Das wür­de ja heis­sen, dass wir seit Jah­ren auf dem Wege der Unver­nunft sind. Heisst das für den Leser­brief­schrei­ber denn, dass die Bila­te­ra­len I, II und III die rei­ne Unver­nunft sind? Kann er sich über­haupt vor­stel­len, wie die Schweiz ohne die Unver­nunft heu­te aus­se­hen könn­te?
Ein paar Punk­te möch­te ich etwas anschau­en …

• Die Schweiz bewegt sich all­mäh­lich wie­der hin zur Ver­nunft
Nicht klar in Rich­tung wes­sen Ver­nunft. Mei­ne Ver­nunft sagt mir, dass das Paket EU-Schweiz sehr ver­nünf­tig ist. Man muss es aber auch ein biss­chen ange­schaut haben, dar­in gele­sen haben … und nicht nur die Paro­le »Unter­wer­fungs­ver­trag« der SVP auf­ge­schnappt haben. Aber wie immer: Ver­nunft ist mei­ne Ver­nunft.

• Vie­le klei­ne­re KMU-Betrie­be, die die eigen­stän­di­ge Schweiz gross und finanz­stark gemacht haben
Wir ken­nen die KMU-Keu­le zur Genü­ge. Es sind die Betrie­be, die ihre Steu­er­zah­lun­gen so gut opti­mie­ren kön­nen (Löh­ne der Chefs, Divi­den­den, etc.), dass am Schluss kaum ein steu­er­ba­rer Gewinn her­aus­schaut.
Und wenn wir es schon mit den Steu­ern haben: Mit USR I, USR II, USR III und STF17 haben klei­ne wie gros­se Betrie­be am Schluss gewon­nen — nicht die Schweiz …

Oder wie es Mat­thi­as Zehn­der in einer sei­ner Kolum­nen tref­fen sag­te:
»Nun ist es nichts Neu­es, dass das Fres­sen vor der Moral kommt.
Neu ist, wie unver­hoh­len (und unver­fro­ren) auf das Recht, zu fres­sen, gepocht wird.«

• dass wir unser mehr als hun­dert­jäh­ri­ge, ein­zig­ar­ti­ge und bewähr­te Demo­kra­tie­sys­tem ein­fach so auf­ge­ben
Euro­pa setzt sich für Frie­den, Rechts­staat­lich­keit und Demo­kra­tie ein und ver­tei­digt das mul­ti­la­te­ra­le Sys­tem. Die Schweiz pro­fi­tiert enorm davon.
Klar ist, dass ein gemein­sa­mer Markt gemein­sa­me Regeln braucht, die für alle Betei­lig­ten glei­cher­mas­sen gel­ten. Man kann es sich wie UNO-Spie­len vor­stel­len. Wer sich an den Tisch setzt und UNO spie­len möch­te, kann nicht ver­lan­gen, nach den Jass-Regeln mit­zu­spie­len.
Die direk­te Demo­kra­tie ist in der Schwei­zer Ver­fas­sung fest ver­an­kert und kein EU-Abkom­men kann sie aus­he­beln. Selbst bei der dyna­mi­schen Über­nah­me von EU-Recht hat das Schwei­zer Par­la­ment stets das letz­te Wort, und das Volk kann die­ses über Refe­ren­den kor­ri­gie­ren. Neu gel­ten kla­re Spiel­re­geln, wie die EU dar­auf reagie­ren kann, wenn die Schweiz ein Gesetz nicht dyna­misch über­neh­men will: Mass­nah­men müs­sen auf die bila­te­ra­len Abkom­men beschränkt und ver­hält­nis­mäs­sig sein.
Die direk­te Demo­kra­tie wird sogar gestärkt, weil die Schweiz neu an der Aus­ar­bei­tung von EU-Recht mit­ar­bei­ten kann und ihre Inter­es­sen von Anfang an ein­brin­gen kann. Der Bun­des­rat kann also bei­spiels­wei­se für die Schweiz wich­ti­ge Aspek­te ein­brin­gen (wie z.B. 2017 beim Schen­gen-Waf­fen­recht) oder früh­zei­tig Aus­nah­men (z.B. beim Lohn­schutz) aus­han­deln. Die Bila­te­ra­len III bedeu­ten mehr Demo­kra­tie, nicht weni­ger.
Die Geg­ner des Pakets EU-Schweiz (Bila­te­ra­le III) for­dern immer wie­der für eine Abstim­mung über die Ver­trä­ge das Stän­de­mehr. Da aber kein Kan­ton durch die Ver­trä­ge bevor­zugt oder benach­tei­ligt wird, ist das Stän­de­mehr dafür nicht ange­zeigt. Es wäre abso­lut unde­mo­kra­tisch, die klei­nen Kan­to­ne zu bevor­tei­len.

