Wer gemeint hat, mit der Abstim­mung über die Sanierung der Pen­sion­skasse BL sei alles Ungemach nun erledigt, wird sich noch wun­dern.

Wir behan­deln hier das Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­v­er­samm­lung in der näch­sten Zeit aus­führlich, weil wir denken, dass es für alle Gemein­deangestell­ten ein tief­greifend­er Ein­griff in ihr Arbeitsver­hält­nis ist. Und ganz sich­er eine wesentliche Ver­schlechterung.
Hier ver­suchen wir zu klären, was uns die Erläuterun­gen zum Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­v­er­samm­lung im Dezem­ber sagen, oder eben nicht sagen.

Zu Beginn der Erläuterun­gen wird zwar davon gesprochen, dass Alter­na­tiv­en evaluiert wur­den, aber wie diese aus­sa­hen bleibt im Dun­klen. Wie waren die? Warum wur­den diese ver­wor­fen? Gründe unklar!

schwein2aAus­gangslage
In der Aus­gangslage wird berichtet, wie die BLPK schlecht daste­ht und saniert wer­den muss. Was nicht da ste­ht ist, dass die Sanierung über viele Jahre ver­bum­melt wurde und dass darum der Scher­ben­haufen so immens angewach­sen ist. Aber der im Wesentlichen schuldige Kan­ton lässt nun die Gemein­den (aus)bluten. Vielle­icht kann man da noch auf die Gemein­denini­tia­tive hof­fen?
Eben­so wer­den die diversen Ver­schlechterun­gen für die Angestell­ten der Gemeinde Birs­felden dargestellt, verkappt als tech­nis­che Sanierungs­mass­nah­men:
Die Erhöhung des Pen­sion­salters, keine Über­brück­ungsrenten, Weg­fall von Vergün­s­ti­gun­gen bei vorzeit­iger Pen­sion­ierung, Wech­sel auf das Beitragspri­mat.
Das alles ist schon in der Kan­ton­slö­sung eingeschlossen. Es ist dies der ganz wesentliche Beitrag der Arbeit­nehmerIn­nen an die Pen­sion­skassen-Sanierung.
Da aber die Gemeinde noch mehr sparen will, wird der Vor­sorge­plan noch weit­er ver­schlechtert.
Dass das Kon­sul­ta­tiv­gremi­um im Okto­ber 2013 einen Vorschlag zur Wahl des Vor­sorge­plans an den Gemein­der­at ein­gere­icht habe, stimmt so nicht. Die Arbeit­nehmenden lehn­ten diesen Vor­sorge­plan ab. Hier aufge­führt wird nur der »Arbeit­ge­ber-Vor­sorge­plan«. Also nichts mit Friede, Freude, Eierkuchen …

schwein2aVor­sorge­plan der Gemeinde Birs­felden ab 01.01.2015
 Nicht geregelt ist der Koor­di­na­tion­s­abzug für Arbeit­nehmende mit Teilpensen, wie sie in vie­len Büro­jobs und bei LehrerIn­nen üblich sind. Müssen diese auch den vollen Koor­di­na­tion­s­abzug bezahlen? Oder wird dieser, wie bei fortschrit­tlichen Arbeit­ge­bern üblich, dem Arbeit­spen­sum angepasst?
 Viele Angestellte der Gemeinde Birs­felden, vor allem Reini­gungsper­son­al, Musik­lehrper­so­n­en und Ther­a­peutIn­nen, arbeit­en mit recht kleinen Arbeit­spensen an ver­schiede­nen Orten, in ver­schiede­nen Gemein­den. Hier herrscht grosse Angst, dass bei ver­schiede­nen Vor­sorge­plä­nen die Arbeit­spensen nicht mehr aufad­diert wer­den kön­nen und diese Men­schen keinen Pen­sion­skassen­zu­gang mehr haben.

schwein2aBeitragsaufteilung
Von Arbeit­ge­ber 60% und Arbeit­nehmer 40% wird nun den Arbeit­nehmenden mehr aufge­halst, näm­lich 5% mehr. Eine klare »Lohnre­duk­tion« für die Arbeit­nehmenden, eine klare Ver­schlechterung. Die bet­rifft nicht nur die Gemein­delö­sung, son­dern auch die Kan­ton­slö­sung. Was aber in den Erläuterun­gen zur Gemein­de­v­er­samm­lung ver­schwiegen wird ist, dass beim Kan­ton diese Ver­schlechterung auf 20 Jahre begren­zt ist, bei der Gemein­delö­sung aber nicht.

schwein2aBesitz­s­tand
Dass die Kan­ton­slö­sung auf der Besitz­s­tand-Berech­nung tech­nis­ches Alter 63 basiert, die Gemeinde Birs­felden aber auf Alter 65 wech­selt, ist eine klare Ver­schlechterung der Bedin­gun­gen für das gesamte Gemein­de­per­son­al.

