Am 16. Okto­ber 2021 konn­ten Sie im Birsfäld­erpünggt­li lesen, was es zwi­schen dem 18. Mai 2015 und dem 27. Sep­tem­ber 2021 zum The­ma Zen­trums­ent­wick­lung alles zum Lesen gab.

Natür­lich sol­len Sie das nicht alles noch ein­mal lesen. Beson­ders emp­feh­len möch­te ich Ihnen aber den Arti­kel »Tot­schlag­ar­gu­men­te — Prä­zi­sie­rung gefor­dert« vom 21. Sep­tem­ber 2018. Ich befürch­te, dass die Wer­be­kam­pa­gne vor der Abstim­mung (ver­mut­lich im Mai 2022) genau die­se Ste­cken­pfer­de wei­ter rei­ten wird.

Mei­ne Befürch­tun­gen wer­den von der Wer­bung der Zentrumsprojekt-Gegner:innen genährt, die sich punk­to Falsch-/Fehl-/Fake-Infor­ma­tio­nen für nichts zu scha­de waren. Nur ein paar Beispiele:

Argu­ment? Öffent­li­che Grün­flä­chen erhalten.
Die Zah­len zum Vergleich:
Pef­fin­gen: Total 486 ha,
Wald und Gehöl­ze 258 ha = 53%
Birs­fel­den: Total 258 ha,
Wald und Gehöl­ze 6 ha = 2.3%
Zufäl­li­ger­wei­se ent­spricht die Gesamt­flä­che von Birs­fel­den mit 258 ha genau der Wald- und Gehöl­ze­flä­che der Gemein­de Pfef­fin­gen. Damit als super­bei­spiel­haf­te Gemein­de Birs­fel­den auch auf 53% Wald- und Gehöl­ze­flä­che kom­men könn­te, müss­ten noch 47% Gemein­de­flä­che bestockt werden.
Da wäre dann, etwa was nörd­lich der Ach­se Haupt­stras­se-Hard­stras­se von der Birs bis zum Rhein, alles auf­zu­fors­ten und zu besto­cken mit Bäu­men und Gebü­schen (gross­zü­gig geschätzt). Die Gebäu­de müss­ten dann aller­dings … na ja …
Wer auf die­se Wei­se Birs­fel­den zum Mus­ter­schü­ler machen will, hat sich viel­leicht auch ein biss­chen ver­rech­net oder auf die Ahnungs­lo­sig­keit der wohl­mei­nen­den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gesetzt?
Kann man mit abstru­ser Zah­len­jon­gla­ge wirk­lich punk­ten? Wir sind doch nicht blöd!

Argu­ment? Gan­zer Kirch­matt-Schul­haus­platz überbauen.
Genau­er genommen:
Etwa ein Drit­tel des Schul­haus­plat­zes wird mit Genos­sen­schafts­woh­nun­gen überbaut.
Ein klei­ner Teil wird für den gefor­der­ten Durch­gang zur Kirch­stras­se genutzt.
Und ein klei­ner Teil für den Durch­gang von der Kirch­stras­se zum »Lava­ter­platz«.
Dies macht etwa einen Drit­tel der Flä­che aus (gross­zü­gig geschätzt).
Und min­des­tens ein Drit­tel der Asphalt­wüs­te des Ex-Schul­plat­zes wird der Natur übergeben!
Kann man mit abstru­ser Zah­len­jon­gla­ge wirk­lich punk­ten? Wir sind doch nicht blöd!

 

Argu­ment? Wir woll­ten mitwirken.
So wur­den die Ergeb­nis­se der Mit­wir­kung vom 7. Juni 2018 am 16. Novem­ber 2018 im Birs­fel­der Anzei­ger zusammengefasst:
»So wur­den die Grün­flä­chen von 4020 auf 7000 m² ver­grös­sert, was einer Zunah­me von 70 Pro­zent ent­spricht. Der Grün­raum ist damit gleich gross wie ein Fuss­ball­feld – Dach­be­grü­nun­gen noch nicht eingerechnet …
… Auch der Zen­trums­platz hat an Flä­che gewon­nen: Von 1490 Qua­drat­me­tern beim Pro­jekt­stand im Juni wur­de er auf 1920 Qua­drat­me­ter im Okto­ber aus­ge­dehnt, was der Grös­se des Arle­shei­mer Dom­plat­zes ent­spricht. Erreicht wur­de dies, indem Gebäu­de schlan­ker und kür­zer gemacht wur­den … Durch die­se Anpas­sun­gen sank die Grund­flä­che der Gebäu­de auf dem Zen­tr­ums­are­al von 6300 auf 6050 Qua­drat­me­ter. Auch der Anteil der ver­sie­gel­ten Ober­flä­chen konn­te gesenkt wer­den – näm­lich von 9260 Qua­drat­me­tern im Juni auf 7300 Qua­drat­me­ter im Oktober.«
Das heisst, die Bevöl­ke­rung hat mit­ge­wirkt, die Mit­wir­kung hat etwas gebracht!

