Am 29. Novem­ber wird im Kan­ton Basel-Stadt über das Hafen­be­cken 3 abge­stimmt. Damit die­ses Becken und die dazu­ge­hö­ri­gen Lade- und Ent­la­de­flä­chen gebaut wer­den kön­nen (Gate­way Basel Nord), braucht es aus Natur­schutz­grün­den soge­nann­te Ersatz­flä­chen. Hier kön­nen Sie sich über das Hafen­be­cken 3 etc. ori­en­tie­ren. Ach­tung, das ist ein Wer­be­film der Befürworter.

Die Suche nach Ersatz­flä­chen war nicht ein­fach, gibt es dazu doch eini­ge Regeln, die im »Leit­fa­den Umwelt« des Bun­des­amts für Umwelt, Wald und Land­schaft mit dem Titel »Wie­der­her­stel­lung und Ersatz im Natur- und Land­schafts­schutz« (125 Sei­ten) beschrie­ben sind. Dar­aus hier ein kur­zer Abschnitt:

»Der zu unter­su­chen­de und zu beur­tei­len­de Peri­me­ter eines Vor­ha­bens, der Unter­su­chungs­raum, muss einer­seits alle Flä­chen umfas­sen, wel­che durch das Vor­ha­ben und sei­nen Betrieb direkt betrof­fen sind. Dies sind der Pro­jekt­stand­ort selbst sowie der Ein­griffs­raum und all­fäl­li­ge Ersatz­flä­chen. Zum Unter­su­chungs­raum gehö­ren ande­rer­seits auch alle Flä­chen, die vom Vor­ha­ben, sei­nem Bau oder ins­be­son­de­re durch sei­nen Betrieb indi­rekt beein­flusst wer­den könnten.

Um öko­lo­gisch sinn­vol­le Ersatz­mass­nah­men zu ermög­li­chen, kann es nötig sein, die­se aus­ser­halb des vom Vor­ha­ben direkt oder indi­rekt beein­fluss­ten Peri­me­ters anzu­le­gen. Die­ser Kom­pen­sa­ti­ons­raum muss aber in einem räum­lich-funk­tio­na­len Zusam­men­hang zum Ein­wir­kungs­raum ste­hen, auf jeden Fall aber inner­halb des betrof­fe­nen Natur­rau­mes lie­gen; z.B. inner­halb der Reuss­ebe­ne, im Tafel­ju­ra, auf dem Lin­den­berg. Die Ersatz­mass­nah­men bil­den einen inte­gra­len Bestand­teil des Pro­jekts. Des­halb müssen die von die­sen Mass­nah­men in Anspruch genom­me­nen Flä­chen auch dann in den Unter­su­chungs­pe­ri­me­ter ein­be­zo­gen wer­den, wenn sie sich aus­ser­halb des eigent­li­chen Ein­wir­kungs­rau­mes befin­den. Auch die Ersatz­mass­nah­men kön­nen ihrer­seits Aus­wir­kun­gen auf den Natur­haus­halt oder auf einen ande­ren Umwelt­be­reich haben. Aus die­sem Grund soll der Unter­su­chungs­pe­ri­me­ter von Beginn an genügend gross gewählt wer­den. Dies erlaubt, den Blick für mög­li­che, öko­lo­gisch mög­lichst wirk­sa­me und sinn­vol­le Ersatz­mass­nah­men über den eigent­li­chen Pro­jekt­pe­ri­me­ter hin­aus offen zu halten:
Bei Ein­grif­fen, die kei­ne Beur­tei­lung des Aus­gangs­zu­stan­des zulas­sen, muss auf einen Refe­renz­raum zurückgegriffen wer­den. In natur­räum­li­cher Hin­sicht muss der Refe­renz­raum mit dem Unter­su­chungs­raum ver­gleich­bar sein und über eine mög­lichst gleich­ar­ti­ge Aus­stat­tung verfügen. Der Refe­renz­raum wel­cher vom kon­kre­ten Vor­ha­ben unbe­ein­flusst ist, erlaubt es, die Wirk­sam­keit und die quan­ti­ta­ti­ve Bemes­sung der Ersatz­leis­tung anhand ver­gleich­ba­rer Situa­tio­nen und Lebens­räu­me an Ort zu bemes­sen und zu beur­tei­len. Bei­spiels­wei­se ist bei der Kon­zes­si­ons­er­neue­rung von Lauf­kraft­wer­ken eine frei flies­sen­de Gewäs­ser­stre­cke in die Beur­tei­lung der Pro­jekt­aus­wir­kun­gen einzubeziehen.«

In einer Medi­en­mit­tei­lung von »Gate­way Basel Nord« wur­de nun am 9. Okto­ber 2020 die Lösung für das Ersatz­flä­chen­pro­blem ver­kün­det. Den Text gibt es hier.

