Die Neutralität gehört zur Schweiz wie die Berge und der Waschküchenplan. Gehört sie auch in die Verfassung? Und wie streng geregelt? Darüber stimmen wir am 27. September ab.
Hier gibt es nach und nach etwas Überblick mithilfe der Argumente der Befürworter der Neutralitätsinitiative.

Geschichtsvergessen ist nicht, wer der Gegenwart und der Zukunft in die Augen blickt. Geschichtsvergessen ist, wer eine idealisierte oder ideologisierte Vergangenheit als zeitlosen Dauerzustand wahrnimmt.
Der von den Initiant*innen vorgeschlagene Verfassungsartikel ist aus historischer Sicht zweifach problematisch.
Einerseits beruht ihre Erzählung über die Neutralität auf überlieferten Mythen statt auf einer faktenbasierten Auseinandersetzung mit der Schweizer Militärgeschichte – in der die Neutralität, gelinde gesagt, flexibel ausgelegt wurde.
Andererseits gehen sie davon aus, dass Strategien und Instrumente vergangener Jahrhunderte für die kollektive Sicherheit in der Welt von heute automatisch taugen.
Würde man eine starke Kavallerie und Hellebarden in der Verfassung verankern, weil sie in früheren Konflikten getaugt haben?
Die Schweizer Neutralität ist bereits in der Verfassung und völkerrechtlich verankert.
Mit strikten Leitplanken auf Verfassungsebene im Sinne der Initiative wird die Schweiz nicht glaubwürdiger, sondern handlungsunfähiger und verantwortungsloser.
Aufgrund einer Sicherheitspolitik im Autopilotmodus, die de facto Agressorenstaaten in die Hände spielt, wird sie dann auf der Weltbühne als Bedrohung für die Stabilität wahrgenommen.
Man muss die Geschichte nicht immer neu schreiben – bis sie der SVP passt …


