Medi­en­mit­tei­lung des Bun­des, Bern, 16.03.2020 :

Coro­na­vi­rus: Bun­des­rat erklärt die «aus­ser­or­dent­li­che Lage» und ver­schärft die Massnahmen

Der Bun­des­rat hat heu­te, 16. März 2020, in einer aus­ser­or­dent­li­chen Sit­zung die Mass­nah­men zum Schutz der Bevöl­ke­rung wei­ter ver­schärft. Er stuft die Situa­ti­on in der Schweiz neu als «aus­ser­or­dent­li­che Lage» gemäss Epi­de­mi­en­ge­setz ein. Alle Läden, Restau­rants, Bars sowie Unter­hal­tungs- und Frei­zeit­be­trie­be wer­den bis am 19. April 2020 geschlos­sen. Aus­ge­nom­men sind unter ande­rem Lebens­mit­tel­lä­den und die Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Er führt zudem ab Mit­ter­nacht Kon­trol­len auch an den Gren­zen zu Deutsch­land, Öster­reich und Frank­reich ein. Zur Unter­stüt­zung der Kan­to­ne in den Spi­tä­lern, bei der Logis­tik und im Sicher­heits­be­reich hat der Bun­des­rat den Ein­satz von bis zu 8000 Armee­an­ge­hö­ri­gen bewilligt.

Ange­sichts der beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ver­schärft der Bun­des­rat die Mass­nah­men zum Schutz der Bevöl­ke­rung wei­ter. Er stuft die Situa­ti­on in der Schweiz neu als aus­ser­or­dent­li­che Lage gemäss Epi­de­mi­en­ge­setz ein. Sie erlaubt dem Bun­des­rat, in allen Kan­to­nen ein­heit­li­che Mass­nah­men anzu­ord­nen. Zuvor hat er die Kan­to­ne über die­sen Schritt informiert.

Heu­te ab Mit­ter­nacht sind öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen ver­bo­ten. Alle Läden, Märk­te, Restau­rants, Bars sowie Unter­hal­tungs- und Frei­zeit­be­trie­be wie Muse­en, Biblio­the­ken, Kinos, Kon­zert- und Thea­ter­häu­ser, Sport­zen­tren, Schwimm­bä­der und Ski­ge­bie­te wer­den geschlos­sen. Eben­so wer­den Betrie­be geschlos­sen, in denen das Abstand hal­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, wie Coif­feur­sa­lons oder Kosmetikstudios.

Die Ver­sor­gung der gesam­ten Bevöl­ke­rung mit Lebens­mit­teln, Medi­ka­men­ten und Waren des täg­li­chen Gebrauchs ist sicher­ge­stellt, es sind genü­gend Vor­rä­te ange­legt. Lebens­mit­tel­lä­den, Take-aways, Betriebs­kan­ti­nen, Lie­fer­diens­te für Mahl­zei­ten und Apo­the­ken blei­ben geöff­net, eben­so Tank­stel­len, Bahn­hö­fe, Ban­ken, Post­stel­len, Hotels, die öffent­li­che Ver­wal­tung und sozia­le Ein­rich­tun­gen. Auch Werk­stät­ten für Trans­port­mit­tel, kön­nen geöff­net blei­ben. Alle die­se Ein­rich­tun­gen müs­sen die Emp­feh­lun­gen des Bun­des­amts für Gesund­heit zum Abstand hal­ten und zur Hygie­ne ein­hal­ten. Spi­tä­ler, Kli­ni­ken und Arzt­pra­xen blei­ben geöff­net, müs­sen aber auf nicht drin­gend ange­zeig­te medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe und The­ra­pien ver­zich­ten. Beson­ders gefähr­de­te Per­so­nen erle­di­gen ihre Arbeit zu Hau­se. Ist dies nicht mög­lich, wer­den sie vom Arbeit­ge­ber beur­laubt. Ihren Lohn erhal­ten sie weiterhin.

Der Bun­des­rat regelt in der ange­pass­ten Ver­ord­nung über Mass­nah­men zur Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus neu auch die Fra­ge der Kin­der­ta­ges­stät­ten. Für Kin­der, die nicht pri­vat betreut wer­den kön­nen, haben die Kan­to­ne für die not­wen­di­gen Betreu­ungs­an­ge­bo­te zu sor­gen. Kin­der­ta­ges­stät­ten dür­fen nur geschlos­sen wer­den, wenn ande­re geeig­ne­te Betreu­ungs­an­ge­bo­te bestehen. Die­se Mass­nah­me gilt vor­erst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Der Bun­des­rat ruft zudem die Bevöl­ke­rung dazu auf, alle unnö­ti­gen Kon­tak­te zu ver­mei­den, Abstand zu hal­ten und die Hygie­ne­mass­nah­men zu befol­gen. Er ruft ins­be­son­de­re auch die älte­re Bevöl­ke­rung dazu auf, zu Hau­se zu bleiben.

