![Artikel, die mit einem Parteilogo gekennzeichnet sind, wiederspiegeln die Meinung der jeweiligen Partei.](https://www.birsfaelder.li/wp/wp-content/uploads/2013/09/svp-200x106.jpg)
Artikel, die mit einem Parteilogo gekennzeichnet sind, widerspiegeln die Meinung der jeweiligen Partei.
Mit der von ihr angestossenen Revision der Gemeindeordnung hat die SVP den Vorschlag nach einem Gemeindeversammlungspräsidenten (zur Vereinfachung wird die männliche Form gebraucht) eingebracht.
Dabei geht es darum, dass nicht mehr wie bisher der Gemeindepräsident die Gemeindeversammlung leitet, sondern eine neutrale Person. Der Vorteil dieser Idee wäre, dass der Gemeindeversammlungspräsident die Versammlung unbeschwert leiten kann, da er bzw. sie kein politisches Geschäft vertreten und durchbringen muss. Er oder sie ist nur Vermittlerin zwischen den beiden Gewalten. Damit wäre auch das Argument des Gemeinderates gegen diese neue Regelung widerlegt. Der Gemeindeversammlungspräsident soll kein Geschäft vertreten, er bzw. sie leitet nur die Versammlung, begrüsst somit also die Anwesenden und leitet die Diskussionen sowie die Abstimmungen. Daher braucht er oder sie auch keine grosse Einführung und kostet nicht viel Geld.
Diese neue Regelung wäre zudem eine Korrektur der bisherigen Praxis. Weder auf nationaler noch auf kantonaler Ebene leitet ein Mitglied der Exekutive die Versammlungen der Legislativen. Auch in Gemeinden mit der ausserordentlichen Gemeindeform leitet der Einwohnerratspräsident die Versammlung. Daher würde es durchaus aus staatspolitischen Überlegungen Sinn machen, einen Gemeindeversammlungspräsidenten einzusetzen.
Die SVP stimmt mit dem vom Gemeinderat ausgearbeiteten Vorschlag betreffend Wahlorgan des Gemeindeversammlungspräsidenten nicht überein. Aus Sicht der SVP ist der Gemeinderat nicht das ideale Wahlorgan. Die SVP schlägt vor, dass der Gemeindeversammlungspräsident sowie deren Stellvertretung an der zweitletzten Gemeindeversammlung (Märzversammlung) der laufenden Legislatur mittels Urnenwahl im Majorzwahlverfahren für die nächste Legislatur gewählt wird.
Des weitern weist die SVP daraufhin, dass ein Gemeindeversammlungspräsident erst ab der nächsten Legislatur eingesetzt werden kann. Dieser Vorschlag soll deshalb als eine Investition in die Zukunft betrachtet werden und hat nichts mit der aktuellen Führung der Gemeindeversammlung zu tun.
A. Caccivio
Sep. 19, 2013
Der Gemeindeversammlungspräsident wird z w i n g e n d durch die Abgabe der Stimme an der Urne gewählt (§ 50 des Gemeindegesetzes). Die Wahl durch die Gemeindeversammlung gemäss Vorschlag der SVP ist nicht möglich. Hingegen bestimmt das Gesetz dem Amt eine Stellvertretung beizugeben (§ 69a), ohne aber das Wahlorgan zu bestimmen!
Sandy
Sep. 19, 2013
Dieser ganze Vorschlag ist doch sowas von benebelt, wie Zuffreys Sicherheitskonzept in seinem Laden 😉
Samuel Bänziger
Sep. 19, 2013
Herr Caccivio, besten Dank für Ihren Einwand. Vor lauter Paragraphen habe ich diesen leider übersehen. Ich werde dies an der GVS korrigieren.
Um ihren Kommentar noch zu ergänzen: Der Vorschlag des Gemeinderats wäre auch nicht möglich!
