§ 172 Abs. 1, § 172 Abs. 2 GemG, § 174 Abs. 1 GemG, § 83 Abs. 1 Bst. a, §§ 9 ff., § 47a Abs. 2 GemG, § 122 Abs. 2bis., §§ 9 ff., § 82 Abs. 1, § 82 Abs. 1 GpR, § 78 GpR., § 82 Abs. 3 GpR, § 82 Abs. 3 GpR i.V.m. § 72 GpR, § 28 Abs. 1 KV, (§ 65 Abs. 1 GpR, § 65 Abs. 2 GpR, § 64 GpR, § 67 GpR, § 29 Abs. 1 KV, Art. 26 Abs. 1 RPG, Art. 26 Abs. 3 RPG, Art. 14 Abs. 4 Bst. a ZRS., Art. 13 Abs. 4 Bst b ZRS, Artikel 14 Abs. 4 Bst. c ZRS, § 20 Abs. 1 Bst. h, § 25 Abs. 1 RBG, § 38 Abs. 1 RBG, § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Bst a ZRS, § 11a RBG, § 19 Abs. 1 Bst. f RBG, § 19 Abs. 1 Bst a bis e, § 19 Abs. 1 Bst. f RBG, § 18 Abs. 2 RPG, N 34 zu Art. 18 RPG, Art. 18 Abs. 2 RPG, Art. 24 ff. RPG, BGE 115 la 333, 341, Art 18 Abs. 2 RPG und § 19 Abs. 1 Bst. f RBG, 16 bis 16abis, 18a, Art. 24 bis 24e und Art. 37a RPG, N 35 zu Art. 18 RPG, § 19 Abs. 1 Bst. f RBG, Art. 18 Abs. 2 RPG sowie § 19 Abs. 1 Bst f RBG, Art. 21 Abs. 2 RPG, BGE 123 I 175, Erw. 3.a, BGE 128 1190, Erw. 4.2, BGE 120 la 227 Erw. 2.c, BGE 113 la 444, Erw. 5.b, Praxiskommentar RPG, a.a.O., N 38 f. zu Art. 21 RPG, Art. 15 Abs. 1 RPG, N 40 f. zu Art. 21 RPG, BGE 128 I 190, Erw. 4.2, Art. 13 Abs. 4 ZRS, Art. 13 Abs. 1 ZRS, § 37 Abs. 1 RBG, Art. 12 Abs. 4, Art. 13 Abs. 4 Bst. b ff. ZRS, Art. 21 Abs. 2 RPG, Erw. 6.4.4.2 oben, § 29 Absatz 1 KV, ZBI 2001, Seite 181 f., § 19 Abs. 1 Bst. f RBG, § 78 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 GpR, § 22 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 2 VwVG BL, § 20a Abs. 1 VwVG BL, § 20a Abs. 5 Bst c VwVG BL
Grosse Quizfrage: Was ist das!?
Spass beiseite. Der Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft vom 20. April 2021, in dem er begründet, warum er die Beschwerde gegen den Beschluss des Einwohnerrates Pratteln vom 11. Mai 2020 betreffen Rechgültigkeit der nichtformulierten Volksinitiative “Salina Raurica Ost bleibt grün” abweist, enthält auf 15 kleingedruckten Seiten all die oben vorgestellten rechtlichen Verweise.
Zwei Dinge fallen ins Auge:
1. Die Schweiz ist rechtlich gesehen ein wohl- und durchorganisiertes Land.
2. Der Regierungsrat hat sich grösste Mühe gegeben, seinen Entscheid mit den vielen Bezügen und Verweisen absolut “wasserdicht” zu begründen.
Worum geht es bei dieser Auseinandersetzung im Kern?
■ Das Komitee verlangt mit seiner Initiative eine längere Denkpause, was mit dem Salina Raurica-Areal geschehen soll.
■ Der Einwohnerrat moniert, unterstützt von zwei rechtlichen Gutachten, dass diese Initiative rechtswidrig ist.
■ Die Baselbieter Regierung schliesst sich jetzt diesem Urteil an:
Mit Blick auf die vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» den bundesrechtlichen Grundsatz der Planbeständigkeit gemäss Art. 21 Abs. 2 RPG verletzt, da keine hinreichend gewichtigen Gründe für die mit ihr verlangte sehr tiefgreifende Änderung der erst seit relativ kurzer Zeit bestehenden Zonenplanung der Gemeinde Pratteln bestehen. Mit der Bejahung der Verletzung übergeordneten Bundesrechts ist die erste Voraussetzung für die Ungültigkeit der fraglichen Volksinitiative erfüllt. (p. 10)
… Ausgehend davon, dass sich die Initiative auf eine Zonenplanung bezieht, die erst vor relativ kurzer Zeit beschlossen worden ist, ohne dass dagegen Rechtsmittel ergriffen worden wären, stellt das der bestehenden Planung diametral entgegenstehende Initiativbegehren offensichtlich eine Verletzung des Grundsatzes der Planbeständigkeit dar, zumal sich die Verhältnisse seither nicht stark verändert haben und die Umsetzung der kommunalen Planung unterdessen bereits weiter fortgeschritten ist. Aufgrund all dessen gelangt auch der Regierungsrat zur Auffassung, dass die Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» nicht nur rechtswidrig, sondern offensichtlich rechtswidrig im Sinne von § 29 Abs. 1 KV ist.
