Die Neu­tra­li­tät gehört zur Schweiz wie die Ber­ge und der Wasch­kü­chen­plan. Gehört sie auch in die Ver­fas­sung? Und wie streng gere­gelt? Darüber stim­men wir am 27. Sep­tem­ber ab.
Hier gibt es nach und nach etwas Über­blick mit­hil­fe der Argu­men­te der Befür­wor­ter der Neu­tra­li­täts­in­itia­ti­ve.

Der Ver­gleich hinkt nicht nur, er geht an Krü­cken:
Anders als eine Schwan­ger­schaft ist Neu­tra­li­tät kein Zustand, son­dern eine Ent­schei­dung.
Sie dient der Schweiz nicht als iden­ti­täts­stif­ten­der Selbst­zweck, son­dern als Mit­tel zum Schutz ihrer Inter­es­sen und zur Sicher­heit der Bevöl­ke­rung.
Wird sie unge­ach­tet ver­än­der­ter Rah­men­be­din­gun­gen starr ange­wen­det, ver­fehlt sie genau die­ses Ziel.

Duo

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