Noch heute kämpfen Betroffene wegen Asbestschäden um ihre Rechte:
Die Gefährlichkeit von Asbest ist bereits seit dem Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt, wurde aber über Jahrzehnte hinweg von der Industrie verharmlost, verschleiert, verleugnet:
1898: Erste behördliche oder ärztliche Berichte (z. B. in England durch Inspektoren) wiesen auf die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Asbeststaub auf Lunge und Atemwege hin.
1900: Es wurde erstmals medizinisch über die Asbestose (Staublunge durch Asbestfasern) als Berufskrankheit gesprochen.
1939: Die Suva anerkannte Asbestose in der Schweiz offiziell als Berufskrankheit.
1943: Lungenkrebs in Verbindung mit Asbest wurde international als Berufskrankheit anerkannt (u. a. in Deutschland).
1960er-Jahre: Wissenschaftler bewiesen den direkten Zusammenhang zwischen Asbest und aggressivem Brust- und Bauchfellkrebs (Mesotheliom).
Späte 1970er- bis 1990er-Jahre: Erste Verbote traten in Kraft (z. B. Spritzasbest Ende der 70er, das generelle Verbot in der Schweiz 1990 sowie in Deutschland 1993).
Asbest wurde in vielen Produkten verwendet und intensiv verbaut. Das Gefährliche: Wenn Asbestfasern freigesetzt werden, können sie eingeatmet werden und zu schweren Erkrankungen und zum Tod führen. In der Schweiz ist Asbest seit 1990 verboten. Deshalb müssen Sie in Gebäuden, die vor diesem Datum erstellt wurden, mit Asbest rechnen.
Jedes Jahr sterben über 150 Menschen an den Folgen einer Asbest-Exposition. Da rund Dreiviertel aller Gebäude in der Schweiz vor dem Asbestverbot entstanden sind, ist Asbest nach wie vor aktuell.
Haben Sie vor, das eine oder andere in Eigenregie zu renovieren? Dann Vorsicht! Wurde das Haus vor 1990 gebaut können Plattenkleber, Putz und Bodenbeläge oft Asbest enthalten. Lassen Sie das Material analysieren oder ziehen Sie einen Bauschadstoffdiagnostiker bei!
Titelbild: suva
Und zum Schluss noch dies:
»Man weiss nicht, was genug ist,
bevor man weiss,
was mehr als genug war.«
(Unbekannt)

