Danke Christoph Gloor (†) für das wunderbare Bild, das hoffentlich ihr Interesse geweckt hat.
Das momentan gültige Zivildienstgesetz sagt im Zweckartikel:
1 Der Zivildienst kommt dort zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen.
2 Er dient zivilen Zwecken und wird ausserhalb der Armee geleistet.
3 Wer Zivildienst leistet, erbringt eine Arbeitsleistung, die im öffentlichen Interesse liegt.
Und das ist gut so.
Wir brauchen kein neues Gesetz und schon gar nicht ein Bestrafungsgesetz.
Der Handlungsbedarf für eine Schwächung des Zivildienstes ist nach meiner Meinung nicht gegeben. Im Wesentlichen werden zwei Hauptaspekte ins Feld geführt, weshalb der Bundesrat beim Zivildienst eingreifen will:
1. Der fehlende Tatbeweis und damit die faktische Wahlfreiheit
2. Die Versorgung der Armee mit Personal
• Der Tatbeweis bleibt bestehen, ganz unabhängig von der Anzahl Zulassungen. Der Verfassungsartikel wurde ausdrücklich so knapp und offen formuliert, um unter anderem auch die Tatbeweislösung zu ermöglichen.
Damals hat das Parlament die Tatbeweislösung eingeführt. Die Unterstellung des Bundesrates, es gebe Gesuchsteller »mit zweckfremden Motiven« (ohne Gewissenskonflikt), ist nicht zulässig: Gemäss Gesetz (Tatbeweis) gilt bei jeder Zulassung zum Zivildienst die Vermutung, dass ein Gewissenskonflikt vorliegt. Ausserdem gilt der Faktor 1,5 für die Berechnung der zu leistenden Zivildiensttage als Teil des Tatbeweises.
• Die Frage der Alimentierung der Armee steht schon lange zur Diskussion. Seit der widerrechtliche Überbestand festgestellt wurde, sind vom Bundesrat keinerlei Anstrengungen unternommen worden, um zum Legalitätsprinzip zurückzukehren. Ausserdem fehlt es nach wie vor an einer transparenten Darstellung, um das vom VBS ständig kokettierte Narrativ des drohenden Unterbestands nachzuvollziehen. Sämtliche Stellungnahmen zum widerrechtlichen Überbestand seitens Bundesrat bewegen sich im nebulösen Bereich und vermochten keine Klarheit zu schaffen.
• Im erläuternden Bericht macht der Bundesrat die angeblich hohen volkswirtschaftlichen Kosten des Zivildienstes geltend. Es ist nahezu peinlich, diesen Umstand dem Zivildienst als negative Eigenschaft zuzuschreiben, während die volkswirtschaftlichen Kosten durch Ausfälle aufgrund des Militärdienstes um ein Vielfaches höher sein dürften, im Bericht aber gänzlich verschwiegen werden. Diese Argumentation offenbart die bewusste Diskreditierung des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst.
• Eine Änderung des Zivildienstgesetzes soll sich mit dem Zivildienst auseinandersetzen und nicht den Versuch unternehmen, unklar definierte Probleme der Armee zu lösen. Es ist politisch fragwürdig, ein gut funktionierendes System zugunsten eines anderen zu verschlechtern. Probleme sind dort zu lösen, wo sie bestehen. Der Zivildienst soll den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst werden, nicht denen der Armee.
• Die Revision des Zivildienstgesetzes ist nicht nötig. Der Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Sie schadet dem Zivildienst, ohne der Armee zu nützen. Die Vorlage würde zu einem Rückgang an Zivildiensttagen führen. Zivildiensteinsätze, die dadurch wegfallen, werden eine Lücke in den Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes – welche den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern – hinterlassen (Einsätze in Pflegeheimen, Spitälern, Schulen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und so weiter).
• Die Vorlage ist illiberal (unnötige Einschränkung der Freiheit), sie verstösst gegen die Verfassung (Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit, Recht auf zivilen Ersatzdienst, Glaubens- und Gewissensfreiheit) und gegen internationales Recht (Diskriminierung, Strafcharakter).
Gegen diese Angstmacherei ein NEIN zum Zivildienstgesetz!
Und zum Schluss noch dies:
»Aus unserer Sicht gibt es viele Stellschrauben,
an denen die Politik drehen kann,
um Armeedienst und Zivildienst attraktiver zu machen,
bevor junge Menschen länger verpflichtet werden.«
(nach Anna Schwabegger)


Hans-Jörg Beutter
Juni 10, 2026
Erinnerungskultur …
nichts spricht gegen die Erinnerung an gloor-reichere Zeiten – im Gegenteil.
(soviel auch zum Todestag von Jean Ziegler – rip)
«Dene wos guet geit …»
Mani Matter