»2Der Bund unter­stützt ins­be­son­de­re:
Der Absatz 2 zählt kon­kre­te Mass­nah­men­fel­der auf, in denen der Bund finan­zi­el­le
Unter­stüt­zung leis­ten soll. Es ist aber natür­lich nicht aus­ge­schlos­sen, dass der Bund in
wei­te­ren Berei­chen För­der­mass­nah­men ergreift oder Inves­ti­tio­nen tätigt, die dem Ziel in
Absatz 1 ent­spre­chen. Es liegt am Gesetz­ge­ber, wei­te­re sol­che Berei­che wie die
inter­na­tio­na­le Kli­ma­fi­nan­zie­rung zu defi­nie­ren. Der Text schliesst dies nicht aus.«

Dekar­bo­ni­sie­rung
a. die Dekar­bo­ni­sie­rung von Ver­kehr, Gebäu­den und Wirt­schaft;
Im Buch­sta­be a. geht es um die klas­si­sche Stra­te­gie zur Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen in
den wich­tigs­ten Berei­chen. Mit dem Begriff «Dekar­bo­ni­sie­rung» wird der Schwer­punkt auf
eine fos­sil­freie Ener­gie­ver­sor­gung gelegt. Wei­te­re Berei­che mit nicht-fos­si­len
Treib­haus­gas­emis­sio­nen (u.a. Land- und Ernäh­rungs­wirt­schaft) sind gemäss Absatz 1 nicht
aus­ge­schlos­sen. In die­sen Berei­chen ist aller­dings der Hand­lungs­be­darf weni­ger gross oder
es geht – wie im Fall der Land­wirt­schaft – nicht um einen grös­se­ren Finanz­be­darf, son­dern
um eine ande­re Ver­tei­lung der Mit­tel bei gleich­blei­ben­dem Gesamt­vo­lu­men. Die­se
Umver­tei­lung ist Sache der Agrar­po­li­tik und kann nicht über den Kli­ma­fonds gelöst wer­den.
Zudem wird nicht die «voll­stän­di­ge» Dekar­bo­ni­sie­rung ange­strebt, da es Anwen­dun­gen und
Pro­zes­se gibt (z.B. Flug­zeu­ge, indus­tri­el­le Pro­zes­se), für die es kei­ne prak­ti­ka­blen
koh­len­stoff­freie Alter­na­ti­ven gibt und die auf Bio- und syn­the­ti­sche Brenn- und Treib­stof­fe
ange­wie­sen sind.
Bei den Gebäu­den ste­hen Sanie­run­gen und erneu­er­ba­rer Hei­zungs­er­satz im Vor­der­grund.
Der Hand­lungs­be­darf ist in die­sem Bereich nach wie vor sehr gross, denn die
Sanie­rungs­ra­te ist viel zu tief, und beim Hei­zen ist der Ersatz durch fos­sil­freie
Hei­zungs­sys­te­me weit davon ent­fernt zum Stan­dard zu wer­den. Kli­ma­freund­li­ches Bau­en
soll die Regel werden.4
In der Indus­trie kön­nen Inno­va­tio­nen geför­dert wer­den, die den Treib­haus­gas-Aus­stoss
redu­zie­ren, und im Ver­kehr soll der inter­na­tio­na­le Bahn­ver­kehr mit Nacht­zü­gen und
Hoch­ge­schwin­dig­keits­li­ni­en gestärkt wer­den. Für den öffent­li­chen Ver­kehr in der Schweiz
bestehen in der Bun­des­ver­fas­sung bereits recht­li­che Grund­la­gen für Fonds­fi­nan­zie­run­gen.
Wenn nötig, könn­ten z.B. Mit­tel aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fond mit den Mit­teln aus dem
Kli­ma­fonds auf­ge­stockt wer­den. Der Text der Initia­ti­ve schliesst dies nicht aus und über­lässt
es dem Gesetz­ge­ber.

Quel­le: klima-fonds.ch  Grü­ne Schweiz, Ver­ein Kli­ma­schutz Schweiz, jun­ge grue­ne, Travail.Suisse, casa­fair, JUSO/JS/GS, PRO VEL, EVP

Und zum Schluss noch dies:
»Die Wirk­lich­keit kann man ändern,
eine Fik­ti­on muss man aufs neue ersin­nen.«

(Sta­nis­law Jer­zy Lec)

Mattiello am Mittwoch 26/5
Trump Dämmerung 98

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