In der letzten Zeit wurde immer wieder auf die drohende Überlastung der Intensivstationen, die knappen IPS-Betten und die Beatmungsgeräte berichtet. Und da stellt sich vielleicht wirklich irgendwann tatsächlich die Frage
Wer bekommt noch ein IPS-Bett, wer ein Beatmungsgerät?« Wer nicht?
Wie wird da vorgegangen?
SRF orientiert:
»Die Auslastung der Spitäler ist in der aktuellen Corona-Krise von zentraler Bedeutung. Stossen die Spitäler und speziell die Intensivstationen mit ihren zertifizierten IPS-Betten an ihre Kapazitätsgrenzen, ist die erste Möglichkeit, die Patienten in andere Spitäler im selben regionalen Spitalnetzwerk zu verlegen. Falls diese einen IPS-Auslastungsgrad von 80 Prozent erreicht haben, wovon 20 Prozent Covid-19-Erkrankte sein müssen, können sich die Spitäler an den Koordinierten Santitätsdienst, Link öffnet in einem neuen Fenster (KSD) des Bundes wenden. Diese koordinieren eine Verlegung von Patienten mithilfe der Rega, bis ein Grossteil der zertifizierten IPS-Betten in der Schweiz (rund 1000 Betten) belegt sind. Danach sollen auch sogenannte «Ad-Hoc-Betten» zum Einsatz kommen – zusätzliche Betten und Geräte, etwa der Armee, die allerdings nicht offiziell als IPS-Betten zertifiziert sind. Das heisst, bei der Behandlung in Ad-Hoc-Betten müssen gemäss KSD Abstriche in allen nicht intensiv-medizinisch relevanten Bereichen gemacht werden: Beim Personal (Pflege, Ärzte, Reinigung, Administration), Geräte und Maschinen, medizinisches Verbrauchsmaterial, Medikamente. Falls möglich, sollen auch Spitäler im nahen Ausland nach freien IPS-Betten angefragt werden.
Ist dies alles nicht mehr möglich, kommt es zu einer Selektierung der Patienten, der sogenannten Triage. Das heisst, die Ärztinnen und Ärzte müssen entscheiden, welche Patientinnen und Patienten behandelt werden sollen und welche nicht. Für diese nicht wünschenswerte und für alle belastende Situation hat die Schweizerische Akademie der Wissenschaften zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin Richtlinien definiert, die bei der Triage von IPS-Engpässen angewandt werden sollen. Demgemäss sollen vor allem Patientinnen und Patienten ein IPS-Bett bekommen, deren kurzfristige Prognose am vielversprechendsten ist – egal, ob sie an Covid-19 oder etwas anderem erkrankt sind.
Eine wichtige Ressource, die bei all diesen Zahlen zu kurz kommt, ist das verfügbare Intensivpflegefachpersonal. Hier gibt es keine verfügbaren Zahlen, die verlässlich aufdatiert werden. Eine Überlastung des Gesundheitsystems kann aber auch eintreten, wenn es zwar noch genügend Betten hat, aber kein verfügbares Personal mehr, das eingesetzt werden könnte.«
Nehmen wir nun an, dass es einfach keinen Platz mehr hat auf Intensivstationen, auch keine freien Beatmungsgeräte mehr. Wer bestimmt und wie wird entschieden, wer mit welchen Ressourcen noch behandelt wird?
Wie im obigen Text vermerkt, gibt es von der »Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften« Richtlinien wie bei der Triage von intensivmedizinischen
Behandlungen bei Ressourcenknappheit vorgegangen werden soll. Darin kommt auch die Beurteilung der Gebrechlichkeit vor (Clinical Frailty Scale). Diese Triage ist eine sehr komplexe Sache, die ich nicht übernehmen möchte, auch nicht in einem Team.
Es lohnt sich in einer stillen Stunde auch einmal über solche Dinge zu lesen und nachzudenken — und machen Sie sich dann auch Gedanken über eine Patientenverfügung. In der Sie z.B. festlegen könnten, unter welchen Umständen Sie nicht mehr beatmet werden wollen und einfach schmerzlos sterben können …
Ich wünsche Ihnen eine gute Gesundheit, lassen Sie sich nicht unterkriegen!