Artikel, die mit einem Parteilogo gekennzeichnet sind, wiederspiegeln die Meinung der jeweiligen Partei.

Artikel, die mit einem Parteil­o­go gekennze­ich­net sind, wider­spiegeln die Mei­n­ung der jew­eili­gen Partei.

Mit der von ihr angestosse­nen Revi­sion der Gemein­de­ord­nung hat die SVP den Vorschlag nach einem Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­den­ten (zur Vere­in­fachung wird die männliche Form gebraucht) einge­bracht.

Dabei geht es darum, dass nicht mehr wie bish­er der Gemein­de­präsi­dent die Gemein­de­v­er­samm­lung leit­et, son­dern eine neu­trale Per­son. Der Vorteil dieser Idee wäre, dass der Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­dent die Ver­samm­lung unbeschw­ert leit­en kann, da er bzw. sie kein poli­tis­ches Geschäft vertreten und durch­brin­gen muss. Er oder sie ist nur Ver­mit­t­lerin zwis­chen den bei­den Gewal­ten. Damit wäre auch das Argu­ment des Gemein­der­ates gegen diese neue Regelung wider­legt. Der Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­dent soll kein Geschäft vertreten, er bzw. sie leit­et nur die Ver­samm­lung, begrüsst somit also die Anwe­senden und leit­et die Diskus­sio­nen sowie die Abstim­mungen. Daher braucht er oder sie auch keine grosse Ein­führung und kostet nicht viel Geld.

Diese neue Regelung wäre zudem eine Kor­rek­tur der bish­eri­gen Prax­is. Wed­er auf nationaler noch auf kan­tonaler Ebene leit­et ein Mit­glied der Exeku­tive die Ver­samm­lun­gen der Leg­isla­tiv­en. Auch in Gemein­den mit der ausseror­dentlichen Gemein­de­form leit­et der Ein­wohn­errat­spräsi­dent die Ver­samm­lung. Daher würde es dur­chaus aus staat­spoli­tis­chen Über­legun­gen Sinn machen, einen Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­den­ten einzuset­zen.

Die SVP stimmt mit dem vom Gemein­der­at aus­gear­beit­eten Vorschlag betr­e­f­fend Wahlor­gan des Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­den­ten nicht übere­in. Aus Sicht der SVP ist der Gemein­der­at nicht das ide­ale Wahlor­gan. Die SVP schlägt vor, dass der Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­dent sowie deren Stel­lvertre­tung an der zweitlet­zten Gemein­de­v­er­samm­lung (Märzver­samm­lung) der laufend­en Leg­is­latur mit­tels Urnen­wahl im Majorzwahlver­fahren für die näch­ste Leg­is­latur gewählt wird.

Des weit­ern weist die SVP daraufhin, dass ein Gemein­de­v­er­samm­lung­spräsi­dent erst ab der näch­sten Leg­is­latur einge­set­zt wer­den kann. Dieser Vorschlag soll deshalb als eine Investi­tion in die Zukun­ft betra­chtet wer­den und hat nichts mit der aktuellen Führung der Gemein­de­v­er­samm­lung zu tun.

Mit vereinten Kräften!
Der Fotograf ist nie auf dem Bild

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