Bis zu 8000 Armee­an­ge­hö­ri­ge für Gesund­heits­we­sen, Logis­tik und Sicherheit
Der Bun­des­rat geht davon aus, dass der Bedarf der zivi­len Behör­den nach Unter­stüt­zung durch die Armee in den nächs­ten Tagen und Wochen mar­kant stei­gen wird. Um den Gesu­chen der Kan­to­ne zu ent­spre­chen, erhöht der Bun­des­rat die Ober­gren­ze für den Assis­tenz­dienst von 800 auf 8000 Armee­an­ge­hö­ri­ge. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll ers­tens das Gesund­heits­we­sen mit sani­täts­dienst­li­chen Leis­tun­gen unter­stüt­zen, ins­be­son­de­re mit Pfle­ge, Pati­en­ten­über­wa­chung, sani­täts­dienst­li­chen Trans­por­ten oder Spi­tal­lo­gis­tik (z.B. Bet­ten­des­in­fek­ti­on, Küche, Wäsche­rei, Rei­ni­gung). Zweitens
soll die Armee bei Bedarf logis­ti­sche Auf­ga­ben wie Trans­por­te und Mit­hil­fe beim Auf­bau von impro­vi­sier­ter Infra­struk­tur über­neh­men. Drit­tens soll sie im Sicher­heits­be­reich die kan­to­na­len Poli­zei­korps ent­las­ten, zum Bei­spiel durch eine stär­ke­re Unter­stüt­zung beim Bot­schafts­schutz, oder das Grenz­wacht­korps an Lan­des­gren­zen und Flug­hä­fen unterstützen.

Für die sani­täts­dienst­li­che Unter­stüt­zung ste­hen rund 3000 Armee­an­ge­hö­ri­ge zur Ver­fü­gung. Die­se wer­den sofort bereit­ge­stellt. Wie vie­le Armee­an­ge­hö­ri­gen ein­ge­setzt wer­den, hängt von der Lagen­ent­wick­lung und den Gesu­chen der zustän­di­gen Behör­den ab.

Mobi­li­sie­rung von Miliz­for­ma­tio­nen mit hoher Bereitschaft
Zuerst wer­den die Ver­bän­de zum Ein­satz kom­men, die sich im regu­lä­ren Trup­pen­dienst befin­den. Rekru­ten­schu­len, Durch­die­ner und Wie­der­ho­lungs­kur­se wer­den wo erfor­der­lich ver­län­gert. In gewis­sen Berei­chen müs­sen zusätz­lich Trup­pen mobi­li­siert wer­den. Das betrifft ins­be­son­de­re Armee­an­ge­hö­ri­ge aus Miliz­for­ma­tio­nen mit hoher Bereit­schaft. Zu die­sen For­ma­tio­nen gehö­ren unter ande­rem alle vier Spi­t­al­ba­tail­lo­ne sowie fünf Sani­täts­kom­pa­nien. Sie kön­nen nach dem Ent­scheid zur Mobi­li­sie­rung innert vier Tagen in den Ein­satz gebracht wer­den. Die Aus­lö­sung wird noch heu­te erfolgen.

Um auf die wei­te­re Lage­ent­wick­lung recht­zei­tig und adäquat reagie­ren zu kön­nen, hat der Bun­des­rat das VBS zudem ermäch­tigt, auch Trup­pen, die nicht zu den Miliz­for­ma­tio­nen mit hoher Bereit­schaft gehö­ren, je nach Bedarf der zivi­len Behör­den auf­zu­bie­ten. Das kann bedeu­ten, dass gewis­se Trup­pen vor­über­ge­hend mobi­li­siert und vor­sorg­lich für den Ein­satz aus­ge­bil­det wer­den. Nach einer Aus­bil­dung von weni­gen Tagen wer­den sie wie­der aus dem Dienst ent­las­sen und kön­nen spä­ter für einen Ein­satz auf­ge­bo­ten wer­den, wenn ent­spre­chen­de Gesu­che der Kan­to­ne eintreffen.

Kon­trol­len an den Grenzen
Der Bun­des­rat hat ent­schie­den, ab Mit­ter­nacht auch die Gren­zen zu Deutsch­land, Öster­reich und Frank­reich zu kon­trol­lie­ren und dort Ein­rei­se­ver­bo­te mit Aus­nah­men ein­zu­füh­ren. Bereits am Frei­tag hat­te er Schen­gen-Grenz­kon­trol­len für Rei­sen­de aus Ita­li­en ein­ge­führt. Die Ein­rei­se aus den vier gros­sen Nach­bar­län­dern ist nur noch Schwei­zer Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Per­so­nen mit einem Auf­ent­halts­ti­tel in der
Schweiz sowie Per­so­nen, die aus beruf­li­chen Grün­den in die Schweiz rei­sen müs­sen, erlaubt. Auch der Tran­sit- und der Waren­ver­kehr sind wei­ter erlaubt. Schliess­lich dür­fen auch Per­so­nen in einer Situa­ti­on abso­lu­ter Not­wen­dig­keit ein­rei­sen. Die­se Mass­nah­me dient dazu, die Schwei­zer Bevöl­ke­rung zu schüt­zen sowie die Kapa­zi­tä­ten im Schwei­zer Gesund­heits­we­sen auf­recht­zu­er­hal­ten. Um die­se Auf­ga­ben gezielt umzu­set­zen, wer­den klei­ne­re Grenz­über­gän­ge schweiz­weit geschlos­sen und der Grenz­ver­kehr auf grös­se­re Grenz­über­gän­ge kana­li­siert. Eine Lis­te die­ser Grenz­über­gän­ge wird durch die Eid­ge­nös­si­sche Zoll­ver­wal­tung veröffentlicht.

Der Bun­des­rat beob­ach­tet die Lage kon­ti­nu­ier­lich. Er hat das EJPD damit beauf­tragt, gemein­sam mit dem EDI und dem EDA die Aus­deh­nung der Grenz­kon­trol­len und Ein­rei­se­ver­bo­te auf Rei­sen­de aus wei­te­ren, stark von der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus betrof­fe­nen Län­der zu prüfen.

Und hier zum Trost ein klei­nes Filmli.

Basellands Notlage Tag 1
Oh Corona! — 3

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