Die Gemein­de Birs­fel­den teilt mit:

»Wahl Gemein­de­prä­si­di­um und Schul­rat verschoben

Der Regie­rungs­rat des Kan­tons Basel-Land­schaft hat am 19. März 2020 beschlos­sen, dass die von den Gemein­den am 17. Mai 2020 sowie im Juni ange­setz­ten Wah­len und all­fäl­li­ge Nach­wah­len nicht durch­ge­führt werden.

Für die Ein­woh­ner­ge­mein­de Birs­fel­den bedeu­tet die­ser Ent­scheid, dass die Wah­len für das Gemein­de­prä­si­di­um sowie für den Schul­rat nicht wie geplant durch­ge­führt wer­den können.
Auch eine Stil­le Wahl, wel­che beim Majorz­ver­fah­ren, wie es in Birs­fel­den für bei­de zur Dis­kus­si­on ste­hen­den Wah­len ange­wen­det wird, ist gemäss Regie­rungs­rat nicht mög­lich. Grund: die Ein­ga­be­frist (30. März 2020) ist zum Zeit­punkt des Ent­schei­des noch nicht abge­lau­fen. Auf­grund der der­zeit gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen sowie der beschlos­se­nen Absa­ge des Urnen­gangs wäre nicht gewähr­leis­tet, dass alle poten­ti­el­len Wahl­vor­schlä­ge hät­ten ein­ge­reicht wer­den können.

Die Kon­ti­nui­tät der Geschäf­te ist jedoch in allen Fäl­len sicher­ge­stellt. So wird die Amts­pe­ri­ode von Amtsträger/innen, die nicht am 9. Febru­ar bereits gewählt wur­den, vor­läu­fig bis zur Durch­füh­rung von ord­nungs­ge­mäs­sen Erneue­rungs­wah­len, jedoch längs­tens bis 31. Dezem­ber 2020, ver­län­gert. Regie­rungs- und Gemein­de­rat appel­lie­ren an die bis­he­ri­gen Amtsträger/innen, ihr Amt bis zum Amts­an­tritt der neu Gewähl­ten wahrzunehmen. 
Für Birs­fel­den bedeu­tet das:

• Der am 9. Febru­ar 2020 voll­stän­dig gewähl­te Gemein­de­rat kann per 1.7.2020 ganz nor­mal sei­ne neue Legis­la­tur­pe­ri­ode beginnen;
• Bis zur Durch­füh­rung der ordent­li­chen Wahl des Gemein­de­prä­si­di­ums orga­ni­siert sich der Gemein­de­rat selbst (bspw. durch Wahl eines Interimpräsidiums);
• Die Amts­pe­ri­ode des aktu­el­len Schul­ra­tes wird bis zur Durch­füh­rung der ord­nungs­ge­mäs­sen Erneue­rungs­wahl, jedoch längs­tens bis 31. Dezem­ber 2020, verlängert.

Wei­ter gilt es zu beach­ten, dass bereits ein­ge­reich­te Wahl­vor­schlä­ge für die Wah­len vom 17. Mai 2020 Ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren. Sobald die neu­en Ter­mi­ne für die Wah­len fest­ge­legt sind, kön­nen dar­aus die Ter­mi­ne für die Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen abge­lei­tet wer­den. Der Gemein­de­rat wird zum ent­spre­chen­den Zeit­punkt dar­über informieren.«

Kom­men­tar:
Lang­sam aber sicher geht es an die Grund­rech­te, in die­sem Fal­le an die freie Wahl unse­rer Behörden.
Heu­te wäh­len fast alle brief­lich und für die weni­gen Wahl­lo­kal­gän­ge­rIn­nen: Man kann auch vor einem Wahl­lo­kal mit Zwei­me­ter­ab­stand anste­hen um sei­nen Zet­tel ein­zu­wer­fen. So gut wie das vor der Post und vor der Apo­the­ke geht. Die War­te­schlan­ge wür­de wohl nicht grösser.
Die Wahl­vor­schlä­ge sind eh schon gemacht, wer sie bis ges­tern nicht gemacht hat, war ent­we­der ver­gess­lich oder hat auf Ver­schie­bung spe­ku­liert. Bei­des ziem­lich dumm.
Viel­leicht müs­sen wir alle ler­nen mit schwie­ri­gen Ver­hält­nis­sen etwas krea­ti­ver umzu­ge­hen. Auch die Behör­den. Eine beson­de­re Situa­ti­on erfor­dert beson­de­re Orga­ni­sa­ti­on und nicht ein­fach die Abschaf­fung, respek­ti­ve Ver­schie­bung eines Grund­rechts durch Erlass.

Die Fra­ge neben­bei: Wie ist es mög­lich, dass ein Erlass vom 19. März erst am 31. März den Weg in die Öffent­lich­keit findet?

Ausgeladen
Mattiello am Mittwoch 20/14

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