… so qua­si ein kat­e­gorisch­er Imper­a­tiv.
Ja, ich weiss, ich ver­mis­che da zwei Philosophen, aber es tönt so schön 😆

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat auf­grund der steigen­den Infek­tion­szahlen beschlossen, eine Masken­tragpflicht für Verkauf­s­lokale und Einkauf­szen­tren sowie für Mitar­bei­t­ende von Restau­ra­tions­be­trieben anzuord­nen. Eine Maskenpflicht gilt neu auch auf dem Schu­lare­al der Mit­telschulen im nachoblig­a­torischen Bere­ich (Gym­nasien, FMS, Berufs­fach­schulen). Da in den Klassen­z­im­mern der Sicher­heitsab­stand einge­hal­ten wer­den kann, find­et der Unter­richt weit­er ohne Masken statt. Die neue teil­weise Maskenpflicht tritt per Mon­tag, 24. August 2020 in Kraft.

Aber da Sie im ÖV so oder so eine Maske tra­gen müssen, kön­nen Sie diese — in Sol­i­dar­ität mit dem Verkauf­sper­son­al — ein­fach ger­ade an behal­ten …

 

Der Faktencheck
Lauck in Birsfelden: Laudatio

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