Aus­nahms­wei­se mel­de ich mich hier in ganz eige­ner Sache, die jetzt aber auch zu Ihrer Sache wer­den soll.

Immer mehr soll in unse­rer Gemein­de neu gebaut wer­den. Und immer mehr soll dies auch auf­grund eines neu­en Quar­tier­plans gesche­hen, der je nach dem auch Son­der­nut­zun­gen zulässt.
Doch was wol­len wir, dass es gebaut wird? Super­lu­xus­woh­nun­gen oder Sozi­al­hil­fe­woh­nun­gen um nur die zwei Extre­me zu nen­nen. Kann und soll die Gemein­de dabei mit­re­den? In wel­che Rich­tung soll es gehen?

Das hat mich beschäf­tigt und da ich von kei­ner Sei­te zum The­ma je etwas gehört hat­te, beschloss ich an der Gemein­de­ver­samm­lung einen Antrag zu stellen:

»För­de­rung der Woh­nungs­viel­falt und des preis­güns­ti­gen Woh­nungs­an­ge­bots in Birsfelden 
Der Gemein­de­rat wird beauf­tragt, ein Regel­werk aus­zu­ar­bei­ten, wel­ches bei Umzo­nun­gen und Son­der­nut­zungs­ver­fah­ren (Quar­tier­plä­nen) die preis­li­che Woh­nungs­viel­falt ein­for­dert. Dabei soll u.a. auch beschrie­ben wer­den, wie ein ange­mes­se­ner Anteil an preis­güns­ti­gem Wohn­raum sicher­ge­stellt wird. 
Die mit den Par­tei­en und der Bevöl­ke­rung erar­bei­te­te Rege­lung soll vor allem auch für den Quar­tier­plan im Zen­trum Anwen­dung finden. 
Die­se Rege­lung soll – sofern vom Sou­ve­rän beschlos­sen – ab dem Gel­tungs­da­tum auch für alle lau­fen­den Umzo­nungs- und Son­der­nut­zungs­ver­fah­ren mass­geb­lich sein.«

Der Gemein­de­rat hat dazu nun ein Regle­ment ent­wor­fen, das er in einem Ent­wurf zur Ver­nehm­las­sung gibt. Die­sen Ent­wurf kön­nen Sie hier sehen und sich her­un­ter­la­den, inklu­si­ve die Erläu­te­run­gen des Gemein­de­ra­tes dazu.
Und Sie kön­nen sich dazu bis am 11. Okto­ber 2019 äussern.
Das Regle­ment soll mög­lichst rasch (GV vom 10. Dezem­ber 2019) in Kraft tre­ten kön­nen, denn alle Quar­tier­pla­nun­gen die vor­her auf den Weg kom­men, wären nur bedingt betroffen.

Und die Weis­heit zur Sache:

Die gröss­te Inspi­ra­ti­on ist die Deadline.

 

 

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