Artikel, die mit einem Parteilogo gekennzeichnet sind, wiederspiegeln die Meinung der jeweiligen Partei.

Arti­kel, die mit einem Par­tei­lo­go gekenn­zeich­net sind, wider­spie­geln die Mei­nung der jewei­li­gen Partei.

Mit der von ihr ange­stos­se­nen Revi­si­on der Gemein­de­ord­nung hat die SVP den Vor­schlag nach einem Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­den­ten (zur Ver­ein­fa­chung wird die männ­li­che Form gebraucht) eingebracht.

Dabei geht es dar­um, dass nicht mehr wie bis­her der Gemein­de­prä­si­dent die Gemein­de­ver­samm­lung lei­tet, son­dern eine neu­tra­le Per­son. Der Vor­teil die­ser Idee wäre, dass der Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­dent die Ver­samm­lung unbe­schwert lei­ten kann, da er bzw. sie kein poli­ti­sches Geschäft ver­tre­ten und durch­brin­gen muss. Er oder sie ist nur Ver­mitt­le­rin zwi­schen den bei­den Gewal­ten. Damit wäre auch das Argu­ment des Gemein­de­ra­tes gegen die­se neue Rege­lung wider­legt. Der Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­dent soll kein Geschäft ver­tre­ten, er bzw. sie lei­tet nur die Ver­samm­lung, begrüsst somit also die Anwe­sen­den und lei­tet die Dis­kus­sio­nen sowie die Abstim­mun­gen. Daher braucht er oder sie auch kei­ne gros­se Ein­füh­rung und kos­tet nicht viel Geld.

Die­se neue Rege­lung wäre zudem eine Kor­rek­tur der bis­he­ri­gen Pra­xis. Weder auf natio­na­ler noch auf kan­to­na­ler Ebe­ne lei­tet ein Mit­glied der Exe­ku­ti­ve die Ver­samm­lun­gen der Legis­la­ti­ven. Auch in Gemein­den mit der aus­ser­or­dent­li­chen Gemein­de­form lei­tet der Ein­woh­ner­rats­prä­si­dent die Ver­samm­lung. Daher wür­de es durch­aus aus staats­po­li­ti­schen Über­le­gun­gen Sinn machen, einen Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­den­ten einzusetzen.

Die SVP stimmt mit dem vom Gemein­de­rat aus­ge­ar­bei­te­ten Vor­schlag betref­fend Wahl­or­gan des Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­den­ten nicht über­ein. Aus Sicht der SVP ist der Gemein­de­rat nicht das idea­le Wahl­or­gan. Die SVP schlägt vor, dass der Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­dent sowie deren Stell­ver­tre­tung an der zweit­letz­ten Gemein­de­ver­samm­lung (März­ver­samm­lung) der lau­fen­den Legis­la­tur mit­tels Urnen­wahl im Majorz­wahl­ver­fah­ren für die nächs­te Legis­la­tur gewählt wird.

Des wei­tern weist die SVP dar­auf­hin, dass ein Gemein­de­ver­samm­lungs­prä­si­dent erst ab der nächs­ten Legis­la­tur ein­ge­setzt wer­den kann. Die­ser Vor­schlag soll des­halb als eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft betrach­tet wer­den und hat nichts mit der aktu­el­len Füh­rung der Gemein­de­ver­samm­lung zu tun.

Mit vereinten Kräften!
Der Fotograf ist nie auf dem Bild

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