An seiner Pressekonferenz von heute 15.15 Uhr gab der Bundesrat kurz zusammengefasst folgende Lockerungen bekannt:
Erste Etappe ab 27. April 2020
• Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert
• Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen
• Ambulante medizinische Praxen können normalen Betrieb wiederaufnehmen
• Dazu gehören Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage
•Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons können öffnen
• Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden können öffnen
• Keine Sortimentsbeschränkung in Lebensmittelläden
Die Lockerungen müssen durch Schutzkonzepte begleitet sein. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Zweite Etappe ab 11. Mai 2020
• Obligatorischen Schulen werden geöffnet
• Einkaufsläden und Märkte werden geöffnet
Die Lockerungen müssen durch Schutzkonzepte begleitet sein. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Diese Lockerungen will der Bundesrat am 29. April laufen lassen
Etappen je nach Entwicklung der Epidemie
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.
Genauere Angaben im Originaldokument auf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78818.html