Die Aufregung war für mich gross, sehr gross. Da verschwindet ein Banner, 4,5 Meter lang, einfach so. Vielleicht war das trotz allen Abklärungen zuvor vielleicht doch verboten? Ich sah von der Rheinfelderstrasse oben das zugehörige Haus. Und weil ich den Lerchengarten gut kenne, wusste ich, das ist das Haus von M. Ich fragte M. ob ich an der Holzwand oben ein Banner befestigen darf. Ja, natürlich.
Also war eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung fällig, bei der Gemeindepolizei und beim Werkhof, sowie bei der Kantonspolizei: alles negativ. Niemand hat etwas gemacht oder veranlasst. Und so bereitete ich mich auf eine Diebstahlsanzeige vor.
Ich druckte mir zuerst einen Plan aus dem GIS aus, damit ich dem Polizisten den genauen Standort des Ereignisses zeigen konnte. Aber äh? Der Plan zeigte mir ganz andere Besitzverhältnisse. Die Grundstücke waren sehr verwinkelt und die äusserste Wand gehörte gar nicht zum äussersten Haus, sondern zum dritten Haus von rechts. Da schwante mir Entsetzliches. Das Haus gehört P. und L.. Aber entsetzlich waren nicht die Besitzer, sondern mein Missverständnis.
Am Telefon erfuhr ich dann, dass P. das Banner abmontiert hatte, weil es hatte ihn ja niemand um Erlaubnis gefragt. Nach meiner Aufklärung der Missverständnisse konnte ich bei P. das Banner abholen, inklusive der Schrauben. Er hatte Verständnis für das Missverständnis und wir lachten darüber.
Im Laufe der nächsten Zeit wird das Banner an neuer Stelle an der Rheinfelderstrasse wieder auferstehen …