Zwei Schweizer Firmen haben von Präsident Trump den Auftrag das venezolanische Erdöl zu verkaufen.
Hier das Schweizerische Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
(Stand am 1. Januar 2026):
»Art. 160
1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.
Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.
2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft«
Und zum Schluss noch dies:
»Die Zündler sind wieder da und loten aus,
ob die Lunte noch was hergibt.«
(???)

