Wer gemeint hat, mit der Abstim­mung über die Sanierung der Pen­sion­skasse BL sei alles Ungemach nun erledigt, wird sich noch wun­dern. Wir behan­deln hier dieses Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­v­er­samm­lung in der näch­sten Zeit aus­führlich, weil wir denken, dass es für alle Gemein­deangestell­ten ein tief­greifend­er Ein­griff in ihr Arbeitsver­hält­nis ist. Und ganz sich­er eine Ver­schlechterung.

Hier ver­suchen wir zu klären:
Sind die Lehrerin­nen und Lehrer denn über­haupt Gemein­deangestellte?
Oder sind sie es nur dann, wenn es sich für die Gemeinde Birs­felden lohnt?

Am 4. Juli 2013 erschien in der Basel­land­schaftlichen Zeitung ein Artikel unter dem Titel: Birs­felder Allein­gang verun­sichert Lehrer »extrem«. Darin wird aufgezeigt, was die von Birs­felden angestrebte Loslö­sung der Pen­sion­skasse vom Kan­ton bewirken kön­nte. Der Gemein­der­at hat­te zu diesem The­ma eine Kon­sul­ta­tivkom­mis­sion einge­set­zt, die Lösungsvorschläge ausser­halb der Kan­ton­slö­sung ermit­teln sollte. Und dies so, dass die Gemein­de­v­er­samm­lung – es eilte offen­bar – schon im Sep­tem­ber 2013 darüber entschei­den könne, wie immer auch die Abstim­mungen im Kan­ton aus­fall­en werde … Inzwis­chen haben sich die Ter­mine leicht verän­dert. Die Kon­sul­ta­tivkom­mis­sion legte am 16. April 2013 einen Zwis­chen­bericht vor. Und am 29. Mai 2013 wur­den endlich auch die Lehrkräfte in diese Kom­mis­sion ein­ge­laden. Warum wohl so spät? Nun vielle­icht ist das der Grund, wenn Gemein­de­präsi­dent Hilt­mann sagt: »In diesem Zusam­men­hang hat sich der Gemein­der­at auch mit der Grund­satzfrage „Ein­bezug der Lehrper­so­n­en der Pri­marschulen und Kindergärten“ auseinan­derge­set­zt. Er ist grund­sät­zlich zum Schluss gekom­men, dass alle Angestell­ten der Gemeinde gle­ich behan­delt wer­den sollen.« 

BZ120

Also sind Lehrerin­nen und Lehrer Gemein­deangestellte? Wird dies aber auch wirk­lich so gelebt?

Vor kurz­er Zeit hat ein Mit­glied unser­er Redak­tion (Franz Büch­ler) von der Gemeinde eine Vorankündi­gung zu einem Anlass für pen­sion­ierte Gemein­deangestellte erhal­ten. Er bedank­te sich und weil er das in seinen über 30 Dien­st­jahren in Birs­felden noch nie erlebt hat­te, fragte er sicher­heit­shal­ber nach, ob das nicht vielle­icht ein Irrtum sei. Natür­lich: Irrtum, keine Ein­ladung! Offen­bar nicht Gemein­deangestell­ter.

Im Dezem­ber 1967 hat die Gemein­de­v­er­samm­lung zuges­timmt, dass auch Lehrerin­nen und Lehrer, wie das übrige Gemein­de­per­son­al, eine Wei­h­nacht­szu­lage erhal­ten solle. Es stellte sich dann aber her­aus, dass dies nicht recht­ens ist, da der Lehrerlohn im kan­tonalen Gesetz abschliessend geregelt sei, die Gemeinde also nichts ändern darf. Also keine Wei­h­nacht­szu­lage für die Lehrkräfte. Offen­bar nicht Gemein­deangestellte.

Ähn­lich aus­geschlossen wer­den heute die Lehrper­so­n­en auch bei Ange­boten an die Gemein­deangestell­ten wie Beiträ­gen zu Halb­tax-Abos, Parkkarten und Reise­marken. Offen­bar nicht Gemein­deangestellte.

Da stellt sich die Frage: Darf sich die Gemeinde doch wieder an die Verän­derung der Löhne der Lehrkräfte wagen, denn die Pen­sion­skasse ist doch ein inte­gri­ert­er Bestandteil des Lohns? Ist diese Entlöh­nung nun schon nicht mehr abschliessend geset­zlich geregelt? Kann der Gemein­der­at diese abschliessend geregel­ten Löhne ein­fach so abän­dern? Braucht es da eine Geset­zesän­derung? Die Trak­tanden­liste und die Erläuterun­gen zu den Trak­tanden kann im Inter­net geholt oder auf der Gemein­de­v­er­wal­tung bezo­gen wer­den …

Und dazu die Weisheit zum Artikel:

»Wenn wir Ungle­ich­es gle­ich behan­deln, bleibt es ungle­ich.« Ueli Mäder

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Diego Persenico Antworten abbrechen