Nun stehen sie also, die Birsfelder Plakate. Wahrscheinlich werben sie für den Gegenvorschlag respektive für die »Änderung des Gesetzes vom 20. Februar 2014 über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassengesetz)«. Das ist ja auch eine gute Sache, die Birsfelden nicht unerheblich entlasten kann. Darum ist ein JA der Stimmenden von Birsfelden dringend angesagt!
Auch in anderen Gemeinden wird für diese Lösung geworben, links in Liestal, rechts in Reigoldswil. Irgendwie zeigt sich dabei eine gewisse Heimatlosigkeit – oder ist es einfach das Problem des Zweitwohnsitzes, der hier Verwirrung stiftet?
Da der Birsfelder Gemeindepräsident im Landrat (zusammen mit Sara Fritz) diese Lösung nicht befürwortet hat und sich über diese Plakate vielleicht auch ein bisschen ärgert*, könnte man ihm entgegen kommen und sie bis Ende Juni hängen, respektive stehen lassen. So würde auch für die Teilrevision des Birsfelder Personalreglements geworben, das ja auch mit der Pensionskasse zu tun hat und was ganz in seinem Sinne ist.
So quasi zwei Fliegen auf einen Schlag.
*Auch die SVP ärgert sich über diese Plakate, habe ich soeben hier festgestellt.
Und die Weisheit zur ganzen Sache:
»Auf allen Plakaten ist der Name der verantwortlichen Organisation anzubringen. Der Anschlag darf frühestens drei Wochen vor dem Termin erfolgen, ausgenommen Wahl- und Abstimmungsplakate. «
Birsfelder Reglement über Reklamen und Signale, 18.3.1991