An sein­er Pressekon­ferenz von heute 15.15 Uhr gab der Bun­desrat kurz zusam­menge­fasst fol­gende Lockerun­gen bekan­nt:


Erste Etappe ab 27. April 2020

• Mass­nah­men im sta­tionären medi­zinis­chen Bere­ich wer­den gelock­ert
• Spitäler dür­fen wieder alle Ein­griffe vornehmen
• Ambu­lante medi­zinis­che Prax­en kön­nen nor­malen Betrieb wieder­aufnehmen
• Dazu gehören Prax­en für Zah­n­medi­zin, Phys­io­ther­a­pie und medi­zinis­che Mas­sage
•Coif­feurgeschäfte, Mas­sageprax­en, Tat­too-Stu­dios und Kos­metik­sa­lons kön­nen öff­nen
• Bau- und Garten­fach­märk­te sowie Gärt­nereien und Blu­men­lä­den kön­nen öff­nen
• Keine Sor­ti­ments­beschränkung in Lebens­mit­tel­lä­den
Die Lockerun­gen müssen durch Schutzkonzepte begleit­et sein. Diese kön­nen je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Masken­tra­gen bein­hal­ten.

Zweite Etappe ab 11. Mai 2020

• Oblig­a­torischen Schulen wer­den geöffnet
• Einkauf­s­lä­den und Märk­te wer­den geöffnet
Die Lockerun­gen müssen durch Schutzkonzepte begleit­et sein. Diese kön­nen je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Masken­tra­gen bein­hal­ten.
Diese Lockerun­gen will der Bun­desrat am 29. April laufen lassen

Etap­pen je nach Entwick­lung der Epi­demie

Der Über­gang von ein­er Etappe zur näch­sten erfol­gt dann, wenn es zu keinem deut­lichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekom­men ist. Zwis­chen den einzel­nen Schrit­ten muss genü­gend Zeit ver­stre­ichen, um die Auswirkun­gen der Lockerun­gen beobacht­en zu kön­nen. Kri­te­rien sind die Anzahl Neuin­fek­tio­nen, Spi­talein­weisun­gen und Todes­fälle sowie die Spi­tal­bele­gungszahlen.

Genauere Angaben im Orig­i­nal­doku­ment auf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78818.html

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