A. Caccivio
Sep. 19, 2013
Das ist absolut richtig; allerdings wäre der Gemeinderat eventuell für die Wahl des Stellvertreters des Gemeindeversammlungsleiters zuständig … wer weiss das schon (siehe oben)? Dies ist übrigens erneut ein Beispiel für die zahlreichen Lücken in den Gesetzen und Verordnungen der Bananenrepublik Basel-Landschaft.
florian
Sep. 19, 2013
Zwar verstehe ich das Argument, eine gewählte Person, welche die Gemeindeversammlung leitet, wäre im Sinne der Gewaltentrennung. Allerdings ist es ja interessant, dass genau dieses Argument erst seit gut zwei Wochen herumgeistert und im Antrag sowie allen sonstigen Dokumenten (die vorher erstellt wurden) nicht zu finden ist. Die ursprüngliche Motivation scheint dies also nicht gewesen zu sein…
Klar, bringt das für die Gewaltentrennung etwas, fragt sich nur wie viel. Ich bin überzeugt, dass ein Einwohnerrat in einer so grossen Gemeinde viel mehr bringt, gerade auch, wenn es darum geht, die Arbeit des Gemeinderats zu kritisieren und schwerwiegende Beschlüsse zu fassen.
florian dettwiler
Sep. 19, 2013
Nach meiner Zeitrechnung ist der Juni schon etwas länger her als zwei Wochen (http://www.bzbasel.ch/basel/baselbiet/einen-praesidenten-fuer-die-birsfelder-gemeindeversammlung-126699895)… Und die “sonstigen Dokumente” habe ich nicht gesehen. Um welche handelt es sich?
Ich denke die Idee ist eine Diskussion wert, auch wenn der Unterschied wahrscheinlich nicht riesig sein wird. Meistens läuft es ja ruhig an den Versammlungen. Aber manchmal kommt es halt zu Situationen, in denen es sinnvoll wäre, der kritisierte/involvierte Gemeindepräsident müsste nicht gleichzeitig fair die Voten regeln UND Argumente kontern.
Eine ganz andere Geschichte ist der Einwohnerrat. Darüber wird aber am Montag voraussichtlich kaum diskutiert…
florian
Sep. 19, 2013
Naja, den Artikel habe ich nicht gelesen, war damals auf der Insel. Aber dort kommt die Gewaltentrennung nur ganz am Schluss zur Sprache. Und überhaupt: Wenn man es mit der Gewaltentrennung ernst meint, so dürften Gemeinderäte auch nicht mehr Landräte sein, da sind meiner Meinung nach die Überschneidungen grösser.
Diskutieren sollte man den Vorschlag natürlich. Ich meine aber, die Begründung (oben) ist nicht ganz ehrlich. Die SVP hat wohl das Ziel, den Posten selbst zu besetzen.
Und dass für die Einführung des Einwohnerrats im Moment kaum politischer Wille vorhanden ist, scheint offensichtlich…
ruge.li
Sep. 19, 2013
Gemeinderäte, Gemeindepräsidenten, Einwohnerräte, dürfen Landräte sein, Landräte dürfen auch gleichzeitig im Nationalrat sitzen. Der letzte Birsfelder Nationalrat: Fritz Waldner, sass gleichzeitig im damals noch existierenden Einwohnerrat und war, wenn ich mich recht erinnere, dessen erster Präsident.
Es kommt auf das politische Gefäss an, (Schüttelbecher), in dem die Gewalten nicht vermischt werden dürfen.
Dass unsere Birsfelder LandätInnen auch im Gemeinderat sitzen, ist die Folge der Abschaffung des Einwohnerrats. Es hat zwangsläufig dazu geführt, dass in allen Birsfelder Parteien die Personaldecke ziemlich dünn geworden ist. Wer getraut sich denn schon ohne politische Mindesterfahrung sofort für den Gemeinde‑, oder den Landrat zu kandidieren. Der Einwohnerrat wäre eine kleinere Hürde als politisch InteressierteR in diese Arbeit einzusteigen.
Die Ämterkummulation ist bedauerlich, aber rechtens. Die einzelnen Parteien könnten in dem Sinn hygienisch vorgehen, und das zu verhindern suchen, allein, es fehlt das Personal.
Samuel Bänziger
Sep. 19, 2013
Für mich ist am wichtigsten, dass es jemand macht, der oder die es kann! Parteizugehörigkeit ist hier (eher) zweitrangig.