Sollte die USR III — Vorlage am 12.2. vom Stimmvolch angenommen werden, müssen Bund, Kantone und Gemeinden notgedrungen neue Einnahmequellen erschliessen. Weil alle Politiker gebetsmühlenhaft in Wahljahren Steuersenkungen versprechen, liegt die Zukunft beim Erheben von neuen Gebühren. In unregelmäßiger Folge werden wird das „birsfälder.li“ den Geldeintreibern Vorschläge machen, wo es noch etwas zu holen gibt, um Schulen, Universitäten, Nationalstrassen, Altenpflege u.a. zu finanzieren.
Ausgangslage:
Autofahrer bezahlen eine Verkehrssteuer. Sie kaufen jährlich eine Vignette. Sie bezahlen auch den stehenden Verkehr mit Parkgebühren. Die Mineralölsteuer macht volltanken gegen Monatsende für Normalverbraucher fast unmöglich.
Mit den eingenommenen Geldern werden Strassen, Brücken, Tunnels, Unterhalt bezahlt. Ein Teil fliesst in Subventionen für den „Öffentlichen Verkehr“. Der grösste Teil bleibt bei den privaten Betonmischlern.
Unsere Frage:
Wer bezahlt für Trottoirs, für Verkehrsinseln, für Fussgängerzonen und Ampeln, für Unter- und Überführungen u.a.? Nicht die Fussgänger, sondern auch die Autofahrer.
Uns wundert nur, dass die ASTAG das noch nicht gemerkt hat.
Unser Vorschag:
Als erstes wird ein Schuhzuschlag erhoben. Z.B. 05.— CHF pro Schuh, also 10.— CHF pro Paar.
Weiter werden die Ampeln an Zebrastreifen umgerüstet. Wer grün zum Überqueren der Strasse wünscht, drückt nicht mehr auf den Knopf, berührt keinen Sensor mehr, sondern schlitzt seine Bank- oder Kreditkarte, oder vergleichbare Belege, dass man noch solvent ist ein, —.50 CHF werden abgebucht, die Ampel schaltet auf grün.
Kleinvieh macht auch Mist.
Alles weitere regelt eine Verordnung.