Wer gemeint hat, mit der Abstim­mung über die Sanie­rung der Pen­si­ons­kas­se BL sei alles Unge­mach nun erle­digt, wird sich noch wundern.

Wir behan­deln hier das Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­ver­samm­lung in der nächs­ten Zeit aus­führ­lich, weil wir den­ken, dass es für alle Gemein­de­an­ge­stell­ten ein tief­grei­fen­der Ein­griff in ihr Arbeits­ver­hält­nis ist. Und ganz sicher eine wesent­li­che Verschlechterung.
Hier ver­su­chen wir zu klä­ren, was uns die Erläu­te­run­gen zum Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­ver­samm­lung im Dezem­ber sagen, oder eben nicht sagen.

Zu Beginn der Erläu­te­run­gen wird zwar davon gespro­chen, dass Alter­na­ti­ven eva­lu­iert wur­den, aber wie die­se aus­sa­hen bleibt im Dunk­len. Wie waren die? War­um wur­den die­se ver­wor­fen? Grün­de unklar!

schwein2aAus­gangs­la­ge
In der Aus­gangs­la­ge wird berich­tet, wie die BLPK schlecht dasteht und saniert wer­den muss. Was nicht da steht ist, dass die Sanie­rung über vie­le Jah­re ver­bum­melt wur­de und dass dar­um der Scher­ben­hau­fen so immens ange­wach­sen ist. Aber der im Wesent­li­chen schul­di­ge Kan­ton lässt nun die Gemein­den (aus)bluten. Viel­leicht kann man da noch auf die Gemein­de­n­in­itia­ti­ve hoffen?
Eben­so wer­den die diver­sen Ver­schlech­te­run­gen für die Ange­stell­ten der Gemein­de Birs­fel­den dar­ge­stellt, ver­kappt als tech­ni­sche Sanierungsmassnahmen:
Die Erhö­hung des Pen­si­ons­al­ters, kei­ne Über­brü­ckungs­ren­ten, Weg­fall von Ver­güns­ti­gun­gen bei vor­zei­ti­ger Pen­sio­nie­rung, Wech­sel auf das Beitragsprimat.
Das alles ist schon in der Kan­tons­lö­sung ein­ge­schlos­sen. Es ist dies der ganz wesent­li­che Bei­trag der Arbeit­neh­me­rIn­nen an die Pensionskassen-Sanierung.
Da aber die Gemein­de noch mehr spa­ren will, wird der Vor­sor­ge­plan noch wei­ter verschlechtert.
Dass das Kon­sul­ta­tiv­gre­mi­um im Okto­ber 2013 einen Vor­schlag zur Wahl des Vor­sor­ge­plans an den Gemein­de­rat ein­ge­reicht habe, stimmt so nicht. Die Arbeit­neh­men­den lehn­ten die­sen Vor­sor­ge­plan ab. Hier auf­ge­führt wird nur der »Arbeit­ge­ber-Vor­sor­ge­plan«. Also nichts mit Frie­de, Freu­de, Eierkuchen …

schwein2aVor­sor­ge­plan der Gemein­de Birs­fel­den ab 01.01.2015
 Nicht gere­gelt ist der Koor­di­na­ti­ons­ab­zug für Arbeit­neh­men­de mit Teil­pen­sen, wie sie in vie­len Büro­jobs und bei Leh­re­rIn­nen üblich sind. Müs­sen die­se auch den vol­len Koor­di­na­ti­ons­ab­zug bezah­len? Oder wird die­ser, wie bei fort­schritt­li­chen Arbeit­ge­bern üblich, dem Arbeits­pen­sum angepasst?
 Vie­le Ange­stell­te der Gemein­de Birs­fel­den, vor allem Rei­ni­gungs­per­so­nal, Musik­lehr­per­so­nen und The­ra­peu­tIn­nen, arbei­ten mit recht klei­nen Arbeitspen­sen an ver­schie­de­nen Orten, in ver­schie­de­nen Gemein­den. Hier herrscht gros­se Angst, dass bei ver­schie­de­nen Vor­sor­ge­plä­nen die Arbeitspen­sen nicht mehr auf­ad­diert wer­den kön­nen und die­se Men­schen kei­nen Pen­si­ons­kas­sen­zu­gang mehr haben.

schwein2aBei­trags­auf­tei­lung
Von Arbeit­ge­ber 60% und Arbeit­neh­mer 40% wird nun den Arbeit­neh­men­den mehr auf­ge­halst, näm­lich 5% mehr. Eine kla­re »Lohn­re­duk­ti­on« für die Arbeit­neh­men­den, eine kla­re Ver­schlech­te­rung. Die betrifft nicht nur die Gemein­de­lö­sung, son­dern auch die Kan­tons­lö­sung. Was aber in den Erläu­te­run­gen zur Gemein­de­ver­samm­lung ver­schwie­gen wird ist, dass beim Kan­ton die­se Ver­schlech­te­rung auf 20 Jah­re begrenzt ist, bei der Gemein­de­lö­sung aber nicht.

schwein2aBesitz­stand
Dass die Kan­tons­lö­sung auf der Besitz­stand-Berech­nung tech­ni­sches Alter 63 basiert, die Gemein­de Birs­fel­den aber auf Alter 65 wech­selt, ist eine kla­re Ver­schlech­te­rung der Bedin­gun­gen für das gesam­te Gemeindepersonal.

