü­tet sein, sonst wären sie ungül­tig. War­um auch immer.

Gehen wir davon aus, dass die Wäh­ler von Frau Mück und die Atom­aus­stiegs­be­für­wor­ter zu einem beacht­li­chen Teil iden­tisch sein wer­den, wären sowohl Wahl, als auch eid­ge­nös­si­sche Abstim­mung von allen Sei­ten a prio­ri anfechtbar.

Da fragt sich der spar­sa­me Basel­bie­ter ganz naiv, schaf­fen die west­li­chen Nach­barn, die sich immer wie­der auf ihre gros­se Dru­cker­ver­gan­gen­heit beru­fen nicht, die Wahl­zet­tel innert nütz­li­cher Frist zu dru­cken? Das wäre der ein­zi­ge Grund, den man zu sol­chem Ver­fäl­schungs­quatsch anfüh­ren könn­te. Unter­schied­li­che Geset­ze, wie­viel Tage im Vor­aus die Wahl­un­ter­la­gen bei den Wäh­lern sein müs­sen, wären ja auch noch eine Aus­re­de für das zu erwar­ten­de Cha­os. Ohne Zwei­fel wird die­se Fra­ge auch im Gros­sen Rat gestellt wer­den. Die Ram­bas­sen ober­halb der Hülf­ten­schan­ze rei­ben sich vor lau­ter Scha­den­freu­de schon heu­te die Hände.

Also: Wer in Basel sicher gehen will, dass sei­ne Stim­men, für wen oder was auch immer, nicht ungül­tig sind, muss im Stadt­kan­ton zwei­mal zum Brief­kas­ten gehen. In den Wahl­lo­ka­len wird man ver­mut­lich bera­ten. Als Nach­barn der Bas­ler inter­es­siert uns das, auch was unser Wahl-Exper­te Turi Cac­ci­vio dazu meint.

Telen Sie das Ihren Bas­ler Freun­den mit. Dar­um nochmal:

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Mattiello am Mittwoch 3/44
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