Am 5. April 1945, vor 70 Jahren, wurde der Birsfelder Anzeiger zum »Amtsblatt« erkoren oder befördert. Er durfte nun im Titel die Formulierung »Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Birsfelden« tragen. Die amtlichen Mitteilungen wurden zwar schon lange vorher immer publiziert – aber eben nicht amtlich.

Doch schon lange ist der Birsfelder Anzeiger kein Amtsblatt mehr, er nennt sich darum einfach »Die Wochenzeitung für Birsfelden«. Wir haben also kein Amtsblatt mehr. Die Verlautbarungen im Birsfelder Anzeiger stellen nur fest, stellen klar oder bezeugen, dass etwas so ist. Das gilt auch für die verschiedenen in der Gemeinde aufgestellten Schaukasten.
Das heisst: Was dort steht ist »nur« deklaratorisch, das bedeutet rechtsbezeugend bzw. rechtserklärend. Das heisst, ein Recht oder Rechtsverhältnis wird lediglich bestätigt oder klargestellt, aber nicht hergestellt. Die Rechtswirkung ist also schon vor dem Rechtsakt eingetreten.
Die Ausnahme:
Was im Schaukasten vor der Gemeindeverwaltung hängt, ist einzig und allein konstitutiv, das heisst festsetzend und bestimmend, eine Rechtswirkung tritt ein. Wenn Sie also in einer Sache ganz sicher sein wollen, müssen Sie dort nachschauen.
Und natürlich finden Sie auch alle wichtigen Dinge im Internet.
Doch ich liebe vor allem die Schaukasten, die von Abwart Olivier Bossard laufend aktualisiert
werden. Ich komme täglich mindestens an zwei verschiedenen Schaukasten vorbei. Immer wieder springt mir etwas ins Auge, das ich auf der Gemeinde-Internetseite kaum gesucht hätte.
Darum war ich auch sehr erstaunt, dass die Gemeinde Muttenz ihren Schaukasten, der am Burenweg genau auf der Grenze Birsfelden-Muttenz steht, demnächst abschaffen wollen. Dies mit dem Hinweis, der offizielle Kasten befinde sich bei der Gemeindeverwaltung und zudem finde man Wichtiges auch auf der Gemeindewebseite.
Liebe Gemeinde Birsfelden:
Nimm dir kein Beispiel an der Gemeinde Muttenz, lass deine Aushangkasten stehen, sie werden beachtet.

