Dan­ke Chris­toph Glo­or (†) für das wun­der­ba­re Bild, das hof­fent­lich ihr Inter­es­se geweckt hat.

Das momen­tan gül­ti­ge Zivil­dienst­ge­setz sagt im Zweck­ar­ti­kel:
1 Der Zivil­dienst kommt dort zum Ein­satz, wo Res­sour­cen für die Erfül­lung wich­ti­ger Auf­ga­ben der Gemein­schaft feh­len oder nicht aus­rei­chen.
2 Er dient zivi­len Zwe­cken und wird aus­ser­halb der Armee geleis­tet.
3 Wer Zivil­dienst leis­tet, erbringt eine Arbeits­leis­tung, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt.

Und das ist gut so.
Wir brau­chen kein neu­es Gesetz und schon gar nicht ein Bestra­fungs­ge­setz.

Der Hand­lungs­be­darf für eine Schwä­chung des Zivil­diens­tes ist nach mei­ner Mei­nung nicht gege­ben. Im Wesent­li­chen wer­den zwei Haupt­aspek­te ins Feld geführt, wes­halb der Bun­des­rat beim Zivil­dienst ein­grei­fen will:
1. Der feh­len­de Tat­be­weis und damit die fak­ti­sche Wahl­frei­heit
2. Die Ver­sor­gung der Armee mit Per­so­nal

• Der Tat­be­weis bleibt bestehen, ganz unab­hän­gig von der Anzahl Zulas­sun­gen. Der Ver­fas­sungs­ar­ti­kel wur­de ausdrücklich so knapp und offen for­mu­liert, um unter ande­rem auch die Tat­be­weis­lö­sung zu ermög­li­chen.
Damals hat das Par­la­ment die Tat­be­weis­lö­sung eingeführt. Die Unter­stel­lung des Bun­des­ra­tes, es gebe Gesuch­stel­ler »mit zweck­frem­den Moti­ven« (ohne Gewis­sens­kon­flikt), ist nicht zuläs­sig: Gemäss Gesetz (Tat­be­weis) gilt bei jeder Zulas­sung zum Zivil­dienst die Ver­mu­tung, dass ein Gewis­sens­kon­flikt vor­liegt. Aus­ser­dem gilt der Fak­tor 1,5 für die Berech­nung der zu leis­ten­den Zivil­dienst­ta­ge als Teil des Tat­be­wei­ses.

• Die Fra­ge der Ali­men­tie­rung der Armee steht schon lan­ge zur Dis­kus­si­on. Seit der wider­recht­li­che Über­be­stand fest­ge­stellt wur­de, sind vom Bun­des­rat kei­ner­lei Anstren­gun­gen unter­nom­men wor­den, um zum Lega­li­täts­prin­zip zurückzukehren. Aus­ser­dem fehlt es nach wie vor an einer trans­pa­ren­ten Dar­stel­lung, um das vom VBS stän­dig koket­tier­te Nar­ra­tiv des dro­hen­den Unter­be­stands nach­zu­voll­zie­hen. Sämt­li­che Stel­lung­nah­men zum wider­recht­li­chen Über­be­stand sei­tens Bun­des­rat bewe­gen sich im nebu­lö­sen Bereich und ver­moch­ten kei­ne Klar­heit zu schaf­fen.

• Im erläu­tern­den Bericht macht der Bun­des­rat die angeb­lich hohen volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten des Zivil­diens­tes gel­tend. Es ist nahe­zu pein­lich, die­sen Umstand dem Zivil­dienst als nega­ti­ve Eigen­schaft zuzu­schrei­ben, wäh­rend die volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten durch Aus­fäl­le auf­grund des Mili­tär­diens­tes um ein Viel­fa­ches höher sein dürften, im Bericht aber gänz­lich ver­schwie­gen wer­den. Die­se Argu­men­ta­ti­on offen­bart die bewuss­te Dis­kre­di­tie­rung des Zivil­diens­tes gegenüber dem Mili­tär­dienst.

• Eine Ände­rung des Zivil­dienst­ge­set­zes soll sich mit dem Zivil­dienst aus­ein­an­der­set­zen und nicht den Ver­such unter­neh­men, unklar defi­nier­te Pro­ble­me der Armee zu lösen. Es ist poli­tisch fragwürdig, ein gut funk­tio­nie­ren­des Sys­tem zuguns­ten eines ande­ren zu ver­schlech­tern. Pro­ble­me sind dort zu lösen, wo sie bestehen. Der Zivil­dienst soll den Bedürfnissen der Gesell­schaft ange­passt wer­den, nicht denen der Armee.

• Die Revi­si­on des Zivil­dienst­ge­set­zes ist nicht nötig. Der Hand­lungs­be­darf ist nicht gege­ben. Sie scha­det dem Zivil­dienst, ohne der Armee zu nützen. Die Vor­la­ge würde zu einem Rückgang an Zivil­dienst­ta­gen führen. Zivil­dien­st­ein­sät­ze, die dadurch weg­fal­len, wer­den eine Lücke in den Tätig­keits­be­rei­chen des Zivil­diens­tes – wel­che den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt för­dern – hin­ter­las­sen (Ein­sät­ze in Pfle­ge­hei­men, Spi­tä­lern, Schu­len, Land­wirt­schaft, Forst­wirt­schaft und so wei­ter).

• Die Vor­la­ge ist illi­be­ral (unnö­ti­ge Ein­schrän­kung der Frei­heit), sie ver­stösst gegen die Ver­fas­sung (Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Rechts­gleich­heit, Recht auf zivi­len Ersatz­dienst, Glau­bens- und Gewis­sens­frei­heit) und gegen inter­na­tio­na­les Recht (Dis­kri­mi­nie­rung, Straf­cha­rak­ter).

Gegen die­se Angst­ma­che­rei ein NEIN zum Zivil­dienst­ge­setz!

Und zum Schluss noch dies:
»Aus unse­rer Sicht gibt es vie­le Stell­schrau­ben,
an denen die Poli­tik dre­hen kann,
um Armee­dienst und Zivil­dienst attrak­ti­ver zu machen,
bevor jun­ge Men­schen län­ger ver­pflich­tet wer­den.«
(nach Anna Schwa­be­g­ger)

Lastenträger
Verkehrserziehung: "Gummibäärli"

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