Der Bun­des­rat kommt nach über 80 Jah­ren zum Schluss, dass man Schwei­zer, die im Zwei­ten Welt­krieg mit der Résis­tance in Frank­reich oder mit den Par­ti­gia­ni in Ita­li­en gekämpft haben reha­bi­li­tie­ren muss:

»Die Urtei­le und Ent­schei­de gegen Per­so­nen, wel­che die fran­zö­si­sche Résis­tance oder den ita­lie­ni­schen Wider­stand wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs unter­stützt haben, erfolg­ten damals recht­mäs­sig.
Mit der Reha­bi­li­tie­rung wird das in Arti­kel 94 des Mili­tär­straf­ge­set­zes vom 13. Juni 1927 fest­ge­hal­te­ne Ver­bot des frem­den Mili­tär­diens­tes nicht in Fra­ge gestellt oder neu gewer­tet.
Die Vor­la­ge beinhal­tet somit auch kei­ne Kri­tik am Ver­hal­ten der dama­li­gen Behör­den, son­dern bringt zum Aus­druck, dass sich die dama­li­gen Urtei­le nicht mehr mit dem heu­ti­gen Gerech­tig­keits­emp­fin­den decken. Die dama­li­gen Wider­stands­hand­lun­gen ver­die­nen im Lich­te der heu­ti­gen demo­kra­ti­schen Grund­auf­fas­sung und des heu­ti­gen geschicht­li­chen Ver­ständ­nis­ses jener Zeit Aner­ken­nung. Mit der Vor­la­ge wird der Ein­satz für Frei­heit und Demo­kra­tie gewür­digt.«

Wenn die­se Leu­te damals etwa 20 Jah­re alt waren, sind sie heu­te 100 Jah­re alt oder tot. Es scheint mir die­ser Reha­bi­li­tie­rung wie ein Hohn, dass nun so getan wird, als wäre dies eine gros­se Tat.

Immer wie­der haben sich Schwei­zer zu sol­chen Diens­ten ent­schlos­sen, nicht als bezahl­te Söld­ner, son­dern wohl meist aus per­sön­li­chem Gerech­tig­keits­emp­fin­den.

Da waren vor dem Zwei­ten Welt­krieg die Spa­ni­en­kämp­fer. Dazu kön­nen Sie im bisfälder.li lesen.
Eigent­lich Leu­te, die heu­te wohl auch min­des­tens 100 Len­ze zäh­len. Sie wur­den im Jah­re 2009 reha­bi­li­tiert.

 

Auch in Frank­reich wur­de für die Résis­tance gear­bei­tet. Doch vor allem in Genf waren auch inner­schwei­ze­risch Kräf­te für die Résis­tance in ver­schie­dens­ter Hin­sicht tätig.
Ob der Birs­fel­der Karl Strub, der im KZ Sach­sen­hau­sen ermor­det wur­de, auch ein Kämp­fer war, oder nur ein Mensch am fal­schen Ort, kann heu­te lei­der nicht mehr fest­ge­stellt wer­den.

Das Tes­sin war eben­falls jen­seits sei­ner Gren­zen tätig. Der Grenz­gän­ger und Tes­si­ner Wider­stands­kämp­fer Vin­cen­zo Mar­ti­net­ti z.B. wur­de nach dem Ende des Zwei­ten Welt­kriegs von den Par­ti­sa­nen­or­ga­ni­sa­tio­nen des Osso­la­ge­biets für sei­ne aus­ser­or­dent­li­chen Diens­te aus­ge­zeich­net. Und, er wur­de von einem Schwei­zer Mili­tär­ge­richt wegen Ver­let­zung der Neu­tra­li­tät zu vier Mona­ten Gefäng­nis und einer Bus­se ver­ur­teilt. Die Haft­stra­fe wur­de übri­gens zur Bewäh­rung aus­ge­setzt.
Ob die Tes­si­ner »Bel­la ciao« gesun­gen haben oder eher »Fis­chia il ven­to« ist nicht bekannt.

Sie alle sol­len nun also reha­bi­li­tiert wer­den. Doch wie steht es mit den zukünf­ti­gen Schwei­zer Kämp­fern?

In der Ukrai­ne sind im Moment (nach Spe­ku­la­tio­nen) eini­ge Kämp­fer für Frei­heit und Demo­kra­tie unter­wegs. Oder aus wel­chen Moti­ven auch immer. Wer­den die­se jetzt auch erst nach 80 Jah­ren reha­bi­li­tiert? Oder erspart man ihnen die ent­wür­di­gen­den Pro­zes­se vor einem Mili­tär­ge­richt schon heu­te? Wäre doch so etwas wie die Reha­bi­li­ta­ti­on der Schwei­ze­ri­schen Rechts­spre­chung …

Und zum Schluss noch dies:
»Vor der Wirk­lich­keit
kann man sei­ne Augen ver­schlies­sen,
aber nicht vor der Erin­ne­rung.«
(Sta­nis­law Jer­zy Lec)

Manès Sperber - Kämpfer für eine neue Welt 46
Wochenrückblick

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