Achtung, der folgende Text ist keine Satire, das ist Realität.
Es beginnt mit dem Recht auf freie Meinung. Hiermit erkläre ich dieses Recht als weltweit verbindlich für alle die da kreuchen und fleuchen. Es wird häufig bestritten, kann aber nicht kontrolliert oder allenfalls verfolgt werden.
Schön blöd, mögen einige Potenzaten und Deppoten denken, ist aber gottgegeben und kann nicht geändert werden.
Derzeit wird in unserem nördlichen Nachbarland ein Paragraph des Grundgesetzes diskutiert, der ungefähr zeitgleich mit dem deutschen Volkslied „Die Gedanken sind frei“ formuliert wurde. Hier die populärsteTextfassung von Hoffmann von Fallersleben (um 1815).
Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschiessen,
mit Pulver und Blei. Die Gedanken sind frei.
Ich denke, was ich will, und was mich beglücket,
doch alles in der Still, und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren,
es bleibet dabei: die Gedanken sind frei.
Ich liebe den Wein, mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei: die Gedanken sind frei.
Und sperrt man mich ein im finsteren Kerker,
das alles sind rein vergebliche Werke;
denn meine Gedanken zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei: die Gedanken sind frei.
Drum will ich auf immer den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen stets lachen und scherzen
und denken dabei: die Gedanken sind frei.
Hier können Sie die klassische deutsche Variante hören und hier eine moderne europäische Interpretation. Im zitierten Volkslied geht es um Meinungsfreiheit. Die kann uns keiner nehmen, nicht Mama Merkel oder der Herrliblocher, nicht der Egowahn vom Bosporus, nicht Korea Kim oder Zar Putschtin, nicht der Papst und nicht die US-Trumpfbacke oder die scheidende Präsidentin Brasiliens.
Was derzeit aber diskutiert wird, ist die Meinungsäusserungsfreiheit. Die lässt sich kontrollieren und man kann sie auch gegebenenfalls verbieten und verfolgen.
Und da hat sich doch tatsächlich einer (hier hätten wir gerne einen Info-Link zu Jan Böhmermann, ZDF” Neo Magazin Royale” angeboten, aber der Jan Böhmermann ist weltweit gelöscht.) in die Schusslinie geworfen. Einer für alle. Hierzulande historisch bekannt als Winkelried. Ihm gilt es zu danken, sorgen wir für seine Frau und seine Kinder.
Zugegeben, über Geschmack lässt sich streiten. An Kuhschweizer, Sauschwaben und Kameltreiber haben wir uns gewöhnt, Ziegenficker ist geböhnungsbedürftig. Wir werden uns vorsehen beim geschätzten Lieblingstürken in Birsfelden einen Böhmer-Kebab zu bestellen.
Das alles wird diskutiert, derweil uns die wirklichen Probleme, z.B. die Panama-Pampers und der luxusburger Briefkasten der Ems-Chemie am Anstand vorbei gehen. Übrigens, den Hut auf der Stange haben wir trotz vermeintlichem Apfelschuss noch immer. Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt einen ähnlichen Straftatbestand wie das deutsche:
«Wer einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes, in seiner Regierung oder in der Person eines seiner diplomatischen Vertreter oder eines seiner offiziellen Delegierten an einer in der Schweiz tagenden diplomatischen Konferenz oder eines seiner offiziellen Vertreter bei einer in der Schweiz niedergelassenen oder tagenden zwischenstaatlichen Organisation oder Abteilung einer solchen öffentlich beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Artikel 296 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs
In der Schweiz wurde der Paragraph meines Wissens zuletzt von Gadhafi missbraucht. Der deutsche Majestätsbeleidigungsparagraph von Reza Pahlevi und Pinochet. Tolle Gesellschaft für den aktuellen Sultan Egowahn vom Bosporus.
Zum Schluss: Die Tippfehler sind satierisch gemeint.
Und die Weisheit zum Artikel:
Franz Büchler
Apr 21, 2016
Und unter dem Untertitel »Präzedenzfälle« im folgenden Link kann man auch eine Schweizerin finden, die den deutschen Majestätsbeleidigungsartikel angerufen hat:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html
Als Film habe ich Böhmermann auch nicht gefunden, aber als Script ist Böhmermann hier erhältlich:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boehmermann-das-sind-die-fakten-der-staatsaffaere-a-1086571.html
hasira
Apr 21, 2016
Haben wir denn Majestäten in der Schweiz?
hasira
Apr 21, 2016
avaaz startet eine Aktion, die Angela Merkel auffordert sich bei ihrem Türkeibesuch für eingekerkerte Journalisten einzusetzen. Journalisten, die wie Böhmermann die Meinungsäusserungsfreiheit in Anspruch nahmen. Mehr dazu lesen Sie hier:
https://secure.avaaz.org/de/jan_bahmermann_tarkei_3/?bSgoafb&v=75639&cl=9882402730