Eine wichtige Mitteilung der Staatskanzlei Baselstadt: Die Abstimmungcouverts und die Wahlcouverts für die Ersatzwahl in den Regierungsrat dürfen nicht im gleichen Couvert eingetütet sein, sonst wären sie ungültig. Warum auch immer.
Gehen wir davon aus, dass die Wähler von Frau Mück und die Atomausstiegsbefürworter zu einem beachtlichen Teil identisch sein werden, wären sowohl Wahl, als auch eidgenössische Abstimmung von allen Seiten a priori anfechtbar.
Da fragt sich der sparsame Baselbieter ganz naiv, schaffen die westlichen Nachbarn, die sich immer wieder auf ihre grosse Druckervergangenheit berufen nicht, die Wahlzettel innert nützlicher Frist zu drucken? Das wäre der einzige Grund, den man zu solchem Verfälschungsquatsch anführen könnte. Unterschiedliche Gesetze, wieviel Tage im Voraus die Wahlunterlagen bei den Wählern sein müssen, wären ja auch noch eine Ausrede für das zu erwartende Chaos. Ohne Zweifel wird diese Frage auch im Grossen Rat gestellt werden. Die Rambassen oberhalb der Hülftenschanze reiben sich vor lauter Schadenfreude schon heute die Hände.
Also: Wer in Basel sicher gehen will, dass seine Stimmen, für wen oder was auch immer, nicht ungültig sind, muss im Stadtkanton zweimal zum Briefkasten gehen. In den Wahllokalen wird man vermutlich beraten. Als Nachbarn der Basler interessiert uns das, auch was unser Wahl-Experte Turi Caccivio dazu meint.
Telen Sie das Ihren Basler Freunden mit. Darum nochmal:
A. Caccivio, Präsident Wahlbüro
Nov 2, 2016
Ich bin kein Kenner der entsprechenden Gesetzgebung unseres Nachbarkantons. Die Mindestfrist für die Zustellung der Abstimmungsunterlagen beträgt aber, wie in unserem Kanton, drei Wochen und bei Wahlen wahrscheinlich (?) auch 10 Tage. Weshalb Basel-Stadt die Abstimmungs- und Wahlunterlagen in zwei Couverts gesteckt hat und auch in zwei Couverts retourniert werden müssen, weiss ich wirklich nicht. Jeder Kanton hat halt ein eigenes Gesetz über die politischen Rechte! Beispielsweise werden in Basel bei Majorzwahlen (Regierungsrat) die leeren Zettel bei der Ermittlung des absoluten Mehrs mitgezählt, bei uns nicht, und bei Proporzwahlen kann man jeden Namen drei Mal auf den Zettel schreiben, bei uns nur zwei Mal.
Wäre der Ständerat (Claude Janiak) nicht im ersten Wahlgang am 18. Oktober 2015 gewählt worden, hätten die Fristen für die Abstimmungen und die Nachwahl am 8. November auch nicht mehr «gepasst». Die Landeskanzlei hat damals verschiedene Möglichkeiten geprüft und dann folgende, elegante Lösung getroffen: Die Abstimmungsunterlagen wurden allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am Montag, 19. Oktober zugestellt. Im gleichen Couvert befand sich ein Wahlzettel für die allfällige Nachwahl des Ständerates mit dem Vermerk (sinngemäss): «Nur zu verwenden, sofern beim ersten Wahlgang am 18. Oktober 2015 kein Kandidat oder Kandidatin das absolute Mehr erreicht hat». Damit konnte ein Wahlchaos à la Basel, mit den möglichen Verfälschungen der Resultate, vermieden und zugleich die Mindestfrist für die Zustellung der Abstimmungsunterlagen eingehalten werden.
annacarla
Nov 2, 2016
Cui bene?
Wem nützt das?
Baschi Dürr und der Atomstromlobby?
Eine Win-Win-Situation für Verlierer?