Zur Sache:
• Wir stimmen über eine Revision des Asylgesetzes ab. Für den genauen Text legen wir hier das Abstimmungsbüchlein bei, auf das Sie sowieso noch einen Monat warten müssten.
• Wir stimmen über ein Gesetz ab bei dem das Verfahren für die Geflüchteten beschleunigt wird und noch maximal 140 Tage dauern soll, inklusive Beschwerden.
• Wir stimmen darüber ab, dass die Geflüchteten im Verfahren einen kostenlosen Rechtsvertreter (Berater, nicht Anwalt) bekommen sollen, damit das Verfahren trotz der kurzen Beschwerdefristen korrekt abläuft.
• Und wir stimmen darüber ab, ob der Bund notfalls ein Enteignungsrecht haben soll, um die Bundeszentren aufbauen zu können.
Ausnahmsweise sei hier auch festgehalten, über was wir nicht abstimmen:
• Wir stimmen nicht über mehr oder weniger Flüchtende ab.
• Wir stimmen nicht über Aussengrenzen und Grenzschliessungen ab.
• Und wir stimmen auch nicht über eine Willkommenskultur ab.
Einfach um eine klare Abgrenzung zu setzen, die die Gegner nicht kennen (wollen).
Soweit zum Abstimmungsgegenstand.
Argumente für diese Revision (also JA):
• 60% der Asylverfahren werden in Bundeszentren abgewickelt.
• Alle Verfahrensschritte werden unter einem Dach, am selben Ort abgewickelt.
• Die Asylsuchenden werden durch die zur Verfügung gestellte Rechtsvertretung besser in das Verfahren eingeführt. Dadurch entstehen weniger Rekurse.
• Das Verfahren dauert maximal 140 Tage.
• Das schnellere Verfahren führt für die Geflüchteten schneller zu einem Entscheid. Ist dieser positiv können sie auch schneller integriert und in den Arbeitsprozess eingeführt werden.
Argumente gegen diese Revision (also NEIN):
• Die Beschwerdefrist wird von 30 auf 7 Tage verkürzt.
• Die Rechtsvertreter sind nicht unabhängig, sie werden vom Staatssekretariat für Migration bezahlt.
• Die Rechtsvertreter sind verpflichtet, bei Aussichtslosigkeit einer Beschwerde ihr Mandat niederzulegen.
• Die Geflüchteten werden in den Bundeszentren kaserniert (Verfahren und Wohnen am gleichen Ort). Wie weit ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, ist noch auszuhandeln (Grundrecht Bewegungsfreiheit?).
Kommentar:
Viele Asylorganisationen können sich nur schweren Herzens für ein Ja einsetzen. Andere sagen Ja oder empfehlen leer einzulegen.
Vielleicht vermissen sie bei den Gegenargumenten die von der SVP verfemten »Gratisanwälte«. Nun, erstens sind es keine Anwälte und zweitens zählt das Argument »Schweizer bekommen auch keine Gratisanwälte« nicht. Schweizer, die das nötig haben, bekommen das auch! Reiche Säcke brauchen das nicht.
Auch das Argument es sollen »Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen Bereich ausser Kraft gesetzt werden« stimmt so nicht. Für unsere Autobahnen wurden massenhaft Enteignungen durchgeführt, da hat sich die SVP nicht vernehmen lassen.
Obwohl die SVP dauernd verkürzte Asylverfahren forderte, die sie nun bekommt, hat sie das Referendum ergriffen.
Einmal mehr muss ich feststellen, dass diese Partei einen ganz wesentlichen Schweizerischen Wert vermissen lässt, nämlich die Bereitschaft zu Kompromissen um relativ anständige Lösungen zu erreichen. Es geht um Scheingefechte, Wahlpropaganda — irgendwie um die Verächtlichmachung der Schweizerischen Werte und der Demokratie.
Und die Weisheit zur Sache:
#KonsensStattNonsens
(Operation Libéro)
hasira
Apr. 22, 2016
Wer sich mit den ÄssVaouPää-Argumenten auseinandersetzen will, findet hier ein bisschen Hilfe:
https://www.operation-libero.ch/de/asylgesetz/bullshit-bingo
Franz Büchler
Mai 30, 2016
Nun laufen die GegnerInnen der Asylgesetzrevision Amok.
Aber dank der Operation Libero können Sie diese Argumente leicht als Bestandteil des Amoklaufs erkennen:
https://www.operation-libero.ch/de/asylgesetz/kevin-kinder
Typisch erkennbar auch, dass hier die SVP keine Lösungen mitsucht oder vorschlägt, sondern wieder einfach die Probleme mit Angstmachen bewirtschaftet.