An sei­ner Pres­se­kon­fe­renz von heu­te 15.15 Uhr gab der Bun­des­rat kurz zusam­men­ge­fasst fol­gen­de Locke­run­gen bekannt:


Ers­te Etap­pe ab 27. April 2020

• Mass­nah­men im sta­tio­nä­ren medi­zi­ni­schen Bereich wer­den gelockert
• Spi­tä­ler dür­fen wie­der alle Ein­grif­fe vornehmen
• Ambu­lan­te medi­zi­ni­sche Pra­xen kön­nen nor­ma­len Betrieb wiederaufnehmen
• Dazu gehö­ren Pra­xen für Zahn­me­di­zin, Phy­sio­the­ra­pie und medi­zi­ni­sche Massage
•Coif­feur­ge­schäf­te, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und Kos­me­tik­sa­lons kön­nen öffnen
• Bau- und Gar­ten­fach­märk­te sowie Gärt­ne­rei­en und Blu­men­lä­den kön­nen öffnen
• Kei­ne Sor­ti­ments­be­schrän­kung in Lebensmittelläden
Die Locke­run­gen müs­sen durch Schutz­kon­zep­te beglei­tet sein. Die­se kön­nen je nach Bran­che eine Emp­feh­lung oder Pflicht zum Mas­ken­tra­gen beinhalten.

Zwei­te Etap­pe ab 11. Mai 2020

• Obli­ga­to­ri­schen Schu­len wer­den geöffnet
• Ein­kaufs­lä­den und Märk­te wer­den geöffnet
Die Locke­run­gen müs­sen durch Schutz­kon­zep­te beglei­tet sein. Die­se kön­nen je nach Bran­che eine Emp­feh­lung oder Pflicht zum Mas­ken­tra­gen beinhalten.
Die­se Locke­run­gen will der Bun­des­rat am 29. April lau­fen lassen

Etap­pen je nach Ent­wick­lung der Epidemie

Der Über­gang von einer Etap­pe zur nächs­ten erfolgt dann, wenn es zu kei­nem deut­li­chen Anstieg von COVID-19-Fäl­len gekom­men ist. Zwi­schen den ein­zel­nen Schrit­ten muss genü­gend Zeit ver­strei­chen, um die Aus­wir­kun­gen der Locke­run­gen beob­ach­ten zu kön­nen. Kri­te­ri­en sind die Anzahl Neu­in­fek­tio­nen, Spi­tal­ein­wei­sun­gen und Todes­fäl­le sowie die Spitalbelegungszahlen.

Genaue­re Anga­ben im Ori­gi­nal­do­ku­ment auf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78818.html

25 Jahre ROXY — überall in der Welt (25)
Ein Staatsvertrag wird geboren

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.