Wer sich durch die 15 Seiten Beamtendeutsch durchgekämpft hat, dem brummt anschliessend der Kopf gewaltig. Angesichts der gewaltigen Paragraphen-Keule, die der Regierungsrat schwingt — siehe oben -, scheint jeder Widerspruch aussichtslos. Allerdings sieht dies das Aktionskomitee “aapacke” durchaus anders und zieht das Urteil an das Kantonsgericht, verfassugsrechtliche Abteilung, weiter. Vielleicht ist es ja der Meinung, dass der Regierungsrat, wenn Erasmus heute lebte, auch ein Plätzchen in seiner “Laus stultitae” fände 😉 ?
Dem birsfälder.li-Schreiberling fallen dazu zwei Fragen ein:
● Die Schweiz ist stolz darauf, eine der ältesten Demokratien zu sein, — und erst noch eine direkte. In einer Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus, jede und jeder Einzelne hat also das Recht, an den Entscheidungen, die das ganze Land angehen, mitzubestimmen.
● Warum verwehren sowohl der Einwohnerrat von Pratteln wie der Regierungsrat den Pratteler Einwohnern das Recht, darüber abzustimmen, ob sie dem Anliegen der Aktionsgruppe “aapacke” folgen wollen oder nicht? Sind sie nicht mündig genug, sich ein eigenes Urteil zu bilden? Müssen die guten Hirten (Einwohnerrat/Regierungsrat) die Schäfchen (Pratteler Einwohnerschaft) vor dem bösen Wolf (Initiativkomitee) schützen? Und seit wann steht “Planungsbeständigkeit” — was immer das heissen mag — über dem Willen der Bevölkerung?
- Der Regierungsrat verweist in seinem Urteil mehrfach darauf hin, dass es keine hinreichend gewichtigen Gründe für eine sehr tiefgreifende Änderung der erst seit relativ kurzer Zeit bestehende Zonenplanung der Gemeinde Pratteln gebe. Tatsächlich !?
Die nächste Folge des Salina-Raurica-Krimis wird sich ausführlich dieser interessanten Frage widmen.
Christoph Meury
Mai 4, 2021
Natürlich kann man die Polemik endlos weiterführen, aber mit seriöser Berichterstattung hat dies wenig gemein. Da die Gegenseite in keiner Weise und zwar weder von der politischen Seite, noch der Eigentümerschaften und der Planer*innen zu Worte kommt, ist der sogenannte Krimi ein Feldzug wider besseren Wissens. Ein Monolog, der auf mindestens einem Auge blind ist. Ich würde dies als reine Propaganda bezeichnen.
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Im Wesentlichen: Grundsatzentscheide fällt man nicht am Ende eines Planungsprozessen und nach 15 Jahren intensiver Planung, sondern am Anfang.
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Unser Rechtsstaat mit all seinen Gesetzen ist auf demokratischer Basis entstanden. Die Fülle der Gesetze ist manchmal zum Verzweifeln, aber man kann die Gesetzte nicht einfach dort in Frage stellen, wo’s nicht passt. Zudem beruft sich auch das besagte Komitee auf Gesetze und prozessuale Möglichkeiten, welche den Planungsprozess stoppen sollten.
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Einwohnerrat, Gemeinderat, Baselbieter Regierung, etc. sind Gremien, welche in demokratischen Prozessen gewählt worden sind. Diese Behörden haben den Auftrag die operativen Geschäfte voranzutreiben. Der 15-jährige Planungsprozess hat all diese Gremien korrekt durchlaufen.
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Zu guter Letzt: Es ist fragwürdig Planungsgelder in Millionenhöhe durch ein allfälliges Moratorium zu verbrennen. Das sind zu einem grossen Teil Steuergelder und ohne existentielle Not ist es illegitim sinnlos Geld zu vernichten.
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Nochmals: Bauprojekte in dieser Grössenordnung sind Generationenprojekte und dauern a priori mehrere Jahre. Daher plant und baut man für die nächste, oder übernächste Generation. Heisst: Die Generation, welche dereinst in Salina Raurica wohnen und arbeiten wird, geht zur Zeit in den Kindergarten. Das sollten sich die Grosseltern, welche jetzt opponieren, mal kurz vor Augen halten.