Auf dem Bild sind gelb die »gefun­de­nen Ersatz­flä­chen« mar­kiert und grün die Wanderkorridore.
Die zu erset­zen­de Flä­che wäre eigent­lich die Schot­ter­flä­che des Badi­schen Bahn­hofs. Da scheint mir die gros­se Wie­se bei den Lan­gen Erlen kaum dem Ori­gi­nal­stand­ort zu ent­spre­chen. Also wohl bald Ein­spruch der Natur­schüt­zer. Der Rest sind im Süden der Kar­te Geleise.
Da war am Ori­gi­nal­stand­ort Gate­way Basel Nord (blau) Schot­ter, Ruderal­flä­che, Tro­cken­wie­se. Und nun ver­fol­gen wir (grün) die Wan­der­kor­ri­do­re: Vor allem der Rhein, die Wie­se und die Birs (Wan­der­kor­ri­do­re für die Fische aus dem Hafen­be­cken 3?). Und die Eidech­sen wan­dern dann aus nach Birs­fel­den über die Eisenbahnbrücke?

Dank neu­em »Leit­bild Natur« der Gemein­de Birs­fel­den sind wir ja bes­tens vorbereitet:
»Ziel 2
Die mage­ren, tro­cke­nen Böschun­gen im Gebiet der Schleu­se wer­den als Lebens­raum für sel­te­ne Tie­re und Pflan­zen wie­der­her­ge­rich­tet und fach­ge­recht unterhalten.
Ziel 3
Die wert­vol­len Rest­flä­chen mit Rude­ral- bzw. Tro­cken­ve­ge­ta­ti­on und sel­te­nen Tier- und Pflan­zen­ar­ten im Hafen­ge­biet der SRH (Schwei­ze­ri­sche Rhein­hä­fen) und in der Indus­trie (Hafen­zo­ne) blei­ben ana­log der Aus­sa­gen des kan­to­na­len Nut­zungs­pla­nes (Muta­ti­on 2019) in ihrer Sum­me erhal­ten, wer­den opti­mal unter­hal­ten und mit­ein­an­der ver­netzt. Wo mög­lich, wer­den die­se Flä­chen auf ca. 10% der Gesamt­flä­che vergrössert.
Ziel 4
Die Birs mit ihrem Ufer und der Böschung bleibt als hoch­wer­ti­ger Natur- und Grün­raum samt ihrer Lebens­raum­viel­falt für Tie­re und Pflan­zen erhal­ten bzw. wird aufgewertet.
Ziel 5
Das Gebiet Bir­schöpf­li bis Schleusenweg/Grenze Hafen­zo­ne und die Rhein­in­sel blei­ben grund­sätz­lich als hoch­wer­ti­ge Natur- und Grün­räu­me samt ihrer Lebens­raum­viel­falt für Tie­re und Pflan­zen erhal­ten bzw. wer­den aufgewertet.
Ziel 7
Die Lebens­räu­me der Bas­ler Varie­tät der Bie­nen-Rag­wurz im Hafen sind gesi­chert und wer­den opti­mal unterhalten.«

Und so ist Birs­fel­den bes­tens für Gate­way Basel Nord vor­be­rei­tet. Wie­der ein­mal. Der Rhein­ha­fen Basel wird von Pro­blem­gü­tern ent­rüm­pelt und bekommt eine neu­es Hafen­be­cken, Birs­fel­den und Mut­tenz lie­fern dazu die Natur (Ersatz­flä­chen und Wanderkorridore).
Gibt es tat­säch­lich auch einen Gewinn für Birsfelden?

Zitat kur­siv: Kägi, B.; Stal­der, A.; Thom­men, M. (2002): Wie­der­her­stel­lung und Ersatz im Natur- und Land­schafts­schutz. Hrsg. Bun­des­amt für Umwelt, Wald und Land­schaft, Leit­fa­den Umwelt Nr. 11, Bern

Bild Ersatz­flä­chen: Gate­way Basel Nord

Wie sieht wohl das Konzept für die Fussgänger aus?
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