Der Bundesrat kommt nach über 80 Jahren zum Schluss, dass man Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg mit der Résistance in Frankreich oder mit den Partigiani in Italien gekämpft haben rehabilitieren muss:
»Die Urteile und Entscheide gegen Personen, welche die französische Résistance oder den italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs unterstützt haben, erfolgten damals rechtmässig.
Mit der Rehabilitierung wird das in Artikel 94 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 festgehaltene Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt oder neu gewertet.
Die Vorlage beinhaltet somit auch keine Kritik am Verhalten der damaligen Behörden, sondern bringt zum Ausdruck, dass sich die damaligen Urteile nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden decken. Die damaligen Widerstandshandlungen verdienen im Lichte der heutigen demokratischen Grundauffassung und des heutigen geschichtlichen Verständnisses jener Zeit Anerkennung. Mit der Vorlage wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt.«
Wenn diese Leute damals etwa 20 Jahre alt waren, sind sie heute 100 Jahre alt oder tot. Es scheint mir dieser Rehabilitierung wie ein Hohn, dass nun so getan wird, als wäre dies eine grosse Tat.
Immer wieder haben sich Schweizer zu solchen Diensten entschlossen, nicht als bezahlte Söldner, sondern wohl meist aus persönlichem Gerechtigkeitsempfinden.
Da waren vor dem Zweiten Weltkrieg die Spanienkämpfer. Dazu können Sie im bisfälder.li lesen.
Eigentlich Leute, die heute wohl auch mindestens 100 Lenze zählen. Sie wurden im Jahre 2009 rehabilitiert.
Auch in Frankreich wurde für die Résistance gearbeitet. Doch vor allem in Genf waren auch innerschweizerisch Kräfte für die Résistance in verschiedenster Hinsicht tätig.
Ob der Birsfelder Karl Strub, der im KZ Sachsenhausen ermordet wurde, auch ein Kämpfer war, oder nur ein Mensch am falschen Ort, kann heute leider nicht mehr festgestellt werden.
Das Tessin war ebenfalls jenseits seiner Grenzen tätig. Der Grenzgänger und Tessiner Widerstandskämpfer Vincenzo Martinetti z.B. wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Partisanenorganisationen des Ossolagebiets für seine ausserordentlichen Dienste ausgezeichnet. Und, er wurde von einem Schweizer Militärgericht wegen Verletzung der Neutralität zu vier Monaten Gefängnis und einer Busse verurteilt. Die Haftstrafe wurde übrigens zur Bewährung ausgesetzt.
Ob die Tessiner »Bella ciao« gesungen haben oder eher »Fischia il vento« ist nicht bekannt.
Sie alle sollen nun also rehabilitiert werden. Doch wie steht es mit den zukünftigen Schweizer Kämpfern?
In der Ukraine sind im Moment (nach Spekulationen) einige Kämpfer für Freiheit und Demokratie unterwegs. Oder aus welchen Motiven auch immer. Werden diese jetzt auch erst nach 80 Jahren rehabilitiert? Oder erspart man ihnen die entwürdigenden Prozesse vor einem Militärgericht schon heute? Wäre doch so etwas wie die Rehabilitation der Schweizerischen Rechtssprechung …
Und zum Schluss noch dies:
»Vor der Wirklichkeit
kann man seine Augen verschliessen,
aber nicht vor der Erinnerung.«
(Stanislaw Jerzy Lec)