schwein2aVor­sor­ge­kom­mis­si­on
Die pari­tä­ti­sche Vor­sor­ge­kom­mis­si­on kommt im nach­fol­gen­den Per­so­nal­re­gle­ment mit kei­nem Wort vor. Wer wählt die Mit­glie­der die­ser Kom­mis­si­on, die den Vor­sor­ge­plan bestimmt, die die Ver­zin­sung der Spar­gut­ha­ben fest­legt, die über Teue­rungs­aus­gleich und Ver­wen­dung frei­er Mit­tel bestimmt und auch über anste­hen­de Sanierungsmassnahmen?
Sind die Mit­glie­der z.B. Arbeit­neh­me­rIn­nen, die von den gan­zen Pro­ble­men kei­ne oder nur wenig Ahnung haben, oder kön­nen die Arbeit­neh­me­rIn­nen »Spe­zia­lis­tIn­nen oder Gewerk­schaf­te­rIn­nen« delegieren?

schwein2aAdmi­nis­tra­ti­on Lehrerlöhne
Bedeu­tet dies: Wenn die Lehr­per­so­nen in die Gemein­de­lö­sung auf­ge­nom­men wer­den, muss die Gemein­de auch die Kos­ten für die Admi­nis­tra­ti­on über­neh­men? Bringt das etwas, was spart die Gemein­de noch?
Oder: Wenn man die Lehr­per­so­nen bei der Kan­tons­lö­sung belässt, fal­len auch die Admi­nis­tra­ti­ons­kos­ten weg?

Das Per­so­nal­re­gle­ment

schwein2a§ 45 1
Ist die aner­kann­te Vor­sor­ge­ein­rich­tung nicht trotz­dem die BLPK?
Oder wird hier eine Hin­ter­tür geöff­net, damit der Arbeit­ge­ber nach Lust und Lau­ne wech­seln kann und man schluss­end­lich bei einer Ban­ken- oder Ver­si­che­rungs-PK mit hor­ren­den Spe­sen und sat­ten Gewin­nen für deren Aktio­nä­re landet?

§ 45 2
Da gab es doch ein­mal die Kas­sen­sta­tu­ten, die alles regelten.
 Fällt das nun alles in die Kom­pe­tenz des Gemeinderates?
 Wel­ches sind nun die Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen des Gemeinderates?
 Ist es gut, wenn der Gemein­de­rat als Arbeit­ge­ber auf­tritt, wäre die Gemein­de­ver­samm­lung nicht das bes­se­re Organ?
 Darf das Vor­sor­ge­werk einem pro­fi­lie­rungs­süch­ti­gen Spar-Gemeind­rat über­las­sen werden?
 Und wo in die­sem Regle­ment wird die Vor­sor­ge­kom­mis­si­on erwähnt,die die Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen auch der Arbeit­neh­men­den regelt?
Davon fin­den wir in den Erläu­te­run­gen kein Wort.

§ 64
Im Extrem­fall konn­ten nach dem alten Regle­ment bis zu einem Jahr Zusatz­leis­tun­gen der Gemein­de gewährt wer­den. Im neu­en Regle­ment kön­nen sol­che Zusatz­leis­tun­gen nur noch in Här­te­fäl­len und wäh­rend maxi­mal 6 Mona­ten geleis­tet werden.
Eine kla­re Ver­schlech­te­rung der Bedin­gun­gen für das Gemeindepersonal.

schwein2aGrund­sätz­li­che Fragen
Was in den Erläu­te­run­gen zur Gemein­de­ver­samm­lung also fehlt:
Wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf die zukünf­ti­gen Renten?
Wel­ches sind die Aus­wir­kun­gen, wenn die Lehr­per­so­nen in der nor­ma­len Kan­tons­lö­sung bleiben?
Wie sähe eine Gegen­über­stel­lung von Kan­tons- und Gemein­de­lö­sung aus?
Wie­viel spart die Gemein­de bei der gan­zen Übung ein?
Ent­spre­chen die Risi­ko­leis­tun­gen (Inva­li­di­täts­ren­te, Ehe­gat­ten- respek­ti­ve Lebens­part­ner­ren­te, Wai­sen­ren­te, Ein­el­tern­ren­te, Todes­fall­ka­pi­tal) dem Vor­sor­ge­plan des Kantons?
In wel­cher Form wird eine Arbeit­ge­ber­bei­trags­re­ser­ve gebil­det und gehandhabt?

Die Vor­la­ge lässt noch so vie­les offen, was für eine seriö­se Behand­lung not­wen­dig wäre. Und dar­um, wie die FDP-Pla­ka­te, die noch heu­te auf der Birs­brü­cke ste­hen: Zurück zur Korrektur.
Vor­la­ge zurückweisen!

Und was nicht unwe­sent­lich ist zu wissen!
An der Gemein­de­ver­samm­lung wird nicht über den Vor­sor­ge­plan abge­stimmt! Es kommt nur die Teil­re­vi­si­on des Per­so­nal­re­gle­ments zur Abstim­mung. Das heisst die Gemein­de Birs­fel­den als Arbeit­ge­be­rin (reprä­sen­tiert durch die Gemein­de­ver­samm­lung) gibt alle Kom­pe­ten­zen ein schlech­ter Arbeit­ge­ber zu sein an den Gemein­de­rat ab (§45,2).
Wol­len Sie ein schlech­ter Arbeit­ge­ber, eine schlech­te Abeit­ge­be­rin sein?

Bezug zum Leit­bild: L(i)ebenswertes Birsfelden

 

Und dazu die Weis­heit zum Artikel:

»Ist es wirk­lich die Auf­ga­be des Per­so­nals eine Fir­ma zu sanieren?«
unbe­kannt

 
 
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