Zur Sache:
• Wir stim­men über eine Revi­sion des Asylge­set­zes ab. Für den genauen Text leg­en wir hier das Abstim­mungs­büch­lein bei, auf das Sie sowieso noch einen Monat warten müssten.
• Wir stim­men über ein Gesetz ab bei dem das Ver­fahren für die Geflüchteten beschle­u­nigt wird und noch max­i­mal 140 Tage dauern soll, inklu­sive Beschw­er­den.
• Wir stim­men darüber ab, dass die Geflüchteten im Ver­fahren einen kosten­losen Rechtsvertreter (Berater, nicht Anwalt) bekom­men sollen, damit das Ver­fahren trotz der kurzen Beschw­erde­fris­ten kor­rekt abläuft.
• Und wir stim­men darüber ab, ob der Bund not­falls ein Enteig­nungsrecht haben soll, um die Bun­deszen­tren auf­bauen zu kön­nen.

Aus­nahm­sweise sei hier auch fest­ge­hal­ten, über was wir nicht abstim­men:

• Wir stim­men nicht über mehr oder weniger Flüch­t­ende ab.
• Wir stim­men nicht über Aus­sen­gren­zen und Gren­zschlies­sun­gen ab.
• Und wir stim­men auch nicht über eine Willkom­men­skul­tur ab.
Ein­fach um eine klare Abgren­zung zu set­zen, die die Geg­n­er nicht ken­nen (wollen).

Soweit zum Abstim­mungs­ge­gen­stand.

Argu­mente für diese Revi­sion (also JA):
• 60% der Asylver­fahren wer­den in Bun­deszen­tren abgewick­elt.
• Alle Ver­fahrenss­chritte wer­den unter einem Dach, am sel­ben Ort abgewick­elt.
• Die Asyl­suchen­den wer­den durch die zur Ver­fü­gung gestellte Rechtsvertre­tung bess­er in das Ver­fahren einge­führt. Dadurch entste­hen weniger Rekurse.
• Das Ver­fahren dauert max­i­mal 140 Tage.
• Das schnellere Ver­fahren führt für die Geflüchteten schneller zu einem Entscheid. Ist dieser pos­i­tiv kön­nen sie auch schneller inte­gri­ert und in den Arbeit­sprozess einge­führt wer­den.

Argu­mente gegen diese Revi­sion (also NEIN):
• Die Beschw­erde­frist wird von 30 auf 7 Tage verkürzt.
• Die Rechtsvertreter sind nicht unab­hängig, sie wer­den vom Staatssekre­tari­at für Migra­tion bezahlt.
• Die Rechtsvertreter sind verpflichtet, bei Aus­sicht­slosigkeit ein­er Beschw­erde ihr Man­dat niederzule­gen.
• Die Geflüchteten wer­den in den Bun­deszen­tren kaserniert (Ver­fahren und Wohnen am gle­ichen Ort). Wie weit ihre Bewe­gungs­frei­heit eingeschränkt wird, ist noch auszuhan­deln (Grun­drecht Bewe­gungs­frei­heit?).

Kom­men­tar:
Viele Asy­lor­gan­i­sa­tio­nen kön­nen sich nur schw­eren Herzens für ein Ja ein­set­zen. Andere sagen Ja oder empfehlen leer einzule­gen.
Vielle­icht ver­mis­sen sie bei den Gege­nar­gu­menten die von der SVP ver­femten »Grati­san­wälte«. Nun, erstens sind es keine Anwälte und zweit­ens zählt das Argu­ment »Schweiz­er bekom­men auch keine Grati­san­wälte« nicht. Schweiz­er, die das nötig haben, bekom­men das auch! Reiche Säcke brauchen das nicht.
Auch das Argu­ment es sollen »Grun­drechte, Föder­al­is­mus und unsere direk­te Demokratie für diesen Bere­ich auss­er Kraft geset­zt wer­den« stimmt so nicht. Für unsere Auto­bah­nen wur­den massen­haft Enteig­nun­gen durchge­führt, da hat sich die SVP nicht vernehmen lassen.
Obwohl die SVP dauernd verkürzte Asylver­fahren forderte, die sie nun bekommt, hat sie das Ref­er­en­dum ergrif­f­en.
Ein­mal mehr muss ich fest­stellen, dass diese Partei einen ganz wesentlichen Schweiz­erischen Wert ver­mis­sen lässt, näm­lich die Bere­itschaft zu Kom­pro­mis­sen um rel­a­tiv anständi­ge Lösun­gen zu erre­ichen. Es geht um Scheinge­fechte, Wahl­pro­pa­gan­da — irgend­wie um die Verächtlich­machung der Schweiz­erischen Werte und der Demokratie.

Und die Weisheit zur Sache:

#Kon­sensStat­tNon­sens
(Oper­a­tion Libéro)

 

 

 

Majestätsbeleidigung oder: Der Hut auf der Stange
Kilroy was here (7)

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