Das Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) hat keinen grossen Einfluss auf die Zuwanderung. Fest steht aber:
Die Personenfreizügigkeit ist das beste Stück der bilateralen Verträge. Sie hat uns nicht nur Wohlstand, Innovation und Lebensqualität gebracht, sondern auch die Freiheit, in Europa reisen, leben, lieben*, studieren und arbeiten zu können. Und sie wird angesichts der Überalterung und des Arbeitskräftemangels noch an Bedeutung gewinnen.
In einem früheren Artikel im birsfälder.li konnten Sie lesen, was das zu starke Abklemmen von Zuwanderung für die Schweiz bedeuten könnte.
Die Konjunkturforschungsinstitute BAK und Ecoplan weisen darauf hin, dass das Schweizer BIP 2035 7,1% resp. 4,9% tiefer liegen würde, wenn es die Bilateralen nicht gäbe. Die Schweizer Bevölkerung weiss das. Die Personenfreizügigkeit orientiert sich mit den Bilateralen III weiterhin an der Nachfrage am Arbeitsmarkt.
Die Gegner:innen der Freizügigkeit schieben alle Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt oder beim Verkehr der Zuwanderung in die Schuhe. Fakt ist: Der Raumbedarf und das Verkehrsvolumen gehen vor allem auf höhere Ansprüche seitens der eigenen Wohnbevölkerung zurück und Lösungen müssen wir vor allem in der Raum- und einer integrierten Verkehrsplanung finden.
Hinzu kommt, dass die Schweiz dank einer präzisierten Schutzklausel geeignete Schutzmassnahmen selbständig ergreifen darf, falls etwa die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten (schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme). Die Schweiz kann die neue Schutzklausel selbständig aktivieren und Massnahmen einem paritätischen Schiedsgericht vorlegen.
Gerne dürfen Sie die Verträge mit der EU (die bis 31. Oktober 2025 in Vernehmlassung sind) auch selbst lesen.
*Und die Menschen in der Schweiz sind dank der Durchmischung nicht zuletzt auch hübscher geworden 😉
Der Text orientiert sich am Faktencheck der »operation libero«.

