»2Der Bund unterstützt insbesondere:
Der Absatz 2 zählt konkrete Massnahmenfelder auf, in denen der Bund finanzielle
Unterstützung leisten soll. Es ist aber natürlich nicht ausgeschlossen, dass der Bund in
weiteren Bereichen Fördermassnahmen ergreift oder Investitionen tätigt, die dem Ziel in
Absatz 1 entsprechen. Es liegt am Gesetzgeber, weitere solche Bereiche wie die
internationale Klimafinanzierung zu definieren. Der Text schliesst dies nicht aus.«
Dekarbonisierung
a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
Im Buchstabe a. geht es um die klassische Strategie zur Reduktion der CO2-Emissionen in
den wichtigsten Bereichen. Mit dem Begriff «Dekarbonisierung» wird der Schwerpunkt auf
eine fossilfreie Energieversorgung gelegt. Weitere Bereiche mit nicht-fossilen
Treibhausgasemissionen (u.a. Land- und Ernährungswirtschaft) sind gemäss Absatz 1 nicht
ausgeschlossen. In diesen Bereichen ist allerdings der Handlungsbedarf weniger gross oder
es geht – wie im Fall der Landwirtschaft – nicht um einen grösseren Finanzbedarf, sondern
um eine andere Verteilung der Mittel bei gleichbleibendem Gesamtvolumen. Diese
Umverteilung ist Sache der Agrarpolitik und kann nicht über den Klimafonds gelöst werden.
Zudem wird nicht die «vollständige» Dekarbonisierung angestrebt, da es Anwendungen und
Prozesse gibt (z.B. Flugzeuge, industrielle Prozesse), für die es keine praktikablen
kohlenstofffreie Alternativen gibt und die auf Bio- und synthetische Brenn- und Treibstoffe
angewiesen sind.
Bei den Gebäuden stehen Sanierungen und erneuerbarer Heizungsersatz im Vordergrund.
Der Handlungsbedarf ist in diesem Bereich nach wie vor sehr gross, denn die
Sanierungsrate ist viel zu tief, und beim Heizen ist der Ersatz durch fossilfreie
Heizungssysteme weit davon entfernt zum Standard zu werden. Klimafreundliches Bauen
soll die Regel werden.4
In der Industrie können Innovationen gefördert werden, die den Treibhausgas-Ausstoss
reduzieren, und im Verkehr soll der internationale Bahnverkehr mit Nachtzügen und
Hochgeschwindigkeitslinien gestärkt werden. Für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz
bestehen in der Bundesverfassung bereits rechtliche Grundlagen für Fondsfinanzierungen.
Wenn nötig, könnten z.B. Mittel aus dem Bahninfrastrukturfond mit den Mitteln aus dem
Klimafonds aufgestockt werden. Der Text der Initiative schliesst dies nicht aus und überlässt
es dem Gesetzgeber.
Quelle: klima-fonds.ch Grüne Schweiz, Verein Klimaschutz Schweiz, junge gruene, Travail.Suisse, casafair, JUSO/JS/GS, PRO VEL, EVP
Und zum Schluss noch dies:
»Die Wirklichkeit kann man ändern,
eine Fiktion muss man aufs neue ersinnen.«
(Stanislaw Jerzy Lec)


