… so qua­si ein kate­go­ri­scher Impe­ra­tiv.
Ja, ich weiss, ich ver­mi­sche da zwei Phi­lo­so­phen, aber es tönt so schön 😆

Der Regie­rungs­rat Basel-Stadt hat auf­grund der stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len beschlos­sen, eine Mas­ken­trag­pflicht für Ver­kaufs­lo­ka­le und Ein­kaufs­zen­tren sowie für Mit­ar­bei­ten­de von Restau­ra­ti­ons­be­trie­ben anzu­ord­nen. Eine Mas­ken­pflicht gilt neu auch auf dem Schul­are­al der Mit­tel­schu­len im nach­ob­li­ga­to­ri­schen Bereich (Gym­na­si­en, FMS, Berufs­fach­schu­len). Da in den Klas­sen­zim­mern der Sicher­heits­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den kann, fin­det der Unter­richt wei­ter ohne Mas­ken statt. Die neue teil­wei­se Mas­ken­pflicht tritt per Mon­tag, 24. August 2020 in Kraft.

Aber da Sie im ÖV so oder so eine Mas­ke tra­gen müs­sen, kön­nen Sie die­se — in Soli­da­ri­tät mit dem Ver­kaufs­per­so­nal — ein­fach gera­de an behalten …

 

Der Faktencheck
Lauck in Birsfelden: Laudatio

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