Ȇbergangsbestimmung Art. 197 Ziff. XX
Der Fonds gemäss Art. 103a Abs. 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme der Volksinitiative bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5 % bis 1 % des Schweizerischen Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Art. 126 Abs. 2 nicht mitgerechnet.
Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen
Klimaziele erreicht hat.«
Die Initiative legt kein detailliertes Investitionsprogramm fest. In den Übergangsbestimmungen wird aber ein grober finanzieller Rahmen festgelegt: 0,5 % bis 1 % des Schweizerischen Bruttoinlandproduktes sollen jährlich für die Umsetzung des neuen Artikels 103a zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Finanzrahmens sollen die Mittel wirksam und effizient eingesetzt werden. Zudem soll für den Fonds die Schuldenbremse nicht gelten, damit die nötigen Mittel auch wirklich zur Verfügung stehen.
Da die Initiative eine Transformation bezweckt, wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, an dem die Transformation umgesetzt ist. Zudem fliessen Rückzahlungen von vergebenen Krediten ebenfalls in den Fonds. Entsprechend soll bei Erreichung der Ziele der Finanzrahmen gesenkt werden. Damit wird sichergestellt, dass nicht unbeschränkt Milliarden ausgegeben werden.
Quelle: klima-fonds.ch Grüne Schweiz, Verein Klimaschutz Schweiz, junge gruene, Travail.Suisse, casafair, JUSO/JS/GS, PRO VEL, EVP
Und zum Schluss noch dies:
»Gedankenlosigkeit tötet.
Andere.«
(Stanislaw Jerzy Lec)

So, jetzt wissen Sie alles Wichtige zur Klimafonds-Initiative. Die Jugend von heute wird das Engagement zu schätzen wissen.
Stimmen Sie so, dass Frau Greta Thunberg nicht wie am Klimagipfel in Madrid ausrufen
muss … (siehe oben)

