Achtung, der fol­gende Text ist keine Satire, das ist Realität.

Es begin­nt mit dem Recht auf freie Mei­n­ung. Hier­mit erk­läre ich dieses Recht als weltweit verbindlich für alle die da kreuchen und fleuchen. Es wird häu­fig bestrit­ten, kann aber nicht kon­trol­liert oder allen­falls ver­fol­gt werden.
Schön blöd, mögen einige Poten­za­t­en und Dep­poten denken, ist aber gottgegeben und kann nicht geän­dert werden.

Derzeit wird in unserem nördlichen Nach­bar­land ein Para­graph des Grundge­set­zes disku­tiert, der unge­fähr zeit­gle­ich mit dem deutschen Volk­slied „Die Gedanken sind frei“ for­muliert wurde. Hier die pop­ulärste­Textfas­sung von Hoff­mann von Fall­er­sleben (um 1815).

Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten,
sie fliehen vor­bei wie nächtliche Schatten.
Kein Men­sch kann sie wis­sen, kein Jäger erschiessen,
mit Pul­ver und Blei. Die Gedanken sind frei.

Ich denke, was ich will, und was mich beglücket,
doch alles in der Still, und wie es sich schicket.
Mein Wun­sch und Begehren kann nie­mand verwehren,
es blei­bet dabei: die Gedanken sind frei.

Ich liebe den Wein, mein Mäd­chen vor allen,
sie tut mir allein am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine bei meinem Glas Weine,
mein Mäd­chen dabei: die Gedanken sind frei.

Und sper­rt man mich ein im fin­steren Kerker,
das alles sind rein verge­bliche Werke;
denn meine Gedanken zer­reißen die Schranken
und Mauern entzwei: die Gedanken sind frei.

Drum will ich auf immer den Sor­gen entsagen
und will mich auch nim­mer mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen stets lachen und scherzen
und denken dabei: die Gedanken sind frei.

Hier kön­nen Sie die klas­sis­che deutsche Vari­ante hören und hier eine mod­erne europäis­che Inter­pre­ta­tion. Im zitierten Volk­slied geht es um Mei­n­ungs­frei­heit. Die kann uns kein­er nehmen, nicht Mama Merkel oder der Her­rli­blocher, nicht der Egowahn vom Bosporus, nicht Korea Kim oder Zar Putschtin, nicht der Papst und nicht die US-Trumpf­backe oder die schei­dende Präsi­dentin Brasiliens.
Was derzeit aber disku­tiert wird, ist die Mei­n­ungsäusserungs­frei­heit. Die lässt sich kon­trol­lieren und man kann sie auch gegebe­nen­falls ver­bi­eten und verfolgen.

Und da hat sich doch tat­säch­lich ein­er (hier hät­ten wir gerne einen Info-Link zu Jan Böh­mer­mann, ZDF” Neo Mag­a­zin Royale” ange­boten, aber der Jan Böh­mer­mann ist weltweit gelöscht.) in die Schus­slin­ie gewor­fen. Ein­er für alle. Hierzu­lande his­torisch bekan­nt als Winkel­ried. Ihm gilt es zu danken, sor­gen wir für seine Frau und seine Kinder.
Zugegeben, über Geschmack lässt sich stre­it­en. An Kuh­schweiz­er, Sauschwaben und Kameltreiber haben wir uns gewöh­nt, Ziegen­fick­er ist geböh­nungs­bedürftig. Wir wer­den uns vorse­hen beim geschätzten Lieblingstürken in Birs­felden  einen Böh­mer-Kebab zu bestellen.

Das alles wird disku­tiert, der­weil uns die wirk­lichen Prob­leme, z.B. die Pana­ma-Pam­pers und der luxus­burg­er Briefkas­ten der Ems-Chemie am Anstand vor­bei gehen. Übri­gens, den Hut auf der Stange haben wir trotz ver­meintlichem Apfelschuss noch immer. Das Schweiz­er Strafge­set­zbuch ken­nt einen ähn­lichen Straftatbe­stand wie das deutsche:

«Wer einen frem­den Staat in der Per­son seines Ober­hauptes, in sein­er Regierung oder in der Per­son eines sein­er diplo­ma­tis­chen Vertreter oder eines sein­er offiziellen Delegierten an ein­er in der Schweiz tagen­den diplo­ma­tis­chen Kon­ferenz oder eines sein­er offiziellen Vertreter bei ein­er in der Schweiz niederge­lasse­nen oder tagen­den zwis­chen­staatlichen Organ­i­sa­tion oder Abteilung ein­er solchen öffentlich belei­digt, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geld­strafe bestraft.»

Artikel 296 des Schweiz­erischen Strafgesetzbuchs

In der Schweiz wurde der Para­graph meines Wis­sens zulet­zt von Gad­hafi miss­braucht. Der deutsche Majestäts­belei­di­gungspara­graph von Reza Pahle­vi und Pinochet. Tolle Gesellschaft für den aktuellen Sul­tan Egowahn vom Bosporus.

Zum Schluss: Die Tippfehler sind satierisch gemeint.

Und die Weisheit zum Artikel:

2016 Hut in Altdorf

Mattiello am Mittwoch 3/16
5. Juni 2016, Abstimmung Bund: Asylgesetz-Revision

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