Unter Hotspots der Gemein­deen­twick­lung (Hotspot, nach Duden »etwas, was ein hohes Kon­flik­t­poten­zial in sich birgt, von gross­er Brisanz ist«) lese ich im Schluss­bericht Stad­ten­twick­lungskonzept vom 15. Okto­ber 2015:

»H3 Lärchen­garten
Es beste­ht ein öffentlich­es Inter­esse, das struk­turschwache Gebi­et aufzuw­erten. Die Her­aus­forderung liegt im unmit­tel­baren Nebeneinan­der grund­ver­schieden­er Bau­ty­polo­gien. Das Are­al wird dominiert von den drei Hochhäusern, welche mit dem TZP «Hochhäuser Bruder­holzs­trasse» pla­nungsrechtlich mit ein­er Orts­bild­schon­zone gesichert sind. Die grössere Teil­fläche ist mit drei- bis viergeschos­si­gen Zeilen­baut­en belegt.
Die geeignete Strate­gie (grosszyk­lis­che Erneuerung im Rah­men der Zonen­vorschriften oder umfassende Sanierung auf Grund­lage ein­er Son­der­nutzungs­pla­nung) ist im Rah­men ein­er Vorstudie sorgfältig zu ermit­teln. Die erforder­liche Qual­itätssicherung im Falle ein­er Erneuerung sollen die Grun­deigen­tümer mit qual­i­fizierten Konkur­ren­zver­fahren erbrin­gen. Ein Son­der­nutzungs­plan bietet – bei etwas höherem zeitlichen und finanziellen Aufwand – die Gele­gen­heit, eine dif­feren­ziert­ere Lösung im Dia­log zwis­chen der Gemeinde und den Grun­deigen­tümern erre­ichen. Ins­beson­dere sind Fra­gen wie das anvisierte Seg­ment (Stich­worte Woh­nungs­grösse / Grun­dris­sor­gan­i­sa­tion), eine attrak­tive Wohnum­feldgestal­tung und die Erschlies­sung von Inter­esse.«

An der Lärchen­garten­strasse 14–18 ste­hen noch drei Wohn­blöcke, zusam­men eine der erwäh­n­ten Zeilen­baut­en. Aufmerk­sam darauf wurde ich, weil sie langsam immer ver­lassen­er aus­sa­hen. Und so bemerk­te ich auch die etwas ver­steck­ten Pro­file, die seit Mai 2017 ste­hen …
Eine Parzelle (72) W4-Zone von 4318 m2 davon etwa ein Fün­f­tel Grün­zone. Darauf sind jet­zt zwei Neubaut­en geplant und ein klein­er Neben­bau. Auf dem Plan sehen die ges­can­nten neuen Baut­en etwas mas­sig aus.
Nun wer­den die beste­hen­den Wohn­baut­en abgeris­sen und durch zwei neue Wohn­blöcke erset­zt.
Neben­bei: Vor etwa vier Jahren wurde in allen Woh­nun­gen eine neue Küchen einge­baut …

Das angren­zende Grund­stück, Parzelle 1517 mit 5457 m2 und ein­er analo­gen Grün­zone, sieht fast gle­ich aus. Die Gebäude an der Gem­pen­strasse stam­men aus der gle­ichen Zeit, haben die gle­ichen Grun­drisse. Ver­schiedene Woh­nun­gen ste­hen leer. Lässt man die Liegen­schaften ver­lot­tern? Wird da auch bald geplant und neu gebaut?

Heute ist in Birs­felden ja Arealen­twick­lung und Stadt­pla­nung ange­sagt. Es soll neuer Wohn­raum für ein anspruchsvolles, gut steuerzahlen­des Pub­likum geschaf­fen wer­den. Und bald müssen wir an der Gemein­de­v­er­samm­lung über einen Quartier­plan an der Rhe­in­felder­strasse abstim­men, ca. 2500 m2.
Für ein fast vier­mal so gross­es Gebi­et aber scheint man sich nicht sehr zu bemühen. Oder hat die Gemeinde Birs­felden ver­sucht mit den zwei Grun­deigen­tümerin­nen ins Gespräch zu kom­men, sie vielle­icht zu ein­er Zusam­me­nar­beit zu bewe­gen und so möglicher­weise auf den fast 10’000 m2 eine attrak­ti­vere Über­bau­ung zu real­isieren? Mit Gewinn für die Gemeinde und die Bauher­rin­nen?

Wurde da nicht immer von Anreizen und Quick­wins gesprochen? Oder wurde hier eine Chance ver­tan? Der Hotspot scheint mir, ist merk­lich abgekühlt!

Und die Weisheit zur Sache:

Wer Sachzwänge schaf­fen kann, der befre­it sich vom Zwang des poli­tis­chen Drucks und lenkt damit die städtis­che Baupoli­tik.
Lucius Bur­ck­hardt

Birsfelden und sein Zentrum (11): Erwägungen 2
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