Argu­ment? Drei Schul­häu­ser ersatz­los abbrechen.
Die Schul­häu­ser, die abge­bro­chen wer­den, wer­den nicht ersatz­los abgebrochen!
Durch die Ver­le­gung der Sekun­dar­schu­le ins Rhein­park­schul­haus wur­den Bir­s­park 1 und Bir­s­park 2 frei.
Bei­de Schul­häu­ser wer­den im Moment dafür gebraucht, Schul­häu­ser, die reno­viert wer­den, zu ver­le­gen. So ist im Moment das Ster­nen­feld­schul­haus ins Bir­s­park 1 ein­ge­zo­gen. Ist das Ster­nen­feld­schul­haus wie­der bezugs­be­reit, wech­selt das Kirch­matt­schul­haus in die bei­den Birspärker.
Ist das Kirch­matt wie­der bezugs­be­reit, bleibt die Unter­stu­fe der Pri­mar­schu­le im Bir­s­park 1 und die Mit­tel­stu­fe der Pri­mar­schu­le zieht wie­der ins Kirch­matt­schul­haus. Damit ver­fügt das Schul­zen­trum über genü­gend Raum und Resreve.
Das Bir­s­park 2 weicht dann der Zentrumsüberbauung.
Das Xaver-Gschwind-Schul­haus und das Lava­ter-Schul­haus wei­chen der drit­ten Etap­pe Wohn­über­bau­un­gen. Die zum Teil arg reno­va­ti­ons­be­dürf­ti­gen Häu­ser wer­den durch Loka­le im Zen­trum teil­wei­se ersetzt.

Argu­ment? Steu­er­gel­der für Wer­be­zwe­cke missbraucht.
Wel­che »Wer­bung« als Miss­brauch betrach­tet wird, sagen uns die Initi­an­ten nicht. Für mich ist ganz klar:
Wenn die Gemein­de für ein Pro­jekt wirbt, für das sie jah­re­lang gear­bei­tet hat, ist das legal. Sie kann das Pro­dukt jah­re­lan­ger Arbeit, das Pro­dukt von recht kost­spie­li­ger (aber von der Gemein­de­ver­samm­lung bewil­lig­ter) Pla­nung nicht ein­fach ein paar Geg­nern kampf­los über­las­sen! Das wäre — zumin­dest in mei­nen Augen — unge­treue Geschäftsführung.

 

 

 

Argu­ment? Ver­dich­tung ist um 100% zu hoch
Der QP-Zen­trum durch­lief zwei kan­to­na­le Vor­prü­fun­gen. In der ers­ten kan­to­na­len Vor­prü­fung stand auch etwas zur Dichte.
Was der Kan­ton alles gesagt haben soll, steht auf dem Plakat.
Was der Kan­ton wirk­lich gesagt hat, sehen Sie hier in einem Aus­zug der erwähn­ten Stel­lung­nah­me des Kantons:
»Den Pla­nungs­un­ter­la­gen kön­nen wir ent­neh­men, dass mit der Quar­tier­pla­nung “Zen­trum” die Schaf­fung eines neu­en Orts­zen­trums mit hoher Sied­lungs- und Frei­raum­qua­li­tät beab­sich­tig wird und die Gemein­de damit im Sin­ne des KRIP (Red.: Kan­to­na­ler Richt­plan Basel-Land­schaft) handelt.
Wie in Kapi­tel 6.6.3 des Pla­nungs­be­richts erwähnt, wird für das Quar­tier­pla­nare­al eine Nut­zungs­dich­te von ca. 256 Ein­woh­ner und Beschäf­ti­ge pro Hekt­are geschätzt, womit die gemäss kan­to­na­lem Richt­plan gefor­der­te Min­dest­nut­zungs­dich­te von 125 Ein­woh­nern und Beschäf­ti­gen pro Hekt­are gemäss “Ört­li­chen Fest­le­gun­gen” Buch­sta­be b) des Objekt­blatts S 2.2 Ent­wick­lungs­ge­bie­te bei wei­tem über­trof­fen wer­den soll. Grund­sätz­lich steht die­sem Vor­ha­ben nichts ent­ge­gen, sofern eine erhöh­te Nut­zungs­dich­te nicht im Wider­spruch zu einer hoch­wer­ti­gen Sied­lungs- und Frei­raum­qua­li­tät steht.

Auf­grund der Aus­füh­run­gen im Pla­nungs­be­richt kön­nen wir nach­voll­zie­hen, inwie­fern die Gemein­de im Rah­men der Quar­tier­pla­nung eine hoch­wer­ti­ge Sied­lungs- und Frei­raum­qua­li­tät sicher­stel­len möchte.«
Und so kann man ganz ein­fach etwas aus dem Zusam­men­hang reis­sen und zur Schlag­zei­le machen. Aller­dings: Der Kan­ton kri­ti­siert nicht, son­dern stellt ein­fach fest … Und die Gemein­de macht nichts Verbotenes!

Das Refe­ren­dum gegen den Gemein­de­ver­samm­lungs­be­schluss läuft …
Es gab in mei­nem Leben eine Zeit, in der ich jedes Refe­ren­dum und jede Initia­ti­ve unter­schrie­ben habe. Dies in der Mei­nung, es sei gut, wenn sich eine Volks­mei­nung durch­setzt. Ich muss­te davon abkom­men, weil die SVP und ande­re Schwur­b­ler immer mehr Din­ge for­der­ten, die ich nicht ver­ant­wor­ten konn­te. Ich wer­de dar­um auch das Refe­ren­dum der Zentrumsprojekt-Gegner:innen nicht unterschreiben …

Titel­bild: Blick in die Haupt­ach­se «In der Gas­se», Neu­es Zen­trum Birs­fel­den, Stand Okto­ber 2021
© Har­ry Gug­ger Stu­dio, Basel | West­pol Land­schafts­ar­chi­tek­tur, Basel | Visua­li­sie­rung: nightnur­se, Zürich

Tür.li 20 (2021)
Tür.li 21 (2021)

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