Lie­ber Herr Peter M.:
Gegen sau­res Auf­stos­sen hilft Ihnen ein altes Haus­mit­tel. Der hohe Pro­te­in­ge­halt in Man­deln und Nüs­sen kann hel­fen, die Magen­säu­re zu neu­tra­li­sie­ren. Kau­en Sie die Nüs­se aus­gie­big zu einem Brei, bevor Sie die­se hin­un­ter­schlu­cken.

Die Gemein­de Birs­fel­den sagt:
Immer häu­fi­ger kommt es auf den Birs­fel­der Quar­tier­stras­sen zu Staus. Dies, da immer mehr Ver­kehr von der Auto­bahn A2 in Rich­tung Basel aus­weicht. Um die betrof­fe­nen Quar­tie­re und deren Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner stär­ker zu ent­las­ten, wird die bis­he­ri­ge Rege­lung durch ein neu­es Sys­tem ersetzt.
(Anmer­kung der Redak­ti­on: An den Staus ändert auch die geplan­te »Neue Orts­durch­fahrt« rein gar nichts.)

Was bedeu­tet das für Sie?
Ab dem 1. Sep­tem­ber 2025 wird die soge­nann­te Auto­ma­ti­sche Durch­fahrts­kon­trol­le (ADK) auf bestimm­ten Gemein­de­stras­sen ein­ge­setzt. Sie soll dafür sor­gen, dass nur berech­tig­te Fahr­zeu­ge durch die­se Stras­sen fah­ren dür­fen. Dabei wer­den Kame­ras ver­wen­det, die die Kenn­zei­chen der Fahr­zeu­ge erfas­sen und mit einer Lis­te der Berech­tig­ten abglei­chen.

Wer ist berech­tigt, die betrof­fe­nen Stras­sen zu befah­ren?
Alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner von Birs­fel­den sowie des Freu­ler Quar­tiers in Mut­tenz erhal­ten für Ihre Fahr­zeu­ge eine Durch­fahrts­be­wil­li­gung. Auch ansäs­si­ge Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen, Fahr­zeu­ge des öffent­li­chen Ver­kehrs, gekenn­zeich­ne­te Taxis sowie Blau­licht­fahr­zeu­ge wie Poli­zei, Feu­er­wehr und Sani­tät sind berech­tigt.

Dane­ben darf jedes Fahr­zeug, das sich län­ger als 15 Minu­ten im Gebiet auf­hält, die Quar­tier­stras­sen befah­ren. Dies betrifft zum Bei­spiel Kun­din­nen und Kun­den sowie Mit­ar­bei­ten­de von Geschäf­ten in den Quar­tie­ren. Fahr­zeu­ge von Arbeit­neh­men­den aus­ser­halb des Kon­troll­ge­biets (z.B. Hafen­are­al) sind nur durch­fahrts­be­rech­tigt, wenn sie die Min­dest­auf­ent­halts­dau­er von 15 Minu­ten ein­hal­ten.

Wo und wann gilt das Teil­fahr­ver­bot?
Das Teil­fahr­ver­bot betrifft fol­gen­de Stras­sen:
• Fried­hofstras­se (ab Ster­nen­feld­stras­se, in Rich­tung Basel)
• Hard­stras­se (ab Sternenfeldstrasse/Kreisel, in Rich­tung Basel)
• Buren­weg (ab Rhein­fel­d­er­stras­se, in Rich­tung Flo­ra­s­tras­se)
• War­ten­berg­stras­se (ab Rhein­fel­d­er­stras­se, in Rich­tung Flo­ra­s­tras­se)
• Sali­nen­stras­se (ab Rhein­fel­d­er­stras­se, in Rich­tung Prat­tel­er­stras­se)
• Mut­ten­zer­stras­se (ab Freu­ler­stras­se, Rich­tung Birs­eck­stras­se)

Hier gibt es einen Übersichtsplan.

Das Teil­fahr­ver­bot gilt ganz­jäh­rig von Mon­tag bis Sonn­tag, 00.00 bis 24.00 Uhr.
Die Bus­sen­hö­he beträgt aktu­ell CHF 100.-.

Wie erhal­ten Sie eine Durch­fahrts­be­wil­li­gung?
Alle gemel­de­ten Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner, Unter­neh­men sowie Insti­tu­tio­nen von Birs­fel­den und dem Freu­ler Quar­tier (Mut­tenz) müs­sen nicht aktiv wer­den. Sie erhal­ten auto­ma­tisch und kos­ten­los eine Durch­fahrts­be­wil­li­gung für die auf ihren Namen regis­trier­ten Fahr­zeu­ge. Die Bewil­li­gung wird dabei elek­tro­nisch im Sys­tem gespei­chert. Eine gedruck­te Kar­te wird nicht aus­ge­ge­ben.

Falls Sie eine spe­zi­el­le Durch­fahrts­be­wil­li­gung benö­ti­gen, kön­nen Sie in begrün­de­ten Fäl­len (z.B. für einen Dienst­wa­gen oder ein Werk­statt-Ersatz­fahr­zeug) unkom­pli­ziert und kos­ten­los eine neue Bewil­li­gung über ein Antrags­for­mu­lar bei der Gemein­de bean­tra­gen.

Einen Fly­er zum The­ma erhal­ten Sie hier.

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