schwein2aVor­sorgekom­mis­sion
Die par­itätis­che Vor­sorgekom­mis­sion kommt im nach­fol­gen­den Per­son­al­re­gle­ment mit keinem Wort vor. Wer wählt die Mit­glieder dieser Kom­mis­sion, die den Vor­sorge­plan bes­timmt, die die Verzin­sung der Sparguthaben fes­tlegt, die über Teuerungsaus­gle­ich und Ver­wen­dung freier Mit­tel bes­timmt und auch über anste­hende Sanierungs­mass­nah­men?
Sind die Mit­glieder z.B. Arbeit­nehmerIn­nen, die von den ganzen Prob­le­men keine oder nur wenig Ahnung haben, oder kön­nen die Arbeit­nehmerIn­nen »Spezial­istIn­nen oder Gew­erkschaf­terIn­nen« delegieren?

schwein2aAdmin­is­tra­tion Lehrerlöhne
Bedeutet dies: Wenn die Lehrper­so­n­en in die Gemein­delö­sung aufgenom­men wer­den, muss die Gemeinde auch die Kosten für die Admin­is­tra­tion übernehmen? Bringt das etwas, was spart die Gemeinde noch?
Oder: Wenn man die Lehrper­so­n­en bei der Kan­ton­slö­sung belässt, fall­en auch die Admin­is­tra­tionskosten weg?

Das Per­son­al­re­gle­ment

schwein2a§ 45 1
Ist die anerkan­nte Vor­sorgeein­rich­tung nicht trotz­dem die BLPK?
Oder wird hier eine Hin­tertür geöffnet, damit der Arbeit­ge­ber nach Lust und Laune wech­seln kann und man schlussendlich bei ein­er Banken- oder Ver­sicherungs-PK mit hor­ren­den Spe­sen und sat­ten Gewin­nen für deren Aktionäre lan­det?

§ 45 2
Da gab es doch ein­mal die Kassen­statuten, die alles regel­ten.
 Fällt das nun alles in die Kom­pe­tenz des Gemein­der­ates?
 Welch­es sind nun die Auf­gaben und Kom­pe­ten­zen des Gemein­der­ates?
 Ist es gut, wenn der Gemein­der­at als Arbeit­ge­ber auftritt, wäre die Gemein­de­v­er­samm­lung nicht das bessere Organ?
 Darf das Vor­sorgew­erk einem pro­fil­ierungssüchti­gen Spar-Gemein­drat über­lassen wer­den?
 Und wo in diesem Regle­ment wird die Vor­sorgekom­mis­sion erwähnt,die die Auf­gaben und Kom­pe­ten­zen auch der Arbeit­nehmenden regelt?
Davon find­en wir in den Erläuterun­gen kein Wort.

§ 64
Im Extrem­fall kon­nten nach dem alten Regle­ment bis zu einem Jahr Zusat­zleis­tun­gen der Gemeinde gewährt wer­den. Im neuen Regle­ment kön­nen solche Zusat­zleis­tun­gen nur noch in Härte­fällen und während max­i­mal 6 Monat­en geleis­tet wer­den.
Eine klare Ver­schlechterung der Bedin­gun­gen für das Gemein­de­per­son­al.

schwein2aGrund­sät­zliche Fra­gen
Was in den Erläuterun­gen zur Gemein­de­v­er­samm­lung also fehlt:
Welche Auswirkun­gen hat das auf die zukün­fti­gen Renten?
Welch­es sind die Auswirkun­gen, wenn die Lehrper­so­n­en in der nor­malen Kan­ton­slö­sung bleiben?
Wie sähe eine Gegenüber­stel­lung von Kan­tons- und Gemein­delö­sung aus?
Wieviel spart die Gemeinde bei der ganzen Übung ein?
Entsprechen die Risikoleis­tun­gen (Inva­lid­ität­srente, Ehe­gat­ten- respek­tive Lebenspart­nerrente, Waisen­rente, Einel­tern­rente, Todes­fal­lka­p­i­tal) dem Vor­sorge­plan des Kan­tons?
In welch­er Form wird eine Arbeit­ge­ber­beitragsre­serve gebildet und gehand­habt?

Die Vor­lage lässt noch so vieles offen, was für eine ser­iöse Behand­lung notwendig wäre. Und darum, wie die FDP-Plakate, die noch heute auf der Birs­brücke ste­hen: Zurück zur Kor­rek­tur.
Vor­lage zurück­weisen!

Und was nicht unwesentlich ist zu wis­sen!
An der Gemein­de­v­er­samm­lung wird nicht über den Vor­sorge­plan abges­timmt! Es kommt nur die Teil­re­vi­sion des Per­son­al­re­gle­ments zur Abstim­mung. Das heisst die Gemeinde Birs­felden als Arbeit­ge­berin (repräsen­tiert durch die Gemein­de­v­er­samm­lung) gibt alle Kom­pe­ten­zen ein schlechter Arbeit­ge­ber zu sein an den Gemein­der­at ab (§45,2).
Wollen Sie ein schlechter Arbeit­ge­ber, eine schlechte Abeit­ge­berin sein?

Bezug zum Leit­bild: L(i)ebenswertes Birs­felden

 

Und dazu die Weisheit zum Artikel:

»Ist es wirk­lich die Auf­gabe des Per­son­als eine Fir­ma zu sanieren?«
unbekan­nt

 
 
Sehenswert in Birsfelden (2)
Schwebender Asphalt
Gemeindeversammlung Dezember
Budget Teil 2

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