• kla­ren Selbst­be­stim­mung, Neu­tra­li­tät und gerin­ger Ver­schul­dung
Soto­mo führt den Baro­me­ter »Zusam­men­halt in der Schweiz« im Auf­trag von Feld­schlöss­chen durch. Es han­delt sich um eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge unter 2787 Per­so­nen ab 18 Jah­ren. Dar­aus:
Die Sou­ve­rä­ni­tät wird in der poli­ti­schen Are­na zwar immer noch ganz heiss dis­ku­tiert. Bei der Bevöl­ke­rung ist die­se Fra­ge etwas weni­ger zen­tral.
Inter­na­tio­nal steht die Schweiz für Neu­tra­li­tät und ist bekannt als Ver­mitt­le­rin dank ihrer guten Diens­te. Doch die Umfra­ge zeigt: Für das Selbst­bild der Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer sind die­se Aspek­te weni­ger wich­tig. Die Neu­tra­li­tät und die guten Diens­te wer­den gar von den wenigs­ten als Ide­al der Schweiz genannt (30 %).
Für eine Ver­schul­dung der Schweiz ist die Schweiz selbst zustän­dig, nicht die EU. Dafür haben wir ja die manch­mal unsäg­li­che Schul­den­brem­se …

• Die klei­ne Schweiz als ehr­li­che Frie­dens­ver­mitt­le­rin ist wesent­lich mehr wert als eine Schweiz als wert­lo­se Mit­läu­fe­rin der ver­schul­de­ten EU.
Vor­erst ein­mal sei gesagt, dass die­ses SVP-Geschwätz nichts mit dem Paket EU-Schweiz (Bila­te­ra­le III) zu tun hat. Aber es macht sich natür­lich immer gut, auch ohne Argu­men­te über den Ver­trag zu schimp­fen.
In Sachen gute Diens­te scheint mir die Schweiz eher zurück­hal­ten­der zu sein als auch schon. In kei­nem der lau­fen­den Krie­ge und Kon­flik­te hat sie sich bis jetzt durch beson­de­re Akti­vi­tä­ten her­vor­ge­tan.

• wach­sen­de Geg­ner­schaft zum Unter­wer­fungs­ver­trag
Schon ein­gangs wur­de auf eine wach­sen­de Geg­ner­schaft gehofft.
Ob das wirk­lich so ist?

• Wir wol­len kei­ne frem­den Vög­te und Rich­ter
Das Geschrei von «frem­den Rich­tern» ist purer Popu­lis­mus, weil es sie nicht gibt und der Begriff etwas vor­gau­kelt. Bis­her wur­den Strei­tig­kei­ten mit der EU poli­tisch aus­ge­tra­gen. Es galt die Macht des Stär­ke­ren statt die Macht des Rechts. So warf die EU die Schweiz aus dem For­schungs­pro­gramm Hori­zon oder ver­wehr­te die Aner­ken­nung von Med­Tech-Pro­duk­ten. Mit den Bila­te­ra­len III kann die Schweiz nun ihre Inter­es­sen auf dem Rechts­weg durch­set­zen. In den Bila­te­ra­len III haben die Schweiz und die EU end­lich kla­re rechts­staat­li­che Ver­fah­ren defi­niert, was in Streit­fäl­len pas­siert.
Sind sich die Schweiz und die EU unei­nig dar­über, wie ein Abkom­men aus­ge­legt wer­den soll, wird zuerst in einem gleich­be­rech­tigt besetz­ten gemisch­ten Aus­schuss eine Lösung gesucht. Ohne Eini­gung geht der Fall an ein pari­tä­ti­sches Schieds­ge­richt (z.B. 1 CH-Richter*in, 1 EU-Richter*in + 1 unab­hän­gi­ges Prä­si­di­um) wei­ter. Die­sem Schieds­ge­richt unter­liegt die Aus­le­gung der bila­te­ra­len Ver­trä­ge. Geht es bei der Streit­fra­ge um die Aus­le­gung von EU-Recht selbst, wird der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) kon­sul­tiert. Ganz nach dem Mot­to glei­che Spiel­re­geln für alle: Der EuGH ist das Gericht des gemein­sa­men euro­päi­schen Bin­nen­markts, sei­ne Beur­tei­lung rich­tet sich nicht für oder gegen die Schweiz, son­dern gilt für alle Mit­glied­staa­ten der EU und auch des EWR.

• Ein von links geführ­tes Schma­rot­zer­tum hat noch kein ein­zi­ges Land erfolg­reich über­lebt.
Heisst das nun, die EU füh­re ein links­ge­rich­te­tes Schma­rot­zer­tum? Obwohl kein EU-Land eine lin­ke Regie­rungs­mehr­heit hat? Ein­fach Pole­mik.

Der Rest ist geschenkt.

Ger­ne dür­fen Sie die Ver­trä­ge mit der EU (die bis 31. Okto­ber 2025 in Ver­nehm­las­sung sind) auch selbst lesen.

Der Text ori­en­tiert sich zum Teil am Fak­ten­check der »ope­ra­ti­on libe­ro«.

 

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Trump Dämmerung 77

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