Die Neutralität gehört zur Schweiz wie die Berge und der Waschküchenplan. Gehört sie auch in die Verfassung? Und wie streng geregelt? Darüber stimmen wir am 27. September ab.
Hier gibt es nach und nach etwas Überblick mithilfe der Argumente der Befürworter der Neutralitätsinitiative.

Die Schweiz kann sich eine Aussenpolitik des Gut-und-Böse nicht leisten. Sonst wird sie zur Erfüllungsgehilfin der Interessen anderer und damit abhängig.
(aus dem Ja-Argumentarium)
Wer bei schweren Völkerrechtsverletzungen aus Prinzip und im Alleingang schweigt, macht sich nicht unabhängig, sondern lässt sich vom Aggressor den Handlungsspielraum diktieren.
Denn: Auch Untätigkeit ist ein Entscheid und kann andere Staaten faktisch bevor- oder benachteiligen. Wer Aggressoren und Opfer gleich behandelt, stellt sich faktisch auf die Seite des Aggressors.
Gerade bei schweren Völkerrechtsverletzungen wie dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine musste auch die Schweiz Stellung beziehen und über ihre Reaktion entscheiden.
Schliesslich ist die Schweiz als Kleinstaat auf eine funktionierende internationale Ordnung angewiesen. Echte Souveränität zeigt sich darin, Angriffe auf das Völkerrecht eigenständig zu verurteilen. Zwischen blinder Gefolgschaft und völliger Passivität gibt es einen breiten Handlungsspielraum – und genau dort bewegt sich die Schweizer Aussenpolitik!


