Da haben wir vor eini­ger Zeit (März 2013) an der Gemein­de­ver­samm­lung einer Beson­der­heit zu gestimmt: Einer Waldverschiebung.

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Obwohl es in der Schweiz genü­gend Wald gibt, auch in unse­rer Gegend, und der Wald in der Schweiz zum Teil in Besorg­nis erre­gen­dem Mas­se wächst, lässt das Wald­ge­setz ein Roden auch kleins­ter Wald­tei­le offen­bar nicht zu (Sie kön­nen sich das Teil soge­nann­ten Wal­des noch immer ansehen).

Waldverschiebung

An der Gemein­de­ver­samm­lung vom 18. März 2013 haben wir bei 5 Nein-Stim­men beschlos­sen, dass der Wald auf der Par­zel­le 324 ver­scho­ben wer­den darf, damit die Ein­woh­ner­ge­mein­de Basel-Stadt etwas Geschei­tes mit dem Land anfan­gen kann — was auch immer.

Gegen die­sen Gemein­de­ver­samm­lungs­be­schluss wur­de das fakul­ta­ti­ve Refe­ren­dum nicht ergrif­fen. 
Und die Zonen­plan­än­de­rung dürf­te recht schnell beim Regie­rungs­rat gelan­det sein.
Und seit­her herrsch­te Funk­stil­le.
Ziem­lich aus­ser­ge­wöhn­lich bei einer unbe­strit­te­nen Sache.

Und so haben haben wir bei Gemein­de­ver­wal­ter Mar­tin Schür­mann nach­ge­fragt und erfahren:

Der Regie­rungs­rat hat nicht getrö­delt.
Es muss­te noch eini­ges an Admi­nis­tra­ti­vem erle­digt wer­den.
Das Gan­ze wur­de nicht als drin­gen­de Ange­le­gen­heit betrach­tet.
Die Plä­ne hat­ten einen (klei­nen?) Zeich­nungs­feh­ler.
Die Plä­ne muss­ten neu erstellt wer­den.
Die Plä­ne muss­ten neu ein­ge­reicht wer­den.
Und jetzt ist noch immer War­ten auf den Ent­scheid des Regierungsrates …

Honi soit qui mal y pen­se … oder so …
Ein Schelm, der Böses denkt … oder so …

 

Die Weis­heit zum Artikel:

»Die Axt im Haus erspart den Zim­mer­mann nicht immer.«
Frei nach Johann Chris­toph Fried­rich von Schiller

Für alle,
deren Weg zur Hölle mit guten
Vorsätzen gepflastert ist.
Mattiello am Mittwoch 1/31

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