Zusätzlich zu den Zielsetzungen gibt es im Studienauftrag auf Seite 19 auch noch Erwägungen zum Programm.
Eine Erwägung ist eine prüfende Überlegung, das prüfende Nachdenken über etwas oder verschiedene Möglichkeiten, wobei auch die Folgen zu bedenken sind.
Zu 6.1. Städtebau
Dazu ist in den Zielsetzungen schon fast alles gesagt. Auffallend: Zu den gemeindeeigenen Parzellen mit Schulnutzung müssen die Gebäude- und Grenzabstände nicht eingehalten werden. Der direkte Blick in die Wohnküche oder das Schulzimmer?
Zu 6.2. Zentrumsplatz
Warum der Zentrumsplatz zur lärmigen Hauptstrasse unbedingt offen sein muss, ist mir nicht klar. In der Publikation »Klangqualität für öffentliche Stadt- und Siedlungsräume« von Andreas Bosshard sagt er:
»Ich bin sogar der Auffassung, dass eine gute Akustik im öffentlichen Raum elementar für eine funktionierende Demokratie ist … In einer Strasse redet man miteinander, wenn es zu laut ist, ist das nicht mehr möglich. Ich bin überzeugt, dass das Gespräch ein Grundwert des demokratischen Miteinanders ist.«
Der Zentrumsplatz soll eine frei nutzbare Freifläche für die Bevölkerung sein (Märkte, Festivitäten, Dolcefarniente, etc.). Hmm, wo kommt dann die Chilbi hin?
Es soll eine Atmosphäre sein, die zum Aufenthalt einlädt. Davon wie sich diese Aktivitäten mit dem angrenzenden Wohnraum vertragen können, müssen, dürfen, ist nicht die Rede. Die Gestaltung des Platzes (Hartbelag, Bäume, etc.) wird den Planern überlassen.
Zur Grösse des Platzes:
Das Titelbild zeigt mit der roten Fläche die maximal angestrebte Grösse von ca. 2000 m2. Der heutige Parkplatz (asphaltierte Fläche ohne Veloständer) ist ca. 1700 m2. Der Standort ist aber durch diese Grössendarstellung nicht festgelegt.
Zu 6.4.4 Wohnnutzung
Die angestrebten 200 bis 250 möglichst attraktiven Wohnungen sind wohl hoch gegriffen. Die Wohnnutzungen im Parterre könnten wohl nur auf der von der Freiraumverbindung Rhein-Birs abgewandten Seite sinnvoll sein, da die starke Nutzung der Verbindung auch lärmbelastet ist. Da wären wohl höchstens Hochparterre-Wohnungen angesagt. Ob sich das mit attraktivem Wohnraum verträgt?
Zu 6.4.5. Raumprogramm öffentliche Nutzung
Für wegfallende öffentliche Gebäude (alte Schulhäuser, alte Turnhalle) muss in den neuen Gebäuden Ersatz geschaffen werden. Das wären laut Studienauftrag rund 3500 m2. Wenn ich für die Gemeindeverwaltung ohne Keller 1700 m² sehe, gegenüber dem heutigen Gebäude mit etwa 3000 m2, sieht das nach Gedränge aus.
Das Museum hat heute rund 350 m2 zur Verfügung, dabei ist aber das Lager in der Gemeindeverwaltung nicht enthalten.
Die Vereinsnutzung wird mit 500 m2 veranschlagt, das wäre etwa die Fläche der alten Turnhalle. Wo wird Judo untergebracht, wo das Künstlerinnenatelier aus dem Lava?
Die Jugendnutzung ist mit 800 m2 wahrscheinlich etwa auf dem heutigen Stand.
Für mich stellt sich die Frage: Werden die »Gemeindenutzungen« in zukünftigen Gebäuden eingemietet oder entsteht so etwas wie ein Gemeindehaus? Da erwarte ich gespannt die Lösungen der Planenden.
Und die Weisheit zur Sache:
Die Möglichkeiten sind das, was unter der Oberfläche
der Wirklichkeit an Alternativen schlummert; an alternativen
Wirklichkeiten von morgen, welche, wenn wir sie anstreben wollen,
unser heutiges politisches Handeln erfordern.
Ernst Bloch