Hans-Jörg Beutter
Mai 4, 2021
halt ich persönlich für den »flucht-nach-vorne«-modus (hardcore fdp-sprech) … erstens steht die argumentation exakt konträr zu jener im bermenweg-kontext … und zweitens wurde die planung eben höchst intransparent geführt (»massgebliche investoren« ist etwas gar dünn zum thema, wer da mal quasi mit gewinngarantie seinen stutz parkiert hat. darum geht’s ja wohl prioritär).
tja, diese planungsgremien … grossmehrheitlich halt ich’s für typische refugien alter männer (praktisch schon pro specie rara- würdig) … und was die für geniale ideen ausbrüten (messeplatz?! harrharr, … steinen?! – ein imposantes hochhaus fürs oberste mietsegment hinpflaumen. auf so eine abgefahren grossartige idee wär von uns normalsterblichen doch niemals nie jemand gekommen, nidwohr …)
das wirklich bestechende an der aapacke-bewegung: sie will zeit schaffen! und die entscheidung dereinst den künftigen bewohnern selbst überlassen! (echtes empowerment – nix übliches enpauvrement!!)
meine grosseltern wussten weder was vom artensterben noch vom klimawandel – von corona ganz zu schweigen … genau soviel wissen wir über die not-wendige! anpassung der nutzung (raumgestaltung) der übernächsten generation … die sich hoffentlich wesentlich genügsamer/rationaler gebiert.
georg orwell:
»wenn freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das recht, anderen leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.»
((… und jetzt bitte nicht noch das verlogene totschlag-scheinargument der rentenabsicherung 😉 ))
Christoph Meury
Mai 4, 2021
Wer von der Genialität seiner eigenen Argumentation überzeugt ist, verortet natürlich alle Gegenargumente beim FDP-Speech, bei den bösen Spekulanten und Baukonsortien und lässt andere potentielle Argumente nicht gelten. Auch eine Argumentation, Modell «Kraut & Rüben« (was haben städtische Hochhaus-Projekt mit Salina Raurica gemein?), ist wenig zielführend und schon gar nicht diskursiv konstruktiv. Nur so nebenbei: Die Besitzer der Areal sind die Gemeinde Pratteln, der Kanton Baselland, die Firma Hoffmann La Roche und ein paar kleinere Landbesitzer. Und: Salina Raurica ist Teil des Planungsperimeters “Salina Raurica” gemäss kantonalem Richtplan. Dieser Perimeter erstreckt sich von Schweizerhalle bis nach Augst. Der westliche Teil von “Salina Raurica Ost” liegt im Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung.
Franz Büchler
Mai 4, 2021
Ganz zu oberst, neben den Trailern, steht ein wichtiger Satz, auf den ich sehr stolz bin:
Inoffizielles Publikationsorgan für Nachrichten und Kommentare zu Ereignissen in und um Birsfelden, parteiungebunden aber tendenziös.
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Da hat Polemik Platz, Gezeter, Geschimpfe, Provokation, Propaganda, Diskurs, Ironie, was auch immer, sei dies in Artikeln wie in Kommentaren.
Auch Überempfindlichkeiten müssen manchmal etwas zurückstehen, solange das über der Gürtellinie bleibt, ist das OK —, auch wenn die Gürtellinie, von wegen Bauch, auch etwas tiefer oder höher sitzt.
max feurer
Mai 4, 2021
Ich bin
a) schon mal glücklich, dass hier eine echte Diskussion beginnt. Und die soll ruhig polemisch sein, sofern sie nicht “auf den Mann” zielt.
b) mit Christoph Meurys Argumentation durchaus einverstanden, wenn man die ganze Angelegenheit aus seinem Blickwinkel betrachtet.
c) allerdings der Meinung, dass in der ganzen Salina Raurica-Geschichte ein entscheidender Faktor überhaupt nicht berücksichtigt wird, und der wird vielleicht die Gesetzesperspektive etwas erweitern. Alles Weitere dazu in der nächsten Salina Raurica-Krimi-Folge.
Hans-Jörg Beutter
Mai 6, 2021
BREMSEN sei heutzutage eine rein konstruktive haltung
(die zukunft hat begonnen: aapacke.)
diese meine haltung basiert nicht auf einem wie auch immer verorteten infodefizit – sie spiegelt eine werthaltung.
bis derlei eines tages bis ins durchschnittliche budget-planerhirneli vorgedrungen ist – wird sich daran nix ändern.
(wenn ich in meinem übervorsichtigen schreibstil anzudeuten wage, gewisse leise zweifel an der omnipotenz der planungs- und umsetzungsgremien – oder gar deren unterstellte, fast schon magische genialität – seien vorhanden.: dem ischt&